Geld & Zollfreies Einkaufen in Mexiko
Wechselkurse:
Mexican PesoSFr1 = M$12.33
€1 = M$21.2
Geld & Währung
1 Mexikanischer Nuevo Peso = 100 Centavos. Währungskürzel: Mex$, MXN (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20 und 10 (selten) Mex$, Münzen sind in den Werten von 20, 10, 5, 2 und 1 Mex$ sowie 50 und (selten) 20 Centavos im Umlauf.
Vor allem Mastercard, Visa (weniger verbreitet), American Express und Diners Club werden angenommen. (Vereinzelte Zahlungsschwierigkeiten müssen einkalkuliert werden.) Geldabhebungen sind in Banken oder an Geldautomaten möglich, es wird empfohlen, Geldautomaten in Gebäuden oder gesicherten Bereichen zu benutzen. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Reiseschecks sind in Deutschland und in der Schweiz nicht mehr und in Österreich kaum noch erhältlich. Reiseschecks werden in Mexiko in den Großstädten von Banken und Wechselstuben akzeptiert.
Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr (manchmal bis 17.00 Uhr), kleinere Filialen haben kürzere Öffnungszeiten. Teils Sa 09.00-13.00 Uhr.
Keine Beschränkungen. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung, sowie die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist ab einem Betrag im Gegenwert von 10.000 US$ deklarationspflichtig.
Gängige Währungen können problemlos in Touristengegenden oder größeren Städten getauscht werden, vielerorts kann auch in US-Dollar bezahlt werden. Wechselstuben (casas de cambio), die Euro in mexikanische Pesos tauschen, sind i. Allg. von Mo-Fr 08.30-18.00 Uhr und Sa/So von 08.30-14.00 Uhr geöffnet; auf internationalen Flughäfen gibt es 24-Std.-Service. Bargeld in Euro kann auch in größeren Hotels gewechselt werden.
Es empfiehlt sich die Mitnahme von Bargeld in Euro.
Geldüberweisungen sind über Western Union oder über die deutsche Post AG möglich.
Zollfreies Einkaufen in Mexiko
Folgende Artikel können zollfrei nach Mexiko eingeführt werden:
Psychopharmaka nur mit ärztlicher Bescheinigung auf Englisch und Kopie des Rezeptes.
Drogen, Lebensmittel, die nicht in Dosen konserviert sind, in Dosen konserviertes Schweinefleisch, Früchte, Pflanzen, Schnittblumen und elektrische Zigaretten, lebende Raubfische, gebrauchte Kleidung, die nicht zum eigenen Gepäck gehört, Fotografien von Kindern, die diese in einer kompromittierenden Art und Weise darstellen.
Anmerkung: Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine Sondergenehmigung vom Secretaria de la Defensa (Estado Mayor 6a. Sección, Lomas de Soleto, México) benötigt.
Es ist verboten, Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, archäologische Fundstücke, Kakteen, Korallen und andere geschützte Tiere auszuführen.
Weitere Informationen sind vom mexikanischen Zoll erhältlich.