Malta: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Nein/1 | Nein | Nein |
Deutschland | Nein | Nein | Nein |
Österreich | Nein | Nein | Nein |
Schweiz | Nein | Nein | Nein |
Türkei | Ja | Ja | 2 |
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Visum beantragen!U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder können mit gültigem Personalausweises/Identitätskarte für bis zu 90 Tage einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Bulgarien, Irland (Rep.), Kroatien, Rumänien und Zypern).
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Malta ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für Aufenthalte von maximal 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkei mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land am selben Tag in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Kontaktadressen) mindestens 15 Tage und maximal 3 Monate vor der Reise.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische farbige Passbilder mit weißem Hintergrund.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 7 und 15 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: 1-2 Monate.
Anträge können max. 3 Monate und müssen mindestens 15 Tage vor der geplanten Reise eingereicht werden.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. Ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.
Rück-/Weiterreisetickets und -papiere sowie ausreichende Geldmittel (nicht notwendig u. a. für EU-Bürger und Schweizer.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.
Für Vögel aus allen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und eine Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Umwelt, nachhaltige Entwicklung und Klimawandel benötigt.
Folgende Zusatzanforderung gilt für Malta: Es muss der Nachweis einer Bandwurm-Behandlung erbracht werden.
Malta ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Malta einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilt das Ministerium für Landwirtschaft.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Konsulate in Lugano und Basel.
Honorargeneralkonsulat in Salzburg. Honorarkonsulate in Graz, Wattens/Innsbruck, Klagenfurt und Linz.
Honorarkonsulate in Bremen, Frankfurt/M., Düsseldorf, Halle, Hamburg, München und Stuttgart.
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