Kuba: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja 1/2
Deutschland Ja Ja 1/2
Österreich Ja Ja 1/2
Schweiz Ja Ja 1/2
Türkei Ja Ja 1/2

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss in jedem Fall bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.

Reisepass Hinweis

Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.

Zusätzlich muss bei der Einreise die Adresse der ersten Unterkunft in Kuba angegeben werden.

Visa

Allgemein erforderlich von Ausnahmen abgesehen, u. a. Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder benötigen eine Touristenkarte für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:

a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten sowie die Schweiz.

b) Türkei.

[1] Touristenkarte (≈ Visum) oder Touristenvisum als e-Visum: Touristenkarten oder ein e-Visum müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland, in Reisebüros bzw. Reiseveranstaltern sowie bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen erhältlich. Touristenkarten berechtigen zu einer einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Verbindung mit einer Hotelbuchung. Eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Hinweis: Das e-Visum wurde am 1. August 2024 eingeführt, weshalb dafür noch nicht viele Erfahrungswerte vorliegen.

Bei der Einreise muss die Adresse der Unterkunft angegeben sowie eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung (in der Regel eine private Versicherung) nachgewiesen werden. Versicherungspolicen von US-amerikanischen und deutschen gesetzlichen Versicherungen werden nicht anerkannt. Weitere Informationen zu den Bestimmungen zur Auslandsreisekrankenversicherung für Kuba sind von den diplomatischen Vertretungen Kubas erhältlich.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer geplant, muss vor der Abreise im Herkunftsland ein Visum beantragt werden.

[2] Für Geschäftsreisen ist ein Visum erforderlich. Der Geschäftspartner in Kuba holt dafür eine Genehmigung ein, nach deren Erhalt die Botschaft im Wohnsitzland das Visum ausstellen kann. Falls dieses Visum nicht durch den Geschäftspartner in Kuba angewiesen wird, kann das Geschäftsvisum auch bei der Botschaft in Berlin beantragt werden (s. Kontaktadressen).

Visum Hinweis

Achtung: Reisende müssen innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise nach Kuba das Online-Formular "Vorab-Auskunft über den Reisenden" (Declaración Jurada de Salud) über das System "D'Viajeros" abgeben. Reisende geben darin vorab Auskünfte u.a. über persönliche Daten und ihren Gesundheitszustand und machen eine Zollerklärung, um die Abläufe bei der Einreise zu beschleunigen. Nach dem Ausfüllen erhalten die Reisenden via E-Mail einen QR-Code, der bei der Einreise entweder in Printform oder elektronisch vorgezeigt werden muss.  Die elektronische Vorab-Auskunft über den Reisenden ersetzt die drei folgenden bisher erforderlichen Dokumente in Printversion: Den International Boarding and Disembarkation Pass, die Zollerklärung und die Gesundheitserklärung.

Kosten

Touristenkarte: 22 € (bei persönlicher Beantragung), ca. 50 € (bei Beantragung im Auftrag). (Bei postalischer Beantragung wird eine Extra-Gebühr von 25 € fällig). Beim Online-Anbieter: ca. 35 €.
Geschäftsvisum: 80 €.

e-Visum: 22 €

Visaarten

Besuchervisum (für Familienangehörige kubanischer Staatsbürger), Geschäftsvisum, Transitvisum, Journalistenvisum.

Gültigkeit

Touristenkarte:
180 Tage ab Ausstellungsdatum für 90 Tage Aufenthalt (Aufenthaltsverlängerung im Land möglich).

Visa: I.d.R. 90 Tage ab Ausstellungsdatum.

Transit

Transitreisende, die innerhalb von 72 Stunden weiterfliegen und über gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitraum darf zwecks Übernachtung im Hotel verlassen werden.

Antragstellung an

Persönlich oder per Post bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Kontaktadressen). Touristenkarte: mindestens 2 Wochen vor Abreise. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Touristenvisum als e-Visum zu beantragen. 

Antragsunterlagen

Visum:

(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Fotokopie des Flugtickets und des Rückreisetickets oder der gebuchten Pauschalreise.
(e) Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (Versicherungsschein mit Begleitpolice in Spanisch).
(f) Gebühr (in bar bei persönlicher Antragstellung oder per Überweisung bei postalischer Beantragung).
(g) Ggf. Einladungsschreiben (Näheres von der konsularischen Vertretung).

Für die Ausstellung eines Geschäftsvisums ist zusätzlich noch eine Genehmigung erforderlich, die der kubanische Geschäftspartner einholt und per Fax an die Botschaft sendet.

Touristenkarte:
(a) ausgefülltes Antragsformular.

(b) Reisepass der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Flugticket und Rückreiseticket oder Flugbestätigung für die Hin- und Rückreise und Angaben der persönlichen Daten sowie der Unterkunftsadresse in Kuba.
(d) Gebühr (in bar beim Reiseveranstalter oder per Verrechnungsscheck).
(e) Nachweis über Hotelbuchung.
(f) Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (Versicherungsschein mit Begleitpolice in Spanisch).

Bei Beantragung bei der Botschaft sollte das formlose Anschreiben folgende Daten enthalten: Name, Vorname, Reisepassnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Land des Wohnsitzes sowie private Adresse, Adresse einer Privatperson oder die eines Hotels in Kuba, Abflugort.

Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag (3,60 €) beigefügt werden.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anfragen an die Botschaft (s. Kontaktadressen).

Werktage

Touristenkarte:
Persönlich: sofort.
Postalisch: 5-6 Werktage (es wird empfohlen, den Antrag jedoch mindestens 2 Wochen vor der Abreise einzureichen).

Visa: 10 Werktage bis zu mehrere Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Nachweis über ausreichende Geldmittel: Mindestens 50 US$ pro Aufenthaltstag.

Einreisedokumente

(a) Auslandsreisekrankenversicherung, die in Kuba während des Aufenthalts gültig ist.
(b) Rück-/Weiterreisetickets.

Einreise mit Kindern

Minderjährige benötigen ihre eigene Touristenkarte.

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende kubanische Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) benötigen eine von der zuständigen kubanischen diplomatischen Vertretung beglaubigte Reiseerlaubnis der Sorgeberechtigten. 

Einreise mit Haustieren

Für Katzen, Hunde und Vögel wird ein Zertifikat benötigt. Für dessen Beantragung wird ein amtlicher Heimtierausweis und ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland verlangt. Für Hunde wird zusätzlich ein internationales Impfzertifikat (Tollwut und Staupe) benötigt. Alle Zertifikate müssen von offizieller Seite im Herkunftsland beglaubigt, ins Spanische übersetzt und vom kubanischen Konsul im Herkunftsland legalisiert werden. Hinzu kommen die Konsulargebühren für das Zertifikat. Alle Tiere kommen für maximal 14 Tage in Quarantäne.

Es empfiehlt sich, genaue Auskünfte, auch über Quarantänebestimmungen, bei den zuständigen konsularischen Vertretungen einzuholen (s. Kontaktadressen).

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Kuba
Telefon: +41 (0)31 302 38 40. Konsularabteilung: +41 (0)31 302 21 11. Website: misiones.cubaminrex.cu/fr/suisse Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo, Di, Do, Fr 09.00-12.00 Uhr. Telefonische Beratung: Mi 09.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Republik Kuba
Telefon: +43 (0)1 877 81 98 und +43 (0)1 522 16 48. Konsularabteilung: +43 (0) 1 522 16 69. Website: misiones.cubaminrex.cu/de/oesterreich Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-16.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr.
Botschaft der Republik Kuba - Außenstelle Bonn
Telefon: +49 (0)228 30 90. Website: misiones.cubaminrex.cu/de/deutschland/auvenstelle-der-botschaft-kuba-bonn Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-12.00 Uhr. Telefonische Beratung: Mo-Do 14.00-16.00 Uhr.
Botschaft der Republik Kuba

Außenstelle der Botschaft in Bonn (Tel. (0)228 30 90). 

Telefon: +49 (0)30 44 71 73 19. Website: https://misiones.cubaminrex.cu/de/deutschland Öffnungszeiten: Mo-Fr 10.00-13.00 und 14.00-17.00 Uhr.
Konsularabteilung der Botschaft der Republik Kuba
Telefon: +49 (0)30 44 79 31 09. Website: misiones.cubaminrex.cu/de/deutschland/kubanisches-konsulat-berlin Öffnungszeiten: Sprechzeiten: Mo, Di und Do 08.30-11.30 Uhr, Mi 14.00-16.00 Uhr. Telefonische Auskünfte: Mo, Di und Do 14.00-16.00 Uhr, Mi 08.30-11.30 Uhr.

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