Gesundheit und Impfungen in Luxemburg
Titel | Besondere Vorsichtsmaßnahmen |
---|---|
Gelbfieber |
Nein |
Cholera |
Nein |
Typhus |
Nein |
Malaria |
Nein |
Essen & Trinken |
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Aushelfender Träger in Luxemburg ist die Nationale Krankenkasse für Arbeiter (Caisse nationale d'assurance maladie des ouvriers). EHIC-Inhaber wenden sich im Krankheitsfall an einen niedergelassenen Arzt bzw. Zanharzt der eigenen Wahl. Die Kosten der Behandlung müssen zunächst selbst bezahlt werden, bevor sie im Heimatland zurückerstattet werden.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Leitungswasser kann bedenkenlos getrunken werden. Die Hygienestandards in den Restaurants sind gut, so dass die Speisen bedenkenlos verzehrt werden können. Beim Verzehr von Schalentieren kann es in seltenen Fällen zu einer Infektion kommen.
Landesweit besteht das Übertragungsrisiko von Borreliose durch Zecken v.a. in Gräsern, Sträuchern und im Unterholz. Die Übertragungszeit sind die Monate April bis Oktober. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.
Hepatitis B kommt vor. Eine Impfung sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Epidemische Ausbrüche der Meningokokken-Meningitis kommen vor. Um sich zu schützen sollten sich vor allem Kinder und Jugendliche, die einen Langzeitaufenthalt planen, impfen lassen.
Luxemburg gilt als tollwutfrei.