Nepal: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern.
Trekking-Touren
Alle Trekker müssen ein gültiges TIMS-Certificate (Trekkers' Information Management System) vorweisen, das kostenlos von den TIMS-Stellen des Nepal Tourism Board (NTP) bzw. der Trekking Agents Association of Nepal (TAAN) sowohl für Trekker, die mit einer Agentur reisen als auch für Individualtrekker ausgestellt wird. Reiseagenturen, die diesen Verbänden nicht angehören, müssen die Zertifikate bei NTB bzw. TAAN einholen. Nähere Informationen sind erhältlich bei NTB, Tel. +00977 (1) 425 69 09).
Ein Visum ist allgemein erforderlich. Für Staatsangehörige aller Länder, die Anspruch auf ein Visum bei der Ankunft haben, ist die Beantragung eines Visums vor der Ankunft (ETA) (visa pre-arrival) nicht verpflichtend, es hilft aber dabei, den Einwanderungsprozess bei der Einreise zu beschleunigen. Es handelt sich beim ETA nicht um ein Visum, sondern um einen Visumsantrag, der vor der Einreise gestellt wird.
U. a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können gegen Vorlage von Reisepass, 4 Passfotos, Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichender Geldmittel ein auf 15, 30 oder 90 Tage begrenztes Visum bei der Einreise erhalten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
In der Ankunftshalle des Tribhuvan International Airports stehen mehrere Automaten für die Visumbeantragung zur Verfügung.
Visum bei der Einreise:
Touristenvisum (mehrmalige Einreise):
30 US$ (Aufenthaltsdauer bis 15 Tage),
50 US$ (Aufenthaltsdauer bis 30 Tage),
125 US$ (Aufenthaltsdauer bis 90 Tage).
Transitvisum: 5 US$ (24 Std. gültig).
Schweiz
Touristenvisum (mehrmalige Einreise):
40 CHF (Aufenthaltsdauer bis 15 Tage),
70 CHF (Aufenthaltsdauer bis 30 Tage),
140 CHF (Aufenthaltsdauer bis 90 Tage).
Für Kinder unter 10 Jahren ist das Visum kostenlos (ein Visum bis 30 Tage pro Jahr).
Touristenvisum. Für Geschäftsreisen bis zu 30 Tagen kann ebenfalls ein Touristenvisum beantragt werden.
Die Einreise nach Nepal muss innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung des Visums erfolgen. Vom Einreisedatum an ist das Visum 60 Tage gültig (vor Ort kann die Aufenthaltsdauer auf 4 Monate, in Ausnahmefällen auf 5 Monate beim Ministry of Home Affairs (Department of Immigration, Maitighar, Kathmandu, Tel. (01) 422 35 90, 422 24 53, 422 36 81, 422 19 96) verlängert werden). Als Tourist darf man sich insgesamt 150 Tage in einem Kalenderjahr in Nepal aufhalten.
Weitere Auskünfte erteilen die Botschaft und die Konsulate (s. Kontaktadressen).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Beantragung des Visums bei der Einreise an den Grenzübergangsstellen nach Nepal oder am Flughafen Kathmandu.
(a) 1 Antragsformular online auszufüllen.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und der noch mindestens über zwei leere Seiten verfügt.
(d) Gebühr (in bar bei persönlicher Abholung, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg – je nach Konsulat unterschiedlich).
(e) Bestätigung des bezahlten Rückflugtickets.
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(g) allein Reisende unter 18 Jahren: schriftliche Erlaubnis beider Elternteile/Sorgeberechtigten in englischer Sprache.
(h) Geschäftsreisen: Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer sowie Bestätigung der Kostenübernahme.
Der postalischen Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Berlin: In der Regel 2-5 Werktage. Wien: 1 Werktag. Sameday-Bearbeitung derzeit nicht möglich.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine schriftliche Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten in englischer Sprache mitführen.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Honorargeneralkonsulate in Dreieich, Köln, München und Stuttgart.
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