Sicherheitshinweise, Botschaften und Fremdenverkehrsämter in Liechtenstein

Reisewarnung

Stand - Thu, 13 Jun 2024 17:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 13 Jun 2024 17:26:56 +0200)

Letzte Änderungen: 

Reiseinfos – Infrastruktur/Verkehr; Geld/Kreditkarten

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:

- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.

- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.

- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19

- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.

- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.

- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.

- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit
Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Liechtenstein ist niedrig. Dennoch kann es an viel besuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. 
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie an Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Naturkatastrophen

Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen.

Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung

In Liechtenstein gibt es keine berufskonsularische deutsche Auslandsvertretung. Zuständig ist die Deutsche Botschaft Bern. In dringenden Notfällen können sich Reisende an den deutschen Honorarkonsul in Balzers wenden.

Infrastruktur/Verkehr

In Liechtenstein gibt es keine Autobahn und keine mautpflichtigen Straßen. Eine Vignette für die Schweiz oder Österreich ist zum Erreichen Liechtensteins aber quasi unerlässlich.

Es gilt eine 0,8 Promille-Grenze; es finden viele Kontrollen statt.

Es gilt ein Halteverbot bei gelben Linien am Fahrbahnrand. Gelbe Kreuze mit gelben Verbindungslinien am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Auf Bergstraßen muss erforderlichenfalls das abwärtsfahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten. An vielen Kreuzungen gilt rechts vor links, häufig auch für kleinere einmündende Straßen.

Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs) ab 25 km/h bzw. über 500 kW Leistung müssen registriert (gelbes Kontrollschild und E-Bike-Versicherungsvignette) und mit Rückspiegel ausgestattet sein; außerdem gilt eine Helmpflicht. Das Führen eines E-Bikes ist ab 14 Jahren gestattet; es gilt allerdings eine Führerscheinpflicht. Diese entfällt bei langsamen E-Bikes (bis 25 km/h) für Personen ab 16 Jahren.

Weitere Informationen für Radfahrende bietet die Landesverwaltung des Fürstentums Liechtenstein.

Allgemeine touristische Auskünfte erteilt Liechtenstein Marketing.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten.

Strafrecht

Verkehrsverstöße werden zum Teil mit hohen Strafen geahndet.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Schweizer Franken (CHF), häufig wird auch der EUR als Zahlungsmittel akzeptiert. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten ist überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich beim Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, im Rahmen der Gültigkeit, siehe Anmerkungen.
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Alle Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen auch seit weniger als einem Jahr abgelaufen sein. Die Einreise mit gültigen Dokumenten wird von den lokalen Behörden des Fürstentums Liechtenstein jedoch empfohlen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz bestehen keine Zollgrenzen, sie verfügen über dieselben Einreise- und Einfuhrvorschriften. Es wird somit auf die Reise- und Sicherheitshinweise Schweiz verwiesen.

Heimtiere

Heimtiere können mit dem EU-Heimtierausweis als Nachweis entsprechender Identifizierung des Tieres mittels Mikrochip und gültiger Schutzimpfung gegen Tollwut eingeführt werden. Ausführliche Informationen bietet das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen des Fürstentums Liechtenstein.

Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit
Impfschutz

Für die Einreise nach Liechtenstein sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen wird bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr gut.

  • Lassen Sie sich bei besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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