Mexiko: Visa- und Reisepassbestimmungen
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Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Reisende sollten sich bei ihrer Fluggesellschaft erkundigen, ob die Daten vorab oder beim Check-in erfasst werden.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind für touristische und geschäftliche Aufenthalte u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder. Diese müssen bei der Einreise auf dem Landweg für touristische Aufenthalte online eine Touristenkarte (FMM - Forma Migratoria Múltiple) beantragen. Bei Einreise über den Luftweg werden Touristenkarten nicht mehr benötigt. Bei der Einreise stempeln Grenzbeamte die erlaubte Aufenthaltsdauer in den Reisepass. Falls der Stempel nicht lesbar sein sollte, muss unverzüglich mit dem Instituto Nacional de Migración (INM) Kontakt aufgenommen werden. Ein Anspruch auf die maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen besteht in keinem Fall. Achtung: Inhaber von Touristenkarten müssen diese während des gesamten Aufenthalts aufbewahren, stets mit sich führen und bei der Ausreise vorlegen.:
[1] EU-Länder und Schweiz (für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 180 Tagen).
[2] Staatsangehörige der Türkei, die über einen gültigen, unbefristeten Aufenthaltstitel / Visum für ein Schengen-Land, Kanada, GB, Japan oder die USA verfügen und bei der Einreise einen mind. 6 Monate gültigen Reisepass besitzen. Eine elektronische Genehmigung (SAE) ist in diesem Fall ebenfalls nicht erforderlich.
Einreise mit Elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE)):
[3] Türkische Staatsangehörige ohne Aufenthaltstitel / ohne Visum für ein Schengen-Land, GB, Japan, Kanada oder die USA die eine elektronische Genehmigung (Sistema de Autorización Electrónica (SAE)) haben und einen bei der Einreise mindestens 6 Monate gültigen Reisepass besitzen, können für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (verlängerbar auf max. 180 Tage) mit dem Flugzeug einreisen. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist ein Visum erforderlich.
Achtung: Für längerfristige Aufenthalte muss ein Visum beantragt werden. Ebenso muss ein Visum beantragt werden, wenn der Aufenthalt weder touristisch noch geschäftlich ist.
Besondere Aufenthaltsgenehmigungen sind für humanitäre Helfer und Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen erforderlich. Auskunft erteilen die Botschaften und das Instituto Nacional de Migración.
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen aller Nationalitäten (Ausnahme: Staatsbürger des Kosovo) können ohne Visum in Mexiko einreisen, wenn sie sich innerhalb der zwischen dem Reiseveranstalter und der Regierung von Mexiko vereinbarten Grenzen aufhalten.
Je nach Nationalität unterschiedlich; Gebühren ändern sich monatlich, da wechselkursgebunden. Man sollte sich rechtzeitig nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Touristenkarte: ca. 640 MXN (ca. 35 US$), nur bei Einreise auf dem Landweg: Bezahlung in MXN online, in bar oder über eine Bankfiliale.
Touristenkarten: Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (Verlängerungsmöglichkeit auf bis zu 180 Tage bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums in Mexiko). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig.
Geschäftsreise- und Technikervisum: Bis zu 1 Jahr mit mehrfacher Einreise. Weitere Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen.
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschlussflug weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Zunächst muss bei der zuständigen diplomatischen Vertretung ein Termin vereinbart werden. Beantragung (in Frankfurt selbständig mit der Post, ein Termin für ein persönliches Gespräch wird vom Konsulat in Frankfurt vergeben) und Abholung der Unterlagen (in Frankfurt persönlich) beim zuständigen Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Touristenvisum
(a) 1 Antragsformular mit Fingerabdrücken.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe mit weißem Hintergrund (kein biometrisches Passfoto).
(c) Reisepass (und eine Kopie des Reisepasses), der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, sowie Kopien aller Seiten, die Einträge enthalten. Muss noch mindestens eine freie Seite enthalten. Der Pass muss nach Abschluss des Visumantrags persönlich vom Antragsteller bei der konsularischen Vertretung in Frankfurt abgeholt werden.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel (Lohn/Gehalt von mindestens 745 € monatlich).
(e) Ggf. Heiratsurkunde.
(f) Gebühr (Überweisung mit Beleg oder in bar, je nach Konsulat).
(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A4).
Für Geschäfts- und Technikervisa sind zusätzliche Unterlagen erforderlich. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).
Hinweis zu Arbeitsvisa: Antragsteller von Arbeitsvisa müssen persönlich vorsprechen, wenn sie über eine den Antragsunterlagen beiliegende Genehmigungsnummer verfügen. Das mexikanische Konsulat in Frankfurt/M. empfängt zur Antragsannahme jedoch nur Personen mit einem vorab vereinbarten Termin.
Touristenkarte
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück-/Weiterreisetickets.
(c) Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.
Visa: Bis zu 10 Tagen, im Sommer z. T. bis zu 3 Wochen. Ist eine Einreisegenehmigung des mexikanischen Innenministeriums notwendig, bis zu 6 Wochen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. So benötigen Kinder und Jugendliche eine eigene Touristenkarte und müssen zusätzlich in der Touristenkarte der begleitenden Mutter oder des Vaters erwähnt sein.
Ausreise aus Mexiko
Die folgende Bestimmung trifft auf mexikanische Minderjähre zu und auf ausländische Minderjährige, die permanent oder zeitweilig in Mexiko einen Wohnsitz haben z.B. als Schüler oder als Studierende (keine Touristen) oder eine doppelte Staatsbürgerschaft (darunter die mexikanische) haben: Alleinreisenden Minderjährige, die nicht von einem Sorgeberechtigten begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko Kopien der elterlichen Pässe sowie eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten. Diese kann nur bei einem Notar unterzeichnet werden und muss mit Apostille und offizieller Übersetzung versehen werden. Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración (Anschrift s.o.).
Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 3 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich ist für Katzen und Hunde, die älter als 3 Monate sind, ein vom mexikanischen Konsulat beglaubigtes Impfzertifikat gegen Tollwut erforderlich, aus dem hervorgeht, dass die Impfung mindestens 15 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate for Abreise erfolgt ist. Auskunft erteilen die Botschaften und SENASICA.
Für Vögel und alle anderen Tiere wird eine Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums benötigt. Die Mitnahme von bis zu 3 Tieren (Katzen, Hunde, Kanarienvögel, Hamster, Meerschweinchen, Schildkröten etc.) ist steuerfrei.
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