Lettland: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja/1 Nein Nein
Deutschland Ja/1 Nein Nein
Österreich Ja/1 Nein Nein
Schweiz Ja/1 Nein Nein
Türkei Ja Ja 2

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Personalausweise/ Identitätskarten

[1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

EU-Länder und Schweiz.

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum / den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
 

Reisepass Hinweis

Lettland ist Mitgliedstaat der Europäischen Union und des Schengen-Raums. Für Staatsbürger der EU- und EWR-Länder sowie der Schweiz entfallen an den Binnengrenzen (auf dem Land-, See- und Luftweg) die regulären Passkontrollen. Dennoch sind alle Reisenden gesetzlich verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts ein gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) mitzuführen.

Wichtige Reise- & Dokumentenhinweise:

  • Reisedokumente: Der Personalausweis oder Reisepass muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Ein vorläufiger Personalausweis oder vorläufiger Reisepass wird von den lettischen Behörden ebenfalls anerkannt.
  • Kinder: Jedes Kind benötigt ein eigenes gültiges Reisedokument (Kinderreisepass bzw. Personalausweis/Reisepass). Eintragungen im Pass der Eltern sind ungültig.
  • Außengrenzen (Russland / Belarus): An den lettischen EU-Außengrenzen zu Russland und Belarus finden strengste Pass- und Zollkontrollen statt. Es kommt zeitweise zu Betriebseinschränkungen und Schließungen von Grenzübergängen.

Hinweis: Pass- und Visabestimmungen können kurzfristig angepasst werden. Fluggesellschaften und Transportunternehmen können zudem eigene Mitnahmebestimmungen durchsetzen. Es wird empfohlen, vor Reiseantritt die aktuellen Auskünfte der zuständigen Vertretungen (z. B. Auswärtiges Amt, BMEIA, EDA) zu konsultieren.

Reisepass- und Visa Hinweise

Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres:

(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.

Visum Hinweis

Vorabregistrierung (ETA) für bestimmte Drittstaatsangehörige:

Seit dem 1. September 2025 gilt in Lettland eine Pflicht zur elektronischen Vorabregistrierung (Electronic Travel Authorization – ETA) über das offizielle Portal eta.gov.lv.

Wer muss sich registrieren?

  • Diese Pflicht betrifft ausschließlich Drittstaatsangehörige, die keinen Visum- oder Aufenthaltstitel aus Lettland besitzen und keine Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Staates, der Schweiz, eines NATO- oder OECD-Staates oder Brasiliens haben.
  • Dies gilt auch für Transitreisende sowie Personen, die mit einem Schengen-Visum eines anderen EU-Staates nach Lettland einreisen.

Wer ist ausgenommen?

  • Staatsbürger der EU- und EWR-Länder sowie der Schweiz sind von dieser Registrierungspflicht vollständig befreit. Sie benötigen für die Einreise nach Lettland weiterhin lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Ablauf & Fristen für Meldepflichtige:

Betroffene Reisende müssen ihre Reisedaten (darunter Reisezweck, Aufenthaltsort und Route) mindestens 48 Stunden vor Einreise auf eta.gov.lv einreichen. Eine Nichtbeachtung kann zu Einreiseverweigerungen oder Bußgeldern führen.

Kosten

Visumgebühren & Konsularanfragen:

Anträge und Anfragen zu Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sind an die Konsularabteilung der zuständigen lettischen Botschaft bzw. das beauftragte Visazentrum (z. B. VFS Global) zu richten.

Standardgebühren für Schengen-Visa (Kategorie C & A):

  • Flugtransitvisum (Kategorie A): 90,00 €
  • Kurzaufenthaltsvisum (Kategorie C, bis zu 90 Tage): 90,00 €
  • Kinder von 6 bis unter 12 Jahren: 45,00 €
  • Kinder unter 6 Jahren: Gebührenfrei (0,00 €)

Hinweis: Für Staatsangehörige von Ländern mit Visaerleichterungsabkommen sowie bei Anträgen von Familienangehörigen von EU-/EWR-Bürgern gelten abweichende Sonderregelungen oder Gebührenbefreiungen. Für Bürger aus EU-/EWR-Staaten sowie der Schweiz besteht Visumfreiheit.

Visaarten

Kurzzeit-/Langzeit- und Transitvisum/Flughafentransitvisum.

Gültigkeit

Einreisevisum: 90 Tage. Transitvisum: 5 Tage.

Transit

Visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land über den Flughafen Riga in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum, sofern sie den internationalen Transitbereich nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen.

Ausnahmen & Wichtige Einschränkungen:

  • Flughafentransit-Visum (Kategorie A): Staatsbürger bestimmter Länder (darunter u. a. Afghanistan, Iran, Irak, Nigeria, Somalia und Syrien) benötigen selbst für einen reinen Aufenthalt in der Transitzone des Flughafens ein spezielles Flughafentransitvisum. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen lettischen Auslandsvertretungen.
  • Elektronische Vorab-Registrierung (ETA): Drittstaatsangehörige, die weder EU-/EWR-Bürger sind noch über einen lettischen Aufenthaltstitel oder ein lettisches Visum verfügen, müssen sich mindestens 48 Stunden vor der Einreise oder dem Transit elektronisch auf dem offiziellen Portal (eta.gov.lv) registrieren.
  • Einreise/Transit auf dem Landweg (Russland / Belarus): Die Landgrenzen zu Russland und Belarus sind stark reglementiert bzw. teilweise geschlossen. Bei Einreise oder Transit über diesen Landweg sind besondere Beschränkungen, Sicherheitsüberprüfungen sowie entsprechende Visabestimmungen der Nachbarstaaten zu beachten. Ein reiner Transit ohne Visum ist auf dem Landweg nicht möglich.
Antragstellung an

Antragstellung: Die Einreichung des Visumantrags erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers, da biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasset werden. Der Antrag erfolgt entweder bei der zuständigen lettischen Auslandsvertretung oder bei einem autorisierten externen Visumantragszentrum (z. B. VFS Global) im Wohnsitzland.

Hinweis: In der Regel muss das Visumformular vorab online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung zur Unterlagenabgabe ist zwingend erforderlich.

Antragsunterlagen

Die genauen Anforderungen variieren je nach Nationalität, Reisezweck und Aufenthaltsdauer. Detaillierte Auskünfte erteilen die zuständigen lettischen Auslandsvertretungen oder autorisierte Visumzentren (z. B. VFS Global).

Erforderliche Unterlagen für ein Schengen-Visum (Kategorie C):

  1. Reisedokument: Reisepass im Original, der noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig ist, innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde und mindestens zwei freie Seiten enthält, sowie Kopien der wesentlichen Passseiten.
  2. Reisezweck & Unterkunft: Nachweise über den Aufenthaltszweck (z. B. offizielle Einladung von Privatpersonen oder Unternehmen, Ausstellungs- oder Konferenzteilnahme, ärztliches Attest) sowie Nachweis der Unterkunft (z. B. Hotelreservierung oder Bestätigung der Unterkunft durch den Einladenden).
  3. Finanzielle Mittel: Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts und die Rückreise (z. B. Kontoauszüge der letzten 3 bis 6 Monate) oder eine formelle Verpflichtungserklärung/Kostenübernahme des Gastgeberlandes/Einladenden.
  4. Auslandsreisekrankenversicherung: Nachweis einer gültigen Reisekrankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum und die gesamte Aufenthaltsdauer mit einer Mindestdeckung von 30.000 €, die eventuelle Kosten für den Rücktransport aus medizinischen Gründen, dringende medizinische Behandlung oder Notfallversorgung im Krankenhaus abdeckt.
  5. Visumgebühr: Standardgebühr von 90 € für Erwachsene und 45 € für Kinder (6–12 Jahre). Bei Antragstellung über ein externes Servicezentrum fällt ggf. eine zusätzliche Dienstleistungsgebühr an.
  6. Passfotos: 2 aktuelle, biometrische Passfotos (gemäß ICAO-Standard).
  7. Antragsformular: 1 vorschriftsmäßig ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular (in der Regel vorab online über das E-Visa-Portal des lettischen Auswärtigen Dienstes auszufüllen und ausgedruckt mitzubringen).
Schengen-Visas

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengen-Raum ein Schengen-Visum beantragen. Zuständig ist die Diplomatische Vertretung des Schengen-Staates, der das Hauptreiseziel (gemessen an Aufenthaltsdauer oder Hauptzweck der Reise) darstellt. Lässt sich kein Hauptreiseziel bestimmen, ist der Staat der ersten Einreise zuständig.

Der Antrag ist bei der zuständigen Auslandsvertretung oder dem autorisierten Visumzentrum des jeweiligen Schengen-Staates in dem Land zu stellen, in dem der Antragsteller seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat. Sollte das Zielland im Wohnsitzland keine eigene Vertretung unterhalten, kann der Antrag gegebenenfalls bei einem vertretenden Schengen-Staat eingereicht werden.

vorübergehender Aufenthaltsort

EU-Bürger sowie Staatsangehörige von EWR-Staaten und der Schweiz, die sich länger als 90 Tage kontinuierlich in Lettland aufhalten möchten, müssen ihren Aufenthalt bei der lettischen Staatsbürgerschafts- und Migrationsbehörde (PMLP) registrieren lassen und eine Anmeldebescheinigung beantragen.

Erforderliche Unterlagen zur Registrierung:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
  • Nachweis über den Aufenthaltsgrund (z. B. Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung, Nachweis einer selbstständigen Tätigkeit oder Nachweis ausreichend eigener Mittel nebst Auslandsreisekrankenversicherung).

Zusätzlich ist die Deklarierung des Wohnsitzes in Lettland bei der zuständigen Kommunalverwaltung oder elektronisch erforderlich. Detaillierte Auskünfte erteilen die lettischen Auslandsvertretungen sowie die PMLP.

Werktage

Bearbeitungszeit:

  • Kurzfristiger Aufenthalt (Schengen-Visum, Typ C): In der Regel 10 bis 15 Kalendertage ab Eingang der vollständigen Unterlagen bei der zuständigen Vertretung oder dem Visumzentrum. In Einzelfällen oder bei erforderlichen Zusatzprüfungen kann die Bearbeitung bis zu 30 (in Ausnahmefällen 60) Tage dauern.
  • Längerfristiger Aufenthalt (Nationales Visum, Typ D / Aufenthaltstitel): Liegt bereits eine Arbeitsgenehmigung oder Zulassung vor, beträgt die Bearbeitungszeit für das Visum ca. 15 Kalendertage. Muss zusätzlich eine reguläre Aufenthaltsgestattung (z. B. über die lettische Migrationsbehörde PMLP) beantragt werden, dauert das Gesamtexpertenverfahren in der Regel 30 bis 90 Tage.
Einreisedokumente

Gesundheitsvorsorge & Krankenversicherung:

  • EU-/EWR-Bürger sowie Schweizer Staatsangehörige: Können bei medizinisch notwendigen Behandlungen im staatlichen lettischen Gesundheitssystem die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung nutzen. Da die EHIC jedoch keine Kosten für einen eventuellen medizinischen Rücktransport nach Deutschland/ins Heimatland oder für Behandlungen in Privatkliniken übernimmt, wird der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung inklusive Notfall-Rücktransport dringend empfohlen.
  • Drittstaatsangehörige (visumpflichtige Reisende): Müssen eine Nachweisbestätigung einer gültigen Reisekrankenversicherung vorlegen, die für das gesamte Schengen-Gebiet gilt, eine Mindestdeckung von 30.000 € aufweist und Notfallbehandlungen sowie den medizinischen Rücktransport abdeckt.
Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden) oder Personalausweis.

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht anwesenden Eltern / Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten mit sich führen. Plant ein alleinreisender Minderjähriger dauerthaft in Lettland zu verbleiben, muss er eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht anwesenden Eltern / Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten bei der Einreise vorlegen. 

Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf 5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen. 
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden sind.
 
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
 
Weitere Informationen erteilt das lettische Landwirtschaftsministerium.
 
 

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Lettland

Generalkonsulat in Zürich. Honorarkonsulate in Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg.

(Auch für die Schweiz zuständig.)

Telefon: +43 (1) 403 31 12. Konsularabteilung: +43 (1) 403 31 12 50. Website: www.mfa.gov.lv/de/austria Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Publikumsverkehr: Mo-Do 09.00-15.00 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung).
Botschaft der Republik Lettland

Honorarkonsulate in Bremen, Düsseldorf, Frankfurt/M., Hamburg, Künzelsau, München und Rostock.

Telefon: +49 (30) 82 60 02 22. Konsularabteilung: +49 (30) 82 60 02 10/12. Website: www.mfa.gov.lv/de/berlin Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Telefonische Auskünfte: Mo, Di, Fr 09.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr; Mi, Do 09.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr.  Konsularabteilung: Di, Mi, Fr 10.00-13.00 Uhr; Mo, Do 13.00-16.00 Uhr.

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