Stand - Wed, 09 Oct 2024 11:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 09 Oct 2024 11:35:37 +0200)
Letzte Änderungen:
Aktuelles - Einreise von in Belarus zugelassenen Kfz nach Lettland
Redaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Einreise von in Belarus zugelassenen Kfz nach Lettland
Die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws nach Lettland über die Grenzübergänge zwischen Lettland und Belarus oder der Russischen Föderation ist seit dem 15. Juli 2024 aufgrund Art. 1ra der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt. In Belarus zugelassene Kfz dürfen in Lettland mit Wirkung vom 31. Oktober 2024 nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Einreise aus der Russischen Föderation nach Lettland/Grenzschließung
Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Kfz nach Lettland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 ab sofort grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bestehen u.a. für den Transitverkehr von/nach Kaliningrad. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Wenn ein Kfz mit einem Kennzeichen der Russischen Föderation an einem Grenzpunkt ankommt, führt die lettische Steuer- und Zollbehörde die entsprechenden Kontrollverfahren durch. Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder die Grenze ohne dieses überqueren.
Seit September 2023 ist der Grenzübergang Silene zwischen Lettland und Belarus geschlossen. Der Grenzübergang Pāternieki ist weiterhin geöffnet.
Seit Oktober 2023 sind die Grenzübergänge Pededze und Vientuli zwischen der Russischen Föderation und Lettland geschlossen.
Weitere, kurzfristige Änderungen und Grenzschließungen können nicht ausgeschlossen werden. Informationen erteilt die lettische Grenzschutzpolizei.
Es kommt zu längeren Wartezeiten an den Grenzübergängen zur Russischen Föderation sowie Belarus (siehe auch Einreise und Zoll - Weiterreise in die Russische Föderation).
Sicherheit
Terrorismus
Kriminalität
An touristisch frequentierten Plätzen, insbesondere in der Nähe des Rigaer Hauptbahnhofs, kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen.
Autodiebstahl und -aufbrüche sind vielerorts möglich, insbesondere auf unbewachten Parkplätzen und wenn Wertsachen oder Gepäckstücke im Fahrzeug erkennbar sind.
In Bars und anderen Lokalitäten kann es vereinzelt zu Kreditkartenbetrug, überhöhten Rechnungen und seltener auch zum Einsatz von Betäubungsmitteln in Getränken kommen. Vertrauenswürdige Bars sind durch ein Gütesiegel des Rigaer Tourismusverbandes als „tourist-friendly“ gekennzeichnet.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Lassen Sie Gepäck, Ihre Kreditkarte und auch Getränke in Bars nie unbeaufsichtigt.
- Benutzen Sie mit dem Fahrzeug möglichst nur bewachte Parkplätze und lassen Sie keine Wertsachen oder Gepäckstücke im Auto zurück.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht gemäßigtes Klima, aber mit erheblichen jahreszeitlichen Temperaturschwankungen.
Im Winter kann es zu extremer Kälte, Schneefällen und Winterstürmen kommen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Aktuelles
Es gibt Flug-, Eisenbahn- und Fährverbindungen. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in Riga sehr gut ausgebaut und auf dem Lande meist einfach, aber zufriedenstellend.
In Riga steht ein guter öffentlicher Nahverkehr zur Verfügung.
Straßen sind oft in einem schlechten Zustand, Nebenstrecken teilweise noch unbefestigt.
Die Zahl der Verkehrstoten in Lettland ist hoch. Entsprechende Vorsicht ist geboten.
Vom 1. Dezember bis 31. März gilt in Lettland Winterreifenpflicht.
Es ist ganzjährig auch tagsüber vorgeschrieben, mit Abblendlicht zu fahren.
In Lettland gilt die 0,5-Promillegrenze; für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,2 Promille. Es finden strenge Kontrollen statt.
Bei der Einreise mit dem Pkw sind neben dem Führerschein in der Regel auch die Fahrzeugpapiere vorzuweisen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen, um ggf. den bestehenden Versicherungsschutz des Pkw nachweisen zu können.
Bei Unfällen mit Beteiligung eines lettischen Pkw, für den keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, kann die Agentur für Kfz-Versicherungen Motor Insurers‘ Bureau of Latvia in Zusammenarbeit mit örtlichen Versicherungsgesellschaften bei der Erstattung des entstandenen Schadens behilflich sein.
Bei Taxifahrten wird empfohlen, nur offizielle Taxis mit beleuchtetem Schild und gelben Kennzeichen, beginnend mit TX oder TQ, zu nutzen und auf die Verwendung von Taxametern zu achten. Bei Fahrten ab dem Flughafen Riga sind auch unter den offiziellen Taxis erhebliche Preisschwankungen möglich. Vor Fahrtantritt sollten die geltenden Tarife geprüft werden.
Die Rigaer Polizei hat neben der einheitlichen Notrufnummer 112 für Touristen in Schwierigkeiten eine englischsprachige Hotline eingerichtet: +371 67 18 18 18.
Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen darüber hinaus eine 24-Stunden-Hotline für Notfälle und allgemeine Auskünfte an, zum Teil auch in deutscher Sprache: +371 11 88.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte ausreichend.
LGBTIQ
In Lettland besteht kein strafrechtliches Verbot für einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen volljährigen Personen. In ländlichen Gegenden ist die gesellschaftliche Akzeptanz dennoch geringer ausgeprägt als in urbanen Zentren.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz jeglicher Drogen ist in Lettland verboten und wird strafrechtlich mit vergleichsweise hohen Strafen geahndet.
Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet.
Alkoholkonsum auf offener Straße ist verboten. Davon ausgenommen ist der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés, etc.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Lettlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Lettland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Weiterreise in die Russische Föderation
Siehe Aktuelles
Die Grenzübergänge zwischen Lettland und der Russischen Föderation sind geöffnet und passierbar. An den Grenzübergängen kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. Informationen über die Anzahl der aktuell auf die Einreise wartenden Fahrzeuge (Lkw/Pkw) gibt die lettische Grenzschutzpolizei. Kurzfristige Änderungen sind aufgrund der aktuellen politischen Lage jederzeit möglich. Über konkrete Informationen zu den Einreiseerfordernissen für Lettland inklusive Grenzstationen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Einreiseverfahren informiert die lettische Grenzschutzpolizei (auch für Staatsangehörige der Ukraine).
- Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Förderation.
- Beachten Sie, dass für die Einreise nach Lettland Nicht-EU Staatsangehörige nur mit Pass und EU-Aufenthaltstitel/EU-Schengenvisum einreisen können.
- Beachten Sie die Informationen der lettischen Behörden.
- Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts ein.
Ausfuhr von Bargeld aus Lettland in die Russische Föderation
Nach der EU-Verordnung EU833/2014 ist die Ausfuhr von Bargeld in der amtlichen Währung eines EU-Mitgliedstaates in die Russische Föderation und gemäß Art. 1za der EU-Verordnung 765/2006 nach Belarus verboten.
Bei einem durch den lettischen Zoll festgestellten Versuch der Ausfuhr, der nicht einer Ausnahme unterliegt und in der Folge den deutschen Zoll-/Strafverfolgungsbehörden bekannt wird, müssen Reisende (deutsche Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland) grundsätzlich mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 AWG) rechnen. Eine Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen unterliegt nicht den Sanktionsbestimmungen, sondern den allgemeinen Regelungen.
Eine Ausnahme davon gilt nur für Beträge, die für den persönlichen Gebrauch Reisender und deren mitreisender, unmittelbarer Familienangehöriger benötigt wird. Die Höhe des Betrages ist nicht genau festgelegt, wird aber eng ausgelegt und im Einzelfall von den Zollbehörden entschieden. Erfahrungsgemäß ist maximal ein Betrag im unteren bis höchstens mittleren dreistelligen Bereich gestattet.
Die Ausfuhr von Bargeld in anderen Währungen und von anderen Barmitteln mit einem Gegenwert von 10.000 EUR oder mehr ist bei der Ausfuhr schriftlich beim Zoll anzumelden und unterliegt der Prüfung (Zweck, Empfänger, etc.) durch die lettischen Behörden.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
Einfuhrbestimmungen
Siehe Aktuelles
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen FSME, Hepatitis B und ggf. Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
FSME
Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalten in dieser Zeit ist eine Impfung gegen FSME empfohlen. Auch an die Möglichkeit einer Erkrankung an Borreliose muss nach einem Zeckenbiss gedacht werden.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht in der Regel dem europäischen Standard.
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht in Lettland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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