Gesundheit und Impfungen in Nepal

Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Gelbfieber

1

Cholera

2

Typhus & Polio

Ja

Malaria

3

Essen & Trinken

4

[1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die älter als 9 Monate sind und innerhalb von 6 Tagen nach Aufenthalt in einem von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebiete einreisen wollen. Ausgenommen sind Reisende, die sich in den Infektionsgebieten weniger als 12 Stunden im Transit befanden sowie Transitreisende in Nepal.

[2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch, v.a. in den Distrikten Baitadi, Dhanusha, Jhapa und Khatmandu. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen.

[3] Mittleres Malariarisiko ganzjährig, überwiegend in der weniger gefährlichen Form Plasmodium vivax, besteht am ehesten im Tiefland und nimmt  in Richtung Norden mit zunehmender Höhe ab. In 30 % der Fälle tritt jedoch Malaria tropica auf. 

[4] Das Risiko von Durchfallerkrankungen ist landesweit sehr hoch. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch immer mit keimfreiem Wasser verwenden. Milchprodukte aus ungekochter Milch am besten vermeiden.

Fleisch- und Fischgerichte nur durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden.

Das für Besucher am leichtesten erreichbare Krankenhaus ist das Patan Hospital in Lagankhel. Die meisten Krankenhäuser haben englischsprachiges Personal, und in den großen Hotels kann man nach Hausärzten fragen.

Die Apotheken in Kathmandu befinden sich überwiegend in der New Road und bieten preiswerte westliche Medikamente an.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Reiserückholversicherung wird empfohlen. Umfassender Versicherungsschutz für Trekker, Bergsteiger und Wildwasserfahrer (einschließlich Rettungsflug per Hubschrauber) ist dringend anzuraten.

Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Sonstige Risiken

Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt in Nepal landesweit vor, auch in höheren Lagen wie in Kathmandu. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz.

Hepatitis A und B kommen vor. Impfschutz gegen Hepatitis A wird auch Kurzreisenden, gegen Hepatitis B bei längerem Aufenthalt sowie bei Kindern und Jugendlichen empfohlen.

Höhenkrankheit ist für Bergwanderer gefährlich, v.a. ab 3500 m Höhe. Sollten in großer Höhe Übelkeit, Kopfschmerzen oder Atemnot auftreten, so muss die erste Maßnahme der Abstieg sein. Ratschläge erteilt die Himalayan Rescue Association in der Nähe des Kathmandu Guest House im Stadtviertel Thamel in Kathmandu.

Erhöhtes Ansteckungsrisiko für Japanische Enzephalitis besteht von Juli bis Dezember vor allem in Reisanbaugebieten im Süden und in den südwestlichen Distrikten und vereinzelt im Kathmandu Tal.

Die durch Mückenstich übertragbare Leishmaniose kommt vor allem im Tiefland vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Risikogruppen sollten sich impfen lassen und man sollte große Menschenansammlungen meiden.

Tollwut kommt landesweit vor. Allgemein besteht ein hohes Tollwut-Risiko, durch die Zunahme von streunenden Hunden insbesondere im Dang-Distrikt, West-Nepal. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Tuberkulose kommt in Nepal vor.

Gesundheitszeugnis

Ein HIV-Test ist derzeit für die Einreise nicht erforderlich. Personen, die an einer ernsthaften ansteckenden Krankheit (wie z.B. HIV/AIDS) leiden, kann die Aufenthaltsgenehmigung verweigert bzw. entzogen werden.