Jamaika: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während eines visumfreien Aufenthalts und am Ausreisetag gültig sein. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.
 
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende Geldmittel für die Dauer des touristischen Aufenthalts von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) oder für die Dauer des geschäftlichen Aufenthalts von bis zu 30 Tagen vorweisen können:

EU-Länder, Schweiz und Türkei (Aber: Frankreich, Griechenland, Österreich, Polen, Portugal, Slowakische Republik, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn für bis zu 30 Tage sowie Malta und Zypern für bis zu 6 Monate). Ausnahmen: [1] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien (und im Besitz eines Schengenvisums), Estland, Lettland, Kroatien, Litauen, Rumänien (und im Besitz eines Schengenvisums) und Slowenien, außer die Staatsangehörigen dieser Länder sind gegen Masern, Röteln und Polio geimpft).

Visum bei der Einreise: Die unter [1] genannten Nationalitäten erhalten als Touristen ein Visum bei der Einreise (Bedingung: Gültigkeit des Reisepasses, bestätigte Rück-/Weiterreisetickets und ausreichende Geldmittel).

Visum Hinweis

Das Einreiseformular muss online vor der Reise ausgefüllt werden.

Kosten

Visagebühren sind von der Nationalität abhängig, nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.

 

Visaarten

Einreise- und Transitvisum.

Antragstellung an

Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft.

Antragsunterlagen

Einreisevisum für Touristen:
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel.
(e) Hotel- und Flugbuchungsnachweis (touristische oder geschäftliche Reise) bzw. Einladungsschreiben einer jamaikanischen Privatperson und Flugticket (Besuchsreise) sowie Rück- bzw. Weiterreiseticket.
(f) Gebühr (in bar bei Antragstellung oder per Verrechnungsscheck).

Einreisevisum für Geschäftsbesuche zusätzlich:
(g) Schreiben des Unternehmens in Jamaika.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Werktage

I. Allg. 2 Wochen (bei persönlicher Antragstellung nach Absprache u. U. auch schneller). Abhängig von der Nationalität bis maximal 6-8 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, Rück- bzw. Weiterreiseticket und Reisepass.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: Bei An-/Abreise über die USA ist eine visumfreie Durchreise mit ESTA-Genehmigung nur mit eigenem Reisepass möglich.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
 

Hinweis: Alleinreisende Minderjährigen wird empfohlen, eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzuführen.

Einreise mit Haustieren

Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht eingeführt werden. Die Einfuhr von Vögeln ist generell verboten.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft von Jamaika

(mit Visumerteilung)

(auch für Österreich zuständig)

Telefon: +41 (22) 908 07 60 und +41 (22) 731 57 80.
Botschaft von Jamaika

Honorarkonsulate in Bremen, Hamburg, Kleinmachnow und München.

Telefon: +49 (30) 85 99 45 11. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr.

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