Mobilität vor Ort in Liechtenstein
Das Straßennetz ist in Liechtenstein sehr gut ausgebaut und hat eine Länge von rund 630 km.
Maut: In Liechtenstein gibt es keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen sind flächendeckend vorhanden.
Das Straßennetz besteht aus Landstraßen (ca. 130 km) und Gemeindestraßen (ca. 500 km). Liechtenstein besitzt keine Autobahnen.
Taxis sind in ganz Liechtenstein verfügbar und können überall auch telefonisch bestellt werden.
Der Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (LIEmobil) betreibt ein Netz von 20 Buslinien. Die Busse fahren auch die kleinsten Weiler in den Bergen an. Die Fahrpreise sind günstig, und die Busse bedienen die meisten Orte mehrmals täglich.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,8 ‰.
- Licht ist ganztägig vorgeschrieben.
- Kinder müssen bis zu einem Alter von 14 Jahren bzw. einer Größe von 150 cm in einem passenden Kindersitz befördert werden.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h;
- außerorts: 80 km/h;
- auf Schnellstraßen: 100 km/h.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (89) 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (89) 76 76 76.
Ein ausländischer nationaler Führerschein ist in Liechtenstein uneingeschränkt und unbefristet gültig, wenn er in einem EU-Land oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ausgestellt wurde. Nationale Führerscheine aus allen anderen Ländern sind befristet gültig und bedürfen eines Internationalen Führerscheins als Zusatzdokument, wenn sie nicht in lateinischer Schrift ausgestellt sind. Liechtenstein erkennt Internationale Führerscheine von Ländern an, die das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 oder das Genfer Straßenverkehrsübereinkommen von 1949 unterzeichnet und ratifiziert haben. Hinweis: Ausländische vorläufige Führerscheine werden nicht anerkannt.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr die Unfallaufnahme erleichtern.
Auf dem von der österreichischen Staatsbahn (ÖBB) betriebenen Bahnnetz, das Liechtenstein durchquert, verkehren zwischen Feldkirch (A) und Buchs SG (CH) Züge der ÖBB und der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. In Liechtenstein halten die Züge nur in Schaanwald, Nendeln, Forst Hilti und Schaan-Vaduz (Zentrum der Ortschaft Schaan).