Kamerun: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Ein Reisepass ist für die Einreise nach Kamerun allgemein erforderlich, er muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Ein Visum für Kamerun ist u.a. für die in der obigen Tabelle genannten Länder erforderlich.

Kosten

Deutschland und Österreich
Visum:

110 € (ein bis mehrere Aufenthalte bis 3 Monate), (Beantragung bei der Botschaft).

220 € (ein bis mehrere Aufenthalte bis 6 Monate); (Beantragung bei der Botschaft).

Die Gebühren bei Beantragung im Konsulat variieren, da zusätzlich zur Visumgebühr eine Konsulargebühr anfällt. Bei Expressbearbeitung in zwei Tagen in Berlin verdoppeln sich die Visumgebühren.

Schweiz

Visum: 

38,50 CHF (Aufenthalte bis 3 Monate), 167 CHF (Aufenthalte bis zu 6 Monate).

Visaarten

Einreisevisum.

Gültigkeit

Die Einreise muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Visums erfolgen. Mit der Einreise wird die im Visum angegebene Gültigkeitsdauer wirksam.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, gültige Papiere für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich bei Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

(a) 2 - 3 Antragsformulare (je nach Konsulat/Botschaft), downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung.
(b) 2 - 3 Passfotos (4,5 x 3,5 cm) (je nach Konsulat/Botschaft).
(c) Reisepass, der bei der Auseise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Kopie der Gelbfieber-Impfbescheinigung.
(e) Buchungsbestätigung für Rück- oder Weiterflug.
(f) Zahlungsbeleg über die Visumgebühren (in bar bei der Antragstellung oder per Überweisung).
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist.

Touristenvisum zusätzlich:
(h) Nachweis einer Hotelbuchung.

(i) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel während des Aufenthalts.

Besuchsvisum zusätzlich:
(h) Bei Familienbesuchen ein durch die entsprechende kamerunische Behörde amtlich bestätigte Einladung.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(i) Entsendungsschreiben der Firma mit allen relevanten Daten zur Reise sowie einer Kostenübernahme-Bestätigung.
(j) Einladungsschreiben der kamerunischen Firma mit allen relevanten Daten zur Reise sowie der Angabe zur Anzahl der Einreisen und des gewünschten Gültigkeitszeitraums (bis zu drei oder sechs Monaten) sowie mit einem Stempel des Bürgermeisteramts oder der Polizeibehörde des Ortes, der in Kamerun besucht wird.

Minderjährige:

(h) Geburtsurkunde.

(i) Kopie der Reisepässe der Eltern / Sorgeberechtigten.

(j) Einverständniserklärung beider Elternteile.

Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A5) beigefügt werden.

Werktage

Beantragung bei der Botschaft: ca. 3 Werktage; Beantragung postalisch: 2-3 Wochen.

Beantragung beim Konsulat: persönlich: sofort, postalisch: postwendend.

Anmeldepflicht

Eine Registrierung ist bei einem Aufenthalt von über drei Monate Pflicht.

Einreisedokumente

(a) Rück- oder Weiterreisetickets.
(b) Notwendige Papiere für die Weiterreise (ggf. Visa für Drittländer).

(c) Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung.

 

Bei der Ausreise:

- internationaler Impfausweis mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung,

- internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis (Kinderlähmung)-Impfung.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen für ihre Reise nach Kamerun eine beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten sowie eine beglaubigte Geburtsurkunde und ggf. den gerichtlichen Sorgerechtsbeschluss im Original und als Kopie. Alleinreisende Minderjährige sollten bei der Einreise nach Kamerun von einem Erwachsenen in Empfang genommen werden.

Ausreisegenehmigung

Bei der Ausreise aus Kamerun müssen alle Reisenden ein gültiges, internationales Impfzertifikat vorlegen können, in dem eine gültige Impfung gegen Poliomyelitis dokumentiert wird.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Kamerun
Telefon: +41 (0)31 352 47 37. Website: www.ambacamberne.ch Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-17.00 Uhr.
Honorarkonsulat der Republik Kamerun

(mit Visumerteilung)
 

Telefon: +43 (0)1 91 47 74 40 oder +43 (0)1 91 47 74 416. Öffnungszeiten: Do 09.00-12.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung.
Botschaft der Republik Kamerun

(Auch für Österreich zuständig.)

Honorarkonsulate in Essen und Hamburg, für Österreich Honorarkonsulat in Wien.

Telefon: +49 (0)30 89 06 80 90. Website: www.ambacam.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr.

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