Lake Saif-al-Maluk, Pakistan
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© www.123rf.com / Nadeem Zulfiqar

Pakistan Reiseführer

Key Facts
Offizielle Landesbezeichnung

Islamische Republik Pakistan.

Gebiet

796.000 qkm.

Bevölkerung

220.892.340 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

246 pro qkm.

Hauptstadt

Islamabad.

Regierung

Islamische Republik seit 1973. De facto Präsidialregime. Seit November 2007 bis auf weiteres kein Commonwealth-Mitglied mehr. Verfassung von 1973, letzte Änderung 1997 (nach Militärputsch von 1999 außer Kraft). Seit 2002 ist die alte Verfassung von 1973 wieder in Kraft. Zweikammerparlament (aufgelöst): Nationalversammlung mit 342 und Senat mit 100 Mitgliedern. Unabhängig seit 1947 (ehemals Britisch-Indien); seit 1971, dem Jahr der Unabhängigkeitserklärung Bangladeschs, ist das Staatsgebiet auf das ehemalige Westpakistan reduziert.

Staatsoberhaupt

Asif Ali Zardari, seit März 2024. 

Regierungschef

Shahbaz Sharif, seit März 2024.

Elektrizität

220 V, 50 Hz.

Pakistan ist ein Land der großen Unterschiede; kleine, versteckte Basare in den engen Straßen von Rawalpindi gehören ebenso zu Pakistan wie Lahores großartige Architektur im Stile des Taj Mahal. Der Reichtum des Landes liegt in seinen freundlichen Menschen und seiner atemberaubenden Landschaft aus mächtigen Gebirgsketten. Wassersport, Bergsteigen und Wandern sind hier nur einige beliebte Freizeitaktivitäten.
Zu diesen natürlichen Gegebenheiten gesellt sich die große kulturelle Vielfalt Pakistans. Mehrere Zivilisationen des Altertums lebten in dieser Region der Erde, und das Land hat mächtige Dynastien aufsteigen und untergehen sehen.
Die Eroberungen Alexanders des Großen reichten bis in das Gebiet des heutigen Pakistans, das auch Ursprung der buddhistischen Ghandara-Kultur war. Mit der Unabhängigkeit von Indien 1947 wurde Pakistan als Land geboren. Durch den Druck indischer Muslime war Großbritannien gezwungen, einen von Indien separaten muslimischen Staat zu gründen. Ursprünglich bestand er aus zwei Teilen, Ostpakistan (heute Bangladesch) und Westpakistan (heute Pakistan). Nach einer Militärdiktatur und einem Bürgerkrieg spaltete sich Bangladesch von Pakistan ab.
Der historische Konflikt zwischen Pakistan und Indien dauert noch heute an und hat als zentralen Streitpunkt die Region Kaschmir. Obwohl die Bevölkerung Kaschmirs zum größten Teil muslimisch ist, gehört die Region seit 1947 zu Indien.
 

Reisewarnung

Stand - Sat, 09 Nov 2024 17:15:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Sat, 09 Nov 2024 17:06:13 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles – Sicherheitslage

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:

- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.

- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.

- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.

- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.

- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.

- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles
Sicherheitslage

In Pakistan kann es jederzeit zu nicht genehmigten politischen Kundgebungen (wie am 4./5. Oktober 2024), gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen in Islamabad und anderen Städten Pakistans kommen, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können. Auch mit Großdemonstrationen, unangekündigten Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden muss gerechnet werden.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.

Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban hatten Ende 2022 einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Seitdem wurden vermehrt Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten, insbesondere in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan verübt. Auch andere islamistische Terrorgruppen, z.B. der Islamische Staat Pakistan (ISPK) sowie belutschische Nationalisten verüben vermehrt Anschläge in diesen Regionen.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie Diskussionen zu Religion und zu politisch aufgeladenen Themen wie zum Beispiel Nahost/Gaza. Emotionen können in ungünstigen Fällen unvermittelt in Hass und Gewalt umschlagen.

  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen

  • nach Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die sogenannten „merged districts“ (MDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) und der Benutzung der weiteren Teile des Karakorum-Highways zwischen Mansehra und Einbiegen der N15. Davon ausgenommen sind die UNESCO-Weltkulturerbestätten Taxila und Takht-e-Bahi sowie die Nationalparks um Nathia Gali, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad und die Hauptstraßen von Islamabad über den Babusar-Pass nach Gilgit (M15 bis Mansehra, ab dort N15 über Babusar-Pass bis zum Indus, dann weiter N35 nach Gilgit). 
  • nach Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran) und
  • entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km, soweit Pakistan nicht weitere Sperrungen verfügt. Ausnahme und damit ohne Reisewarnung: die Fernstraße über Wagah Border nach Indien.

wird gewarnt.

Terrorismus

Siehe Aktuelles

Die Anzahl terroristischer Anschläge mit Todesopfern in Pakistan steigt von erhöhtem Niveau aus weiter an. Schwerpunkte sind die Provinzen Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan einschließlich der Provinzhauptstädte Quetta und Peshawar.
Vor Reisen in diese Regionen wird daher gewarnt.

Die Gefahr terroristischer Anschläge – insbesondere seitens der Pakistanischen Taliban, des sogenannten Islamischen Staates Provinz Khorasan, belutschischer Separatisten - meist durch Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate besteht landesweit und mit steigender Tendenz. Dies gilt auch für die Großstädte Islamabad, Lahore, Karachi, Multan und Rawalpindi, verstärkt zu Freitagsgebeten, an Feiertagen wie zu Beginn und Ende des Ramadans. Die Terroranschläge richten sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste, Polizei, Märkte, Einrichtungen der Infrastruktur, religiöse Stätten (Moscheen, Schreine, Kirchen) sowie gegen ethnische Minderheiten. Auch Demonstrationen können Ziel terroristischer Anschläge werden. In den meisten Fällen sind Todesopfer und Verletzte auch unter der Zivilbevölkerung zu beklagen.

In Belutschistan und in Khyber Pakhtunkhwa (dort insbesondere in den sogenannten „merged districts“ (MDs)) besteht zudem ein erhöhtes Entführungsrisiko.

In Karachi kommt es zu religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit Sicherheitskräften.

  • Holen Sie vor Reiseantritt ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel ein und erkundigen Sie sich bei den pakistanischen Behörden oder einem Reisebüro, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind.
  • Rechnen Sie mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fern.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Koalitionsregierung von Premierminister Shabaz Sharif aus PML-N, PPP und mehreren kleinen Parteien hat nur eine knappe Mehrheit im Parlament in Islamabad. Anhänger des Ex-Premierministers Imran Khan sowie Mitglieder seiner Partei PTI sind nach teils gewaltsamen Ausschreitungen gegen das Militär im Mai 2023 inhaftiert oder anderweitig zurückgedrängt worden. Im September und Oktober 2024 fanden die größten Demonstrationen seit Mai 2023 statt. Zudem befindet sich das Land weiterhin in einer Wirtschaftskrise mit hoher Inflation, die das Alltagsleben weiter Teile der Bevölkerung belastet.

Diese angespannte politische, wirtschaftliche Stimmung kann zu weiteren Demonstrationen mit Eskalationspotential führen. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.

In Belutschistan sowie in den sogenannten „merged districts“ (MDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. In Belutschistan werden immer wieder tatsächliche oder vermeintliche chinesische Staatsangehörige gezielt angegriffen. Auch andere Ausländer müssen mit Anfeindungen bis hin zu Übergriffen rechnen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.

Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien

Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich; es gelten unterschiedlich breite Verbotszonen entlang der Grenzen. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie („Line of Control“ (LoC)) und für weitere Regionen des Landes.

Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung.

Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landesgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.

Die deutschen Vertretungen in Pakistan stellen keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Erkundigen Sie sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Führen Sie Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans bevorzugt auf dem Luftweg durch (Flughäfen Gilgit und Skardu), rechnen Sie aber auch mit kurzfristigen wetterbedingten Flugausfällen.
  • Informieren Sie sich für Reisen auf dem Landweg vorab bei den pakistanischen Behörden, ob Sie für Ihre Reiseroute oder Ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung („Non-Objection-Certificate“ (NOC)) beantragen müssen und stellen Sie ggf. entsprechende Anträge möglichst frühzeitig.

Kriminalität

Kriminalität nimmt insgesamt zu, insbesondere in den Großstädten. Gewaltkriminalität (Raub, Mord) wird im gesamten Land beobachtet, insbesondere in Belutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa sowie in den Großstädten, insbesondere Karachi. Kleinkriminalität wie insbesondere Taschendiebstähle und andere Straßenkriminalität kommen in den großen Städten auch in den von Ausländern bewohnten Bezirken und insbesondere in Karachi, vor. Fußgänger sind in der Dunkelheit leichte Opfer. Reisepässe, Kreditkarten und mobile Geräte sind oft begehrtes Diebesgut; Kreditkartenbetrug ist nicht unüblich. Als gefährlich gelten Abhebungen an Geldautomaten und das Anhalten an großen Kreuzungen bei Nacht; dabei kommt es nicht selten zu Raubüberfällen.

Ortsüblich ist, dass Kurzaufenthalte z.B. von Geschäftsreisenden, Künstlern oder SES-Experten in Karachi von ortskundigen, verlässlichen lokalen Partnern begleitet werden.

Entführungen von Ausländern erfolgten zuletzt in Belutschistan sowie in Teilen Khyber Pakhtunkhwas.

Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort.

  • Stimmen Sie Reisepläne möglichst mit Partnern vor Ort sorgfältig ab.
  • Vermeiden Sie möglichst Spaziergänge in den Städten bei Dunkelheit und verzichten Sie dort auch tagsüber auf das Zeigen von Wertgegenständen in der Öffentlichkeit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Im Süden herrscht tropisch-feuchtes Meeresklima, im Norden Kontinentalklima mit kühlen Wintern und heißen Sommern.

Während der Haupt-Monsunzeit (Juni bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes und auch in Küstennähe immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein.

Pakistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass eine Erdbebengefahr besteht.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Pakistan International Airlines wurde 2020 die Landeerlaubnis in der EU durch die European Union Aviation Safety Agency verwehrt.

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, die Verbindungen sind aber nicht immer zuverlässig und es kommt zu Verspätungen. Bahnverbindungen gibt es zwischen großen Städten, allerdings ist der Zustand des Schienenverkehrsnetzes meist veraltet und nicht zuverlässig. Als öffentliche Verkehrsmittel gibt es Pick-up Trucks, Kleinbusse und große Reisebusse. Diese sind jedoch teilweise nicht verkehrssicher.

In Pakistan herrscht Linksverkehr. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten.

In den Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.

  • Vermeiden Sie unbedingt Nachtfahrten.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltensweise

Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Während in den Großstädten mitunter eine gegenüber ausländischen Gepflogenheiten tolerantere Haltung zu beobachten ist, muss insbesondere bei Reisen über Land unbedingt auf angemessene Kleidung und angemessenes Auftreten geachtet werden, um der vielfach religiös-konservativen Grundeinstellung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden.

Beim Umgang der Behörden mit ausländischen Besuchern ist aus Misstrauen, aber auch zum Schutz der Reisenden, eine eher restriktive Auslegung und Anwendung der Regeln zu Aufenthalt und Bewegungsfreiheit im Land festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden Einfluss nehmen. Sind berechtigte Sicherheitsbedenken der Behörden für deren Haltung ausschlaggebend, so sollte dies generell respektiert werden.

Ramadan

Der islamische Fastenmonat Ramadan wird in Pakistan streng eingehalten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Im Ramadan sind der Konsum von Speisen und Getränken und das Rauchen in der Öffentlichkeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang untersagt.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen gelten nach dem pakistanischen Strafgesetzbuch als „widernatürliche Handlung“ und sind strafbar. Das Strafmaß beträgt im Regelfall zwei bis zehn Jahre, in besonders schweren Fällen kann es zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe kommen. Es sind nur wenige Verurteilungen bekannt geworden, gesellschaftlich ist Homosexualität in Pakistan jedoch nicht akzeptiert.

Rechtliche Besonderheiten

Pakistan ist ein islamisches Land. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach Scharia-Recht (z.B. zu Körperstrafen) verurteilt worden sind. Straftaten wie Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte sowie das Verunglimpfen der Streitkräfte werden mit hohen Gefängnisstrafen, und je nach Schwere des Delikts unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet.

Seit Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums für Terrorismus-Straftatbestände und für alle mit der Todesstrafe bewehrten Straftatbestände gab es bereits zahlreiche Hinrichtungen.

Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten, welche über das im alltäglichen Umgang Übliche hinausgehen, können geahndet werden.

Der Besitz und Konsum alkoholischer Getränke ist für Muslime verboten. Nicht-Muslime können Alkohol in speziell lizensierten Geschäften kaufen und in lizensierten, meist internationalen Hotels bestellen. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt.

Das Fotografieren öffentlicher Einrichtungen, wasserwirtschaftlicher Anlagen, Kasernen und anderer (militärischen) Sicherheitsbereiche, Flughäfen und Häfen, Brücken, Sicherheits- und Regierungsfahrzeuge, etc., ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, auch durch auffälliges Verhalten oder den Gebrauch technisch höher entwickelter Geräte, wie GPS-Geräten und Drohnen, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Pakistanische Rupie (PKR). Geldautomaten zur Abhebung von Bargeld mit Debit- (Girocard)- und Kreditkarten sind teilweise vorhanden. Jedoch akzeptieren einige Geldautomaten keine deutschen oder europäischen Debit- bzw. Kreditkarten. Diese werden nur in wenigen Geschäften in größeren Städten akzeptiert. Für entlegenere Gegenden empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in EUR, USD oder GBP; Barzahlung ist noch weit verbreitet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Pakistans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Beschränkungen im Land

Es gelten diverse Beschränkungen, die allerdings in der Praxis kaum noch eine Rolle spielen. Hierzu gehört u.a. die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten Orten und in geschlossenen Räumlichkeiten (Geschäfte, Restaurants).

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum, das möglichst vor Reiseantritt beantragt werden sollte. E-Visa befinden sich in der Erprobungsphase; „Visa on arrival“ sind derzeit nicht empfehlenswert.

Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen.

Visum vor der Einreise

Vor Reiseantritt einzuholende Visa für Pakistan müssen bei der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden. Informationen zur Verlängerung von Visa in Pakistan sind beim pakistanischen Innenministerium erhältlich.

Online-Visum (E-Visa)

Pakistan hat mit der Einführung eines E-Visa-Systems für Touristen für Aufenthalte bis 30 Tagen begonnen.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Daneben wurden sog. „Visa-on arrival“ für Touristen und Geschäftsleute für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eingeführt. Diese Visumerleichterung gilt auch für deutsche Staatsangehörige. Informationen hierzu bietet das pakistanische Innenministerium. Da belastbare Angaben zur reibungslosen Umsetzung des Verfahrens nicht vorliegen, wird derzeit empfohlen, Visa weiterhin vor Reiseantritt einzuholen und nicht auf diese Möglichkeit zu vertrauen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Ausländische Währungen können unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Wert von 10.000 USD ausgeführt werden, die Landeswährung ist bei Ein- und Ausfuhr auf bis zu einem Betrag von 10.000 PKR begrenzt.

Erwachsene dürfen 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak sowie ein Viertelliter Parfüm und Eau de Toilette zollfrei einführen. Die Mitnahme alkoholischer Getränke ist verboten. Geschenke dürfen bis zu einem Gegenwert von 100 USD zollfrei eingeführt werden.

Heimtiere

Für Heimtiere sind eine Bescheinigung eines Veterinärs über den Gesundheitszustand des Tieres und ein gültiger Impfausweis erforderlich. Hunde sollten bereits vor der Einfuhr gegen die üblichen Hundekrankheiten geimpft sein. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main wird empfohlen.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.

Bei Ausreise aus Pakistan ist für Personen, die länger als vier Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe Poliomyelitis.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit (außer in Höhen über 2.000 m) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Hauptübertragungszeit sind die Monate Juli bis November. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor und ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Unterhalb einer Höhe von 2.500 m besteht in Pakistan in den nördlichen und nordwestlichen Provinzen, dem westlichen Teil von Punjab sowie in Teilgebieten im Süden des Landes von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria. In den restlichen Teilgebieten im Süden und Südwesten liegt ein geringes Risiko unter 2.500 m Höhe vor, siehe Karten des Ständigen Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. In circa einem Viertel der Fälle handelt es sich um die potentiell lebensbedrohliche Malaria tropica.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Typhus

Typhus ist eine bakterielle Infektionskrankheit durch Salmonella (S.) typhi. Typhuskranke haben hohes Fieber, das 6 - 30 Tage nach der Ansteckung einsetzt und über 3-4 Tage kontinuierlich auf 40° Celsius ansteigen kann. Kopfschmerz, Übelkeit, Appetitlosigkeit und Mattigkeit begleiten es. Manchmal zeigen sich typische Ausschläge („Roseolen“) auf der Haut; in inneren Organen bilden sich eitrige Abszesse, siehe Typhus.

In Pakistan sind Typhuserkrankungen häufig, immer wieder kommt es in Abständen zu Epidemien. Im Jahr 2019 zeigten Infektionen Resistenzen gegen mehrere herkömmliche Antibiotika.

Zur Vorbeugung von Typhus und anderen Infektionen mit fäkal-oraler Übertragung hilft auch richtiges Verhalten:

  • Waschen Sie die Hände möglichst oft, besonders nach jedem Toilettengang.
  • Meiden Sie Speisen, die nicht frisch gekocht sind, und Trinkwasser, das nicht korrekt aufbereitet wurde.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Es tritt in Pakistan vor allem nach Überschwemmungen auf, ist aber in aller Regel für Reisende kein Problem. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Pakistan gehört zu den wenigen Ländern weltweit, in denen noch Erkrankungen durch Polioviren gemeldet werden. Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel.

  • Bei Reisen unter vier Wochen Reisezeit achten Sie auf einen kompletten Impfschutz gegen Poliomyelitis. Alle zehn Jahre sind Auffrischungsimpfungen notwendig.
  • Bei Reisen und Langzeitaufenthalten über vier Wochen im Land lassen Sie sich zusätzlich vier Wochen bis 12 Monate vor Wiederausreise mit einer Dosis gegen Poliomyelitis impfen.

Die Impfung ist im Internationalen Impfzertifikat separat zu bescheinigen. Siehe auch Poliomyelitis.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Leishmaniasis

Insbesondere die Haut-Leishmaniasis ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.

Tuberkulose

Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggf. impfen.

Krim-Kongo-Haemorrhagisches Fieber

Diese Viruserkrankung, die von Zecken an infizierten Tieren übertragen wird, wird in allen Landesteilen regelmäßig an zwei Peaks (März bis Mai und August bis Oktober) beobachtet. Befallen sind überwiegend Menschen, die engen Kontakt zu Tieren haben (Farmer, Schlachter, usw.).

  • Vermeiden Sie engen Kontakt zu Tieren.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 m Höhe kann es vereinzelt und besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen, siehe Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann sich je nach Unfallort sehr verzögern.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch teuer.

Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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