Moldau: Visa- und Reisepassbestimmungen
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Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Deutsche Staatsbürger dürfen mit einem biometrischen Personalausweis einreisen. Eine Einreise ist für Deutsche auch mit dem bis Ende Oktober 2010 ausgegebenen, nicht biometrischen Personalausweis möglich. In Einzelfällen Schwierigkeiten nicht völlig ausgeschlossen. Es wird empfohlen, zusätzlich einen Reisepass, soweit vorhanden, mitzuführen.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Während des Aufenthalts in Moldau sollte man den Reisepass immer bei sich tragen.
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder,
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
Deutschland, Österreich und Schweiz
Deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Moldau kein Visum. Die angegeben Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz verfügen.
Kurzzeitvisum (Touristen-, Besuchs-, Geschäftsvisum): 60 € (Aufenthalt bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen),
Langzeitvisum (Touristen-, Besuchs-, Geschäftsvisum): 80 € (Aufenthalt über 90 Tage).
Transitvisum: 40 €.
Flughafentransitvisum: 20 €.
Hinzu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 10 € pro Visum ( Visa für Aufenthalte über 90 Tage: 20 €).
Visa für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind gebührenfrei.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 4 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Einreisevisum:
(a) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(b) 1 aktuelles, mattes, farbiges Passfoto (3,5 x 4,5 cm).
(c) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist, noch freie Seiten enthält und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde.
(d) Einladung einer Privatperson/Firma/Organisation, die vom Büro für Asyl und Migration von Moldau genehmigt worden ist (EU-Bürger, Schweizer und Türken benötigen nur für Visa mit einer Gültigkeit von 12 Monaten eine Einladung).
(e) Einzahlungsbeleg der Visumgebühr (Überweisung mindestens eine Woche vor Antragstellung) bzw. Verrechnungsscheck. Keine Bareinzahlung möglich.
(f) Ggf. gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz oder eine Einladung vom Migrationsamt.
(g) Ggf. Heiratsurkunde.
(h) Reisekrankenversicherung mit Reiserückholversicherung, die mindestens 30.000 € abdeckt.
(i) Ausreichende Geldmittel (mindestens 30 € pro Tag oder mindestens 300 € für einen Aufenthalt von weniger als 10 Tagen. Kontoauszüge der letzten 3 Monate.)
(j) Unterkunftsnachweis für den gesamten Aufenthalt.
(k) Reisetickets, ggf. Fahrzeugschein und Autoversicherungsschein, Nachweis der Bezahlung der Reisekosten aus eigenem Vermögen.
(l) ggf. Reiseroute.
(m) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(m) Schreiben des Arbeitgebers und des moldawischen Geschäftspartners.
Die Botschaft behält sich vor, weitere Unterlagen und (neben der persönlichen Antragstellung) eine persönliche Vorsprache zu fordern.
5 Werktage, bei postalischer Zustellung bis zu 12 Werktage.
Expressausstellung (nur bei persönlicher Antragstellung): innerhalb von 2 Tagen.
Nicht-EU-Bürger müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Nachzuweisen sind 30 € pro Tag, mindestens jedoch 300 € bei Aufenthalten von bis zu 10 Tagen (in Form von Bargeld in moldauischen Lei; Bargeld und/oder Reiseschecks in ausländischer Währung; Bankkarten mit Kontoauszügen, die höchstens 10 Tage alt sind; vom Arbeitgeber ausgestellte Verdienstbescheinigungen oder schriftliche Verpflichtungserklärung der einladenden Person).
In der Regel geschieht die Registrierung automatisch bei der Einreise. Andernfalls müssen sich visumpflichtige Reisende innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Einreise polizeilich registrieren lassen. Bei Aufenthalt in einem Hotel entfällt diese Formalität. An der Grenze muss jedoch die Hotelrechnung vorgelegt werden.
Für Reisende, die nicht der Visumpflicht unterliegen, entfällt die Meldepflicht für Aufenthalte, die 90 Tage nicht übersteigen und wenn keine Tätigkeit aufgenommen wird. Wer länger als 90 Tage im Land bleiben oder eine Erwerbstätigkeit ausüben möchte, benötigt eine Aufenthaltserlaubnis und muss sich innerhalb von 15 Tagen nach der Einreise bzw. nach einem Wohnortwechsel beim Büro für Migration und Asyl, Bd. Stefan Cel Mare 124, in Chisinau registrieren lassen.
Ausländer, auch jene, die nicht der Visumpflicht unterliegen, die aus der Ukraine kommen und über den Landesteil Transnistrien einreisen und dabei einen Grenzübergang nutzen, der nicht von Moldau kontrolliert wird, müssen sich innerhalb von 72 Stunden bei einem der folgenden Ämter registrieren lassen:
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 90 Tage in der Republik Moldau aufhalten wollen und/oder eine Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis. Diese sollte unmittelbar nach der Einreise beim Migrationsamt in Chisinău beantragt werden.
Deutsche: Biometrischer Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reist ein Minderjähriger mit nur einem Elternteil, muss eine legalisierte und übersetzte Einverständniserklärung des anderen Elternteils oder der Nachweis des alleinigen Sorgerechts in legalisierter und übersetzter Form sowie eine Geburtsurkunde mitgeführt werden.
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