Neukaledonien: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Deutschland 1 Ja Nein
EU-Länder 1 Ja Nein
Österreich 1 Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja 2

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Personalausweise/ Identitätskarten

[1] U. a. Deutsche, Österreicher und Staatsangehörige von allen anderen EU-Ländern können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit einem noch mindestens gültigen Personalausweis einreisen. Erfolgt die An- und Abreise jedoch über Drittstaaten, ist ein Reisepass notwendig.

Reisepässe

EU-Bürger: Ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis sind erforderlich. Erfolgt die Einreise über Drittstaaten, ist ein Reisepass erforderlich, der noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Nicht-EU-Bürger: Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Reisepass- und Visa Hinweise

Visabestimmungen ändern sich kurzfristig, man sollte sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei den französischen konsularischen Vertretungen erkundigen.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen:
 
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder für unbegrenzte Aufenthalte, sofern ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt sowie eine Krankenversicherung vorhanden sind.
(b) Schweiz
(c) [2] Türkische Staatsangehörige, die ein gültiges Langzeitvisum oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, die von einem Schengenland ausgestellt wurde, besitzen. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Einreisedokumente

(a) Rück- oder Weiterreiseticket.
 
(b) ausreichende Geldmittel.
 
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.

Aufenthaltsverlängerung

U.a. EU-Bürger und Schweizer benötigen auch für Aufenthalte von über 90 Tagen kein Visum. 

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Anmerkung

Neukaledonien ist ein französisches Übersee-Territorium, die diplomatische Zuständigkeit liegt bei den französischen Botschaften (Kontaktadressen s. Frankreich).

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