Kuba: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1/2 |
Deutschland | Ja | Ja | 1/2 |
Österreich | Ja | Ja | 1/2 |
Schweiz | Ja | Ja | 1/2 |
Türkei | Ja | Ja | 1/2 |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss in jedem Fall bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Zusätzlich muss bei der Einreise die Adresse der ersten Unterkunft in Kuba angegeben werden.
Allgemein erforderlich von Ausnahmen abgesehen, u. a. Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder benötigen eine Touristenkarte für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten sowie die Schweiz.
b) Türkei.
[1] Touristenkarte (≈ Visum) oder Touristenvisum als e-Visum: Touristenkarten oder ein e-Visum müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland, in Reisebüros bzw. Reiseveranstaltern sowie bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen erhältlich. Touristenkarten berechtigen zu einer einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in Verbindung mit einer Hotelbuchung. Eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich. Hinweis: Das e-Visum wurde am 1. August 2024 eingeführt, weshalb dafür noch nicht viele Erfahrungswerte vorliegen.
Bei der Einreise muss die Adresse der Unterkunft angegeben sowie eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung (in der Regel eine private Versicherung) nachgewiesen werden. Versicherungspolicen von US-amerikanischen und deutschen gesetzlichen Versicherungen werden nicht anerkannt. Weitere Informationen zu den Bestimmungen zur Auslandsreisekrankenversicherung für Kuba sind von den diplomatischen Vertretungen Kubas erhältlich.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen Dauer geplant, muss vor der Abreise im Herkunftsland ein Visum beantragt werden.
[2] Für Geschäftsreisen ist ein Visum erforderlich. Der Geschäftspartner in Kuba holt dafür eine Genehmigung ein, nach deren Erhalt die Botschaft im Wohnsitzland das Visum ausstellen kann. Falls dieses Visum nicht durch den Geschäftspartner in Kuba angewiesen wird, kann das Geschäftsvisum auch bei der Botschaft in Berlin beantragt werden (s. Kontaktadressen).
Achtung: Reisende müssen innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise nach Kuba das Online-Formular "Vorab-Auskunft über den Reisenden" (Declaración Jurada de Salud) über das System "D'Viajeros" abgeben. Reisende geben darin vorab Auskünfte u.a. über persönliche Daten und ihren Gesundheitszustand und machen eine Zollerklärung, um die Abläufe bei der Einreise zu beschleunigen. Nach dem Ausfüllen erhalten die Reisenden via E-Mail einen QR-Code, der bei der Einreise entweder in Printform oder elektronisch vorgezeigt werden muss. Die elektronische Vorab-Auskunft über den Reisenden ersetzt die drei folgenden bisher erforderlichen Dokumente in Printversion: Den International Boarding and Disembarkation Pass, die Zollerklärung und die Gesundheitserklärung.
Touristenkarte: 22 € (bei persönlicher Beantragung), ca. 50 € (bei Beantragung im Auftrag). (Bei postalischer Beantragung wird eine Extra-Gebühr von 25 € fällig). Beim Online-Anbieter: ca. 35 €.
Geschäftsvisum: 80 €.
e-Visum: 22 €
Besuchervisum (für Familienangehörige kubanischer Staatsbürger), Geschäftsvisum, Transitvisum, Journalistenvisum.
Touristenkarte:
180 Tage ab Ausstellungsdatum für 90 Tage Aufenthalt (Aufenthaltsverlängerung im Land möglich).
Visa: I.d.R. 90 Tage ab Ausstellungsdatum.
Transitreisende, die innerhalb von 72 Stunden weiterfliegen und über gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitraum darf zwecks Übernachtung im Hotel verlassen werden.
Persönlich oder per Post bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Kontaktadressen). Touristenkarte: mindestens 2 Wochen vor Abreise. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Touristenvisum als e-Visum zu beantragen.
Visum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Fotokopie des Flugtickets und des Rückreisetickets oder der gebuchten Pauschalreise.
(e) Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (Versicherungsschein mit Begleitpolice in Spanisch).
(f) Gebühr (in bar bei persönlicher Antragstellung oder per Überweisung bei postalischer Beantragung).
(g) Ggf. Einladungsschreiben (Näheres von der konsularischen Vertretung).
Für die Ausstellung eines Geschäftsvisums ist zusätzlich noch eine Genehmigung erforderlich, die der kubanische Geschäftspartner einholt und per Fax an die Botschaft sendet.
Touristenkarte:
(a) ausgefülltes Antragsformular.
(b) Reisepass der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(c) Flugticket und Rückreiseticket oder Flugbestätigung für die Hin- und Rückreise und Angaben der persönlichen Daten sowie der Unterkunftsadresse in Kuba.
(d) Gebühr (in bar beim Reiseveranstalter oder per Verrechnungsscheck).
(e) Nachweis über Hotelbuchung.
(f) Nachweis einer gültigen Auslandsreisekrankenversicherung (Versicherungsschein mit Begleitpolice in Spanisch).
Bei Beantragung bei der Botschaft sollte das formlose Anschreiben folgende Daten enthalten: Name, Vorname, Reisepassnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Land des Wohnsitzes sowie private Adresse, Adresse einer Privatperson oder die eines Hotels in Kuba, Abflugort.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag (3,60 €) beigefügt werden.
Touristenkarte:
Persönlich: sofort.
Postalisch: 5-6 Werktage (es wird empfohlen, den Antrag jedoch mindestens 2 Wochen vor der Abreise einzureichen).
Visa: 10 Werktage bis zu mehrere Wochen.
Nachweis über ausreichende Geldmittel: Mindestens 50 US$ pro Aufenthaltstag.
(a) Auslandsreisekrankenversicherung, die in Kuba während des Aufenthalts gültig ist.
(b) Rück-/Weiterreisetickets.
Minderjährige benötigen ihre eigene Touristenkarte.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende kubanische Minderjährige (Personen unter 18 Jahren) benötigen eine von der zuständigen kubanischen diplomatischen Vertretung beglaubigte Reiseerlaubnis der Sorgeberechtigten.
Für Katzen, Hunde und Vögel wird ein Zertifikat benötigt. Für dessen Beantragung wird ein amtlicher Heimtierausweis und ein amtliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland verlangt. Für Hunde wird zusätzlich ein internationales Impfzertifikat (Tollwut und Staupe) benötigt. Alle Zertifikate müssen von offizieller Seite im Herkunftsland beglaubigt, ins Spanische übersetzt und vom kubanischen Konsul im Herkunftsland legalisiert werden. Hinzu kommen die Konsulargebühren für das Zertifikat. Alle Tiere kommen für maximal 14 Tage in Quarantäne.
Es empfiehlt sich, genaue Auskünfte, auch über Quarantänebestimmungen, bei den zuständigen konsularischen Vertretungen einzuholen (s. Kontaktadressen).
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Außenstelle der Botschaft in Bonn (Tel. (0)228 30 90).
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