Nauru: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterreisen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Gültige Reisedokumente, einschließlich bestätigter Tickets und Platzreservierung, müssen vorgelegt werden.
Eine Einreisegenehmigung muss beim Immigration-Department von Nauru (visa@naurugov.nr oder gio.nauru@nauru.gov.nr) beantragt und beim Einchecken am Flughafen vorgelegt werden. Bei der Einreise kann ein Touristenvisum für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen beantragt werden. Dafür muss ein gültiges Rückflugticket und eine Buchungsbestätigung für ein Hotel vorgelegt werden.
Touristenvisum:
Beantragung bei der Einreise:
(a) Einreisegenehmigung, die vor der Abreise beim Immigration-Department von Nauru beantragt werden muss.
(b) Reisepass.
(c) Buchungsbestätigung eines Hotels. Reisende, die nicht in einem Hotel übernachten, müssen ein Schreiben ihres Gastgebers beilegen.
(d) Alle Besucher müssen außerdem ausreichende Geldmittel und ein gültiges Rückflugticket vorweisen können.
(e) Türkische Antragsteller: Polizeiliches Führungszeugnis und ärztliches Attest über den Gesundheitszustand.
Geschäftsvisum:
(a) - (d)
(e) Für Geschäftsvisa muss dem Antrag ein Schreiben des Geschäftspartners in Nauru beigefügt werden. Außerdem ist eine Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru wohnhaften Person oder eines dort ansässigen Unternehmens vorzulegen.
Bezüglich Geschäftsvisa wird frühzeitige Kontaktaufnahme (mindestens acht Wochen vor Abreise) mit dem nauruischen Generalkonsulat in Melbourne/Australien empfohlen.
Informationen vom nauruischen Generalkonsulat in Brisbane (s. Kontaktadressen).
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthalts verfügen.
(a) Einreisegenehmigung vom Immigration-Department von Nauru.
(b) Gültiges Rück-/Weiterreiseticket.
(c) Buchungsbestätigung eines Hotels bzw. Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru wohnhaften Person.
(d) Ausreichende Geldmittel.
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Unbegleitete alleinreisende Minderjährige im Alter von fünf bis elf Jahren müssen bei der Fluggesellschaft als solche angemeldet sein. Alleinreisende Kinder zwischen zwölf und fünfzehn Jahren gelten als junge Reisende und können als unbegleitete alleinreisende Minderjährige angemeldet werden.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Auskünfte auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz.)
Nauru unterhält keine Auslandsvertretungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Anfragen können jedoch an das nauruische Generalkonsulat in Brisbane gerichtet werden.
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