Luxembourg Cathedrale Notre-Dame
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© Creative Commons / Wolfgang Staudt

Luxemburg Reiseführer

Key Facts
Offizielle Landesbezeichnung

Großherzogtum Luxemburg.

Gebiet

2586 qkm.

Bevölkerung

625.978 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

213 pro qkm.

Hauptstadt

Luxembourg-Ville.

Regierung

Parlamentarisches Großherzogtum seit 1866 in der Form einer konstitutionellen Monarchie. Verfassung von 1868, letzte Änderung 1956. Parlament mit 60 Mitgliedern; Legislaturperiode: 5 Jahre. Beratender Staatsrat mit 21 Mitgliedern. Luxemburg ist EU-Mitglied und Verwaltungssitz der EU.

Staatsoberhaupt

Großherzog Henri von Nassau, seit 2000.

Regierungschef

Luc Frieden, seit November 2023.

Elektrizität

230 V, 50 Hz. Adapter sind nicht erforderlich.

Luxemburg ist ein attraktives Land mit einer malerischen Landschaft aus sanft geschwungenen Hügeln und Tälern sowie einer Vielzahl von historischen Sehenswürdigkeiten. Zu entdecken gibt es in Luxemburg auch schöne Wälder, Weinbaugebiete und beeindruckende Sandsteinfelsen.

Die gleichnamige Hauptstadt Luxemburg besteht aus zwei Stadtteilen: der entzückenden Altstadt mit Festungstürmchen und verschlungenen Kopfsteinpflasterstraßen, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört, und das moderne Stadtzentrum des Kirchberg-Plateaus, wo viele internationale Finanzdienstleister ihre Bürogebäude haben. Luxemburg ist stolzes Gründungsmitglied der Europäischen Union und spielt ein Europa eine wichtige Rolle, nicht zuletzt, weil sich mehrere EU-Institutionen in der Stadt Luxemburg angesiedelt haben.

Reisewarnung

Stand - Wed, 20 Mar 2024 11:45:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 20 Mar 2024 11:44:52 +0100)

Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:

- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.

- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.

- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.

- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.

- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.

- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit
Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Luxemburg ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere an Bahnhöfen vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigtes Klima.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen.

Auf luxemburgischen Autobahnen gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen in Richtung Frankreich, Belgien und Deutschland an den Feiertagen dieser Länder. Verstöße werden mit hohen Geldbußen geahndet, die von Reisenden an Ort und Stelle erhoben werden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille; für Fahranfänger in den ersten beiden Jahren 0,2 Promille.

Bei winterlichen Straßenverhältnissen besteht eine Winterreifenpflicht.

Es ist zudem Pflicht, mindestens eine Warnweste sowie ein Warndreieck mitzuführen. In Notfallsituationen müssen alle Personen, die sich auf der Straße bewegen, eine Warnweste tragen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Das Straf- und Ordnungsrecht verfolgt insbesondere das Überschreiten von Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am Steuer streng.

Luxemburg hat eines der strengsten Waffengesetze in Europa.

Die Mitnahme von Waffen und Selbstverteidigungswaffen ist verboten, dazu gehören z.B. Schreckschusswaffen, Gaspistolen, Tränengas- und Pfeffersprays, Elektroschocker, Spring-, Butterfly- und Wurfmesser und Schlagringe.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen bestraft.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Luxemburgs sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Luxemburg ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Dies gilt nicht für Flugreisen, hier muss bei Abflug aus Luxemburg ein gültiger Ausweis vorgelegt werden.

Minderjährige

Minderjährigen, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen, wird empfohlen, eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen, auch wenn es hierzu keine gesetzliche Verpflichtung gibt.

Unterliegt die Sorge und somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem Luxemburger Recht, ist die Beglaubigung der Unterschrift mindestens eines der sorgeberechtigten Elternteile durch die Luxemburger Meldebehörden erforderlich.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Heimtiere

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.

Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit
Impfschutz

Für die Einreise nach Luxemburg sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Es besteht in Luxemburg für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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