Malaysia: Visa- und Reisepassbestimmungen
| Passport required | Return ticket required | Visa required | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
| Deutschland | Ja | Ja | Nein |
| Österreich | Ja | Ja | Nein |
| Schweiz | Ja | Ja | Nein |
| Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Ein Reisepass ist allgemein erforderlich. Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate bei der Einsreise gültig sein, über leere Seiten verfügen und unbeschädigt sein.
Hinweis: Bei der Einreise sollte darauf geachtet werden, dass ein Einreisestempel in den Reisepass gestempelt wird, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Von allen Reisenden über 12 Jahren werden bei der Einreise Fingerabdrücke genommen.
Hinweis: Einreisende nach Malaysia müssen in der Regel mindestens 72 Stunden vor der Einreise eine Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) ausfüllen. U.a. Staatsangehörige von Deutschland haben die Möglichkeit, bei geplanter Einreise über die Flughäfen KLIA1 und KLIA2 in Kuala Lumpur für die Nutzung der E-Gates/Autogates zu registrieren und dadurch lange Warteschlangen an der Passkontrolle zu umgehen.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Visum- und Einreisebestimmungen für Malaysia:
Staatsangehörige der EU-Länder, der Schweiz und der Türkei benötigen für touristische oder private Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum. Die visumfreie Einreise gilt für Malaysia insgesamt, einschließlich der Teilstaaten Sabah und Sarawak auf Borneo (bei Übertritt nach Borneo erfolgt lediglich eine administrative Passkontrolle).
Verpflichtende Registrierung vor der Einreise (MDAC):
Alle ausländischen Besucher müssen spätestens 3 Tage (72 Stunden) vor der Ankunft das kostenlose digitale Einreiseformular Malaysia Digital Arrival Card (MDAC) online ausfüllen. Die Bestätigung wird digital mit dem Reisepass verknüpft und ist beim Check-in am Flughafen sowie bei der Einreisekontrolle vorzulegen.
Regelung für Visa zur mehrfachen Einreise (Multiple Entry Visa - MEV):
Seit dem 1. September 2026 wird das Visum für mehrfache Einreisen nur noch Angehörigen von 31 festgelegten Nationalitäten und ausschließlich für vier spezifische Reisezwecke gewährt: Geschäftsreisen, Flug & Kreuzfahrt (Fly & Cruise), medizinische Behandlungen sowie Hochzeitstourismus. Für reguläre touristische Aufenthalte wird kein MEV mehr ausgestellt; visumpflichtige Personen müssen stattdessen ein Visum für die einmalige Einreise (Single Entry Visa) beantragen. (Hinweis: Die visumfreie Einreise für EU-/Schweizer Staatsangehörige für bis zu 90 Tage bleibt davon unberührt.)
Arbeitsaufenthalt & Erbringung von Dienstleistungen:
Reisende, die eine Beschäftigung oder Arbeitsaufnahme planen, benötigen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Diese muss vor der Einreise über den zukünftigen Arbeitgeber beantragt werden. Für temporäre Dienstleistungen oder kurzzeitige geschäftliche Einsätze wird ein Professional Visit Pass (PVP) benötigt.
Visumgebühren & Kosten:
Für Staatsangehörige der EU-Länder, der Schweiz und der Türkei ist die visumfreie Einreise für bis zu 90 Tage kostenlos. Auch für die verpflichtende digitale Einreiseerklärung (Malaysia Digital Arrival Card – MDAC) werden keine Gebühren erhoben.
Für visumpflichtige Nationalitäten variieren die Kosten für die Visumbeschaffung (z. B. eVISA) je nach Staatsangehörigkeit und Visakategorie. Bei Beantragung eines Visums für die mehrfache Einreise (Multiple Entry Visa – MEV, seit 01.09.2026 nur für 31 ausgewählte Nationalitäten und 4 spezifische Reisezwecke verfügbar) fallen im Vergleich zum Visum für die einmalige Einreise (Single Entry Visa) höhere Bearbeitungs- und Konsulatsgebühren an.
Einfaches Einreisevisum (für Besuche und Geschäftsreisen), mehrfaches Einreisevisum (für Geschäftsreisen), Transitvisum.
Die Aufenthaltsdauer wird von den Behörden bestimmt und im Besucherpass (Visit Pass) eingetragen. Verlängerungen sind möglich.
Visumfrei nur für Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, auf dem internationalen Flughafen Kuala Lumpur (KUL) ankommen und wieder abfliegen, nicht zwischen dem Hauptabfertigungsgebäude und Low-Cost-Carrier-Terminal wechseln und die über ein bestätigtes Rück- oder Weiterreiseticket sowie über ihren gültigen nationalen Reisepass verfügen.
Visumbeantragung & Zuständigkeiten:
Staatsangehörige von EU-Ländern, der Schweiz und Österreich benötigen für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tage kein Visum vorab; der Einreisestempel wird gebührenfrei bei der Ankunft erteilt.
Verfahren für visumpflichtige Nationalitäten:
- Digitales Visum (eVisa): Für die meisten visumpflichtigen Staatsangehörigen erfolgt die Beantragung vor der Reise online über das offizielle Portal der malaysischen Einwanderungsbehörde (Official Malaysia eVisa Portal). Eine persönliche Vorsprache an der Botschaft ist hierfür in der Regel nicht erforderlich.
- Einschränkungen beim Visum für mehrfache Einreisen (MEV): Seit dem 1. September 2026 wird das Multiple Entry Visa (MEV) nur noch für Bürgerinnen und Bürger aus 31 festgelegten Nationalitäten sowie für vier spezifische Reisezwecke (Geschäftsreisen, Flug & Kreuzfahrt/Fly & Cruise, medizinische Behandlung und Hochzeitstourismus) ausgestellt. Für regulären Tourismus ist das MEV nicht mehr verfügbar. Visumpflichtige Personen müssen in diesen Fällen ein Visum für die einmalige Einreise (Single Entry Visa) beantragen.
- Persönliche Beantragung in Ausnahmefällen: Eine persönliche Beantragung bei den zuständigen Diplomatischen Vertretungen (z. B. der Botschaft von Malaysia in Berlin oder den Generalkonsulaten) ist nur noch in speziellen Fällen erforderlich – etwa bei bestimmten Arbeits- und Langzeitvisa oder besonderen Visakategorien (Visa With Reference).
Erforderliche Dokumente für die Einreise & Visumbeschaffung:
1. Dokumente für alle Reisenden an der Grenze (auch visumfrei):
- Reisepass: Gültigkeit von mindestens 6 Monaten ab dem Tag der Einreise (sowie mindestens eine freie Seite für den Einreisestempel).
- Malaysia Digital Arrival Card (MDAC): Nachweis über die erfolgreiche Online-Registrierung (spätestens 3 Tage vor Ankunft auszufüllen).
- Weiter- oder Rückflugticket: Bestätigtes Flug- oder Ausreiseticket.
- Finanzierungsnachweis: Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts (z. B. Bargeld, Kreditkarten, Kontoauszüge).
- Unterkunftsnachweis: Bestätigte Hotelbuchung oder Einladung mit vollständiger Adresse im Land.
2. Unterlagen für visumpflichtige Nationalitäten (bei Online-eVisa-Beantragung):
Visumpflichtige Staatsangehörige beantragen ihr Visum im Regelfall vorab online über das offizielle eVisa-Portal (malaysiavisa.imi.gov.my). Hierfür werden digital benötigt:
- Scans der Reisepass-Datenseite (Pass muss bei Einreise noch mind. 6 Monate gültig sein).
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto im Format 35 × 50 mm (digitaler Upload).
- Nachweis der Flugbuchung (Hin- und Rückflug / Weiterflug).
- Nachweis der bezahlten Unterkunft.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (z. B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate).
- Ggf. Nachweis eines gültigen Aufenthaltstitels für das Wohnsitzland (falls nicht im Heimatland beantragt).
- Für Visa zur mehrfachen Einreise (MEV, seit 01.09.2026): Für berechtigte Nationalitäten (31 Länder) zusätzlich ein Nachweis über einen der vier zulässigen Reisezwecke (Einladungsschreiben für Geschäftsreisen, Buchungsbestätigung für Fly & Cruise, Nachweis einer medizinischen Behandlung oder Nachweis eines Hochzeitsevent-Arrangements). Für reine Touristenreisen wird kein MEV ausgestellt.
Finanzielle Mittel & Ausreisenachweis:
Alle Besucher (egal ob für private oder geschäftliche Aufenthalte) müssen bei der Einreise folgende Nachweise erbringen können:
- Ausreisenachweis: Ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket (bzw. Ausreiseticket).
- Finanzierungsnachweis: Ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des geplanten Aufenthalts (z. B. Bargeld, gängige Kreditkarten oder aktuelle Bankauszüge; als Richtwert gelten je nach Reisedauer ca. 500 bis 1.000 USD bzw. der Gegenwert in Euro).
- Einreiseerklärung (MDAC): Die vorab online ausgefüllte Registrierungsbestätigung der Malaysia Digital Arrival Card (innerhalb von 3 Tagen vor Ankunft auszufüllen).
Nachweise bei der Einreisekontrolle:
Bei der Einreisekontrolle in Malaysia müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden können:
- Einreiseerklärung (MDAC): Die Bestätigung der vorab online ausgefüllten Malaysia Digital Arrival Card (spätestens 3 Tage vor Ankunft auszufüllen).
- Unterkunftsnachweis: Nachweis über die gebuchte Unterkunft (z. B. Hotelreservierung) mit genauer Adresse im Land.
- Weiter- oder Rückreiseticket: Bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket.
- Bordkarte: Gültige Bordkarte des Ankunftsfluges.
- Gelbfieber-Impfnachweis: Ein Impfnachweis gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden ab einem Alter von 1 Jahr verlangt, die innerhalb von 6 Tagen nach einem Aufenthalt in oder Transit durch ein von der WHO ausgewiesenes Gelbfieber-Endemiegebiet einreisen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Allein oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten reisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten bzw. des anderen Elternteils/Sorgeberechtigten in englischer Sprache mitführen.
Einreisebestimmungen für Schwangere & Verhaltenshinweise:
Hinweise für schwangere Reisende:
Seitens der malaysischen Einwanderungsbehörden besteht kein Einreiseverbot für Schwangere. Allerdings gelten bei den Fluggesellschaften strenge Bestimmungen für die Beförderung:
- Ab der 28. Schwangerschaftswoche (ca. 7. Monat) verlangen die meisten Airlines ein aktuelles ärztliches Attest (Fit to Fly), das die Flugtauglichkeit bestätigt.
- Ab der 35. bzw. 36. Schwangerschaftswoche lehnen nahezu alle Fluggesellschaften eine Beförderung auf internationalen Flügen grundsätzlich ab.
Erscheinungsbild & Kleidung:
Malaysia ist ein kulturell und religiös vielfältiges, überwiegend islamisch geprägtes Land. Das Recht auf Verweigerung der Einreise liegt im Ermessen der Grenzbeamten (z. B. bei verdächtigem Verhalten oder fehlenden Einreiseunterlagen). Ein angemessenes, respektvolles Auftreten sowie unauffällige Kleidung erleichtern die Einreisekontrolle und sind insbesondere beim Besuch öffentlicher Gebäude und religiöser Stätten erforderlich.
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das maximal 7 Tage vor der Abreise ausgestellt worden sein darf und das bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und dass es sich nicht um ein importiertes Tier handelt.
Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Wisma Tani, Blok Podium, Lot 4G1, Presint 4, Pusat Pentadbiran Kerajaan Persekutuan, 62630 Putrajaya, Tel: (603) 88 70 20 00) beantragt werden.
Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (ausgenommen sind Tiere aus Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland (Rep.)). Ein Platz muss im Voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Konsulate in Basel und Zürich.
Generalkonsulat in Frankfurt/M. Honorargeneralkonsulate in Böblingen bei Stuttgart und Hamburg.
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