Iran: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Ja
Deutschland Ja Ja Ja
Österreich Ja Ja Ja
Schweiz Ja Ja Ja
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem Reisepass, der bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist:

Türkei.

E-Visum:

Staatsangehörige u.a. der folgenden Länder können ein E-Visum beantragen. Nach der Registrierung erhält man eine Referenznummer, mit der man zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, das Visum bei der zuständigen iranischen diplomatischen Vertretung abholt:

Deutschland, Österreich, Schweiz sowie Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Visum bei der Einreise (Achtung: Von der Beantragung eines "Visums bei der Einreise" wird abgeraten, weil nicht garantiert werden kann, dass dieses inzwischen wieder erhältlich ist.):
Staatsangehörige der folgenden Länder können an allen internationalen Flughäfen nach vorheriger Antragstellung online, die mindestens 48 Stunden vor der Reise stattgefunden haben muss, bei der Einreise ein Touristenvisum (an zahlreichen Flughäfen bis zu 3 Monate gültig für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen) beantragen. Ablehnung der Visumanträge sowie verzögerte Bearbeitung kommen gelegentlich vor, die Visumbeantragung vor der Einreise wird deshalb empfohlen. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Krankenversicherung, pre-arrival eVisa confirmation (Siehe "Achtung" unten), Einladung bzw. Hotelbuchungsbestätigung, Rückflugticket, 1 Passfoto (Frauen mit Kopftuch), ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: ca. 75 €:


(a) EU-Länder;

(b) Schweiz.

Achtung: Von der Beantragung eines Touristenvisums am Flughafen wird aus mehreren Gründen abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und es kann zu Zurückweisungen kommen. Die Wartezeit kann bis zu 24 Stunden dauern. Reisenden, die kein vorab besorgtes Visum besitzen, sollten unbedingt nur mit einer vor der Reise beim iranischen Außenministerium eingeholten Bestätigung ("pre-arrival eVisa confirmation") reisen, mit der sie nach der Einreise ein Flughafenvisum erhalten. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft vor der Reise ist dringend empfohlen.

Geschäftsleute, Journalisten, Kameramänner und Fotografen benötigen immer ein vorab besorgtes Visum.

Hinweis: Wer mit einem Geschäftsvisum einreist, sollte zusätzlich ein Einladungsschreiben und die Hotelbuchungsbestätigung bei der Einreise vorlegen können. In der Vergangenheit wurden diese Dokumente trotz vorliegendem Geschäftsvisum immer wieder verlangt.

Visum Hinweis

Hinweis: In der jüngeren Vergangenheit ist es immer wieder zu willkürlichen Verhaftungen von deutsch-iranischen Doppelstaatlern gekommen.

Kosten

Die angegeben Gebühren gelten für alle Staatsbürger der Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen, für vorab beantragte Visa:

E-Visum: je nach Reisezweck 35-90 €.

Antragstellung in Berlin:

Touristenvisum: (einmalige Einreise, 10 - 12 Wochen gültig): 50 € (Normalbearbeitung).
Geschäfts-/Einreisevisum: 60 € (einmalige Einreise); 100 € (mehrmalige Einreise, 3 Monate gültig); 140 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig): 200 € (mehrmalige Einreise, 1 Jahr gültig).

Expressbearbeitung: Visumgebühr + 50 %.

Bei Antragstellung in anderen konsularischen Vertretungen (Frankfurt, Hamburg, München) gelten abweichende Gebühren.

Antragstellung in der Schweiz:

Touristenvisum: 58 CHF (einmalige Einreise), 87 CHF (zweimalige Einreise).
Geschäfts-/Einreisevisum (einmalige Einreise): 69 CHF.
 
E-Visum: 69 CHF
 
Antragstellung in Österreich:
 
Touristenvisum: 50 €
 
Einreisevisum: 60 €
 
Doppelvisum: 90 €
 
Transitvisum: 40 €
 
 
 
 
Visaarten

U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.

Gültigkeit

Touristenvisum: Bis zu 3 Monate, Aufenthaltsdauer 1-3 Monate.

Geschäfts-/Einreisevisum: unterschiedlich.

Transitvisum: Bis zu 5 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.

Antragstellung an

Zunächst online und dann bei der Konsularabteilung der zuständigen Botschaft (s. Kontaktadressen) bzw. ein Touristenvisum direkt am Flughafen. Achtung: In der Schweiz kann die Visumbeantragung nur online erfolgen.

Für jeden Visumantrag muss dem zuständigen Konsulat eine siebenstellige Referenznummer des iranischen Außenministeriums vorliegen. Die Referenznummern müssen von den iranischen Reiseveranstaltern beantragt werden.

Bei den folgenden diplomatischen Vertretungen kann das Visum vorab online beantragt und nach Erhalt der Referenznummer persönlich abgeholt werden:

Botschaft und diplomatische Vertretungen der Islamischen Republik in Berlin, Hamburg, Frankfurt a.M. und München.

Iranisches Generalkonsulat in Hamburg;

Iranisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main;

Iranisches Generalkonsulat in München (munich.mfa.ir).

Das so genannte Pre-arrival eVisa kann beim iranischen Außenministerium eingeholt werden.

Antragsunterlagen

Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular und 1 Zusatzformular (in Frankfurt: Kopie des dreiseitigen Formulars Form 1).
(b) 2 aktuelle Passfotos (3 x 4 cm) in Farbe.
(c) Reisepass (Original) und Kopie, der bei der Visumbeantragung noch mindestens 6 Monate gültig ist und der zwei freie, gegenüberliegende Seiten enthält.
(d) Bestätigung der Einzahlung der Visumgebühren (Überweisung).

(e) Nachweis einer im Iran gültigen Unfall- und Krankenversicherung, abgeschlossen bei einer internationalen oder iranischen Versicherungsgesellschaft, oder eine Verpflichtungserklärung des Reisenden, bei Grenzübertritt am iranischen Flughafen bei einer iranischen Versicherungsgesellschaft
(f) Referenznummer der Einladung vom iranischen Außenministerium, die vom Reisebüro bereitgestellt wird.

(g) Ggf. Kopie des Flugtickets.

(h) Fingerabdrücke, die auf der Polizeidienststelle des Wohnortes abgenommen wurden.

(i) Hotelbuchungsbestätigung.

(j) Dokumente zur geplanten Reiseroute.

Geschäftsvisum:

(a) Eine Vorabgenehmigung (Visa Grant Notice) muss von der iranischen Firma online beantragt werden und mit Barcode versehen sein. Diese ersetzt das Antragsformular.

(b)-(i).
(j) Referenznummer des iranischen Außenministeriums: Die Referenznummer wird vom iranischen Geschäftspartner beim iranischen Außenministerium beantragt und in der zuständigen Botschaft in Deutschland hinterlegt.
(k) Entsendungsschreiben der Firma mit Reisegrund und -dauer, vollständigen Angaben zum Geschäftspartner im Iran und Bestätigung der Kostenübernahme.

(l) Einladungsschreiben sowie eine Visitenkarte des entsendenden Unternehmens.
(m) Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise.

e-Visum:

(a) ausgefülltes Visumantragsformular

(b) originaler Reisepass + digitales Foto vom Reisepass

(c) Bescheinigung über den Abschluss einer Reiseversicherung

(d) Referenznummer

(e) Nachweis über gebuchte Unterkünfte, Transportmittel

(f) Lebenslauf

(g) digitales Foto (aktuell, farbig, als JPEG, zwischen 10-500 kB, 400 + 600 px, ohne Kopfbedeckung, ohne Brille)

(h) Quittung über Visagebühr

(i) Fingerabdrücke

vorübergehender Aufenthaltsort

Wer sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise an das Polizeipräsidium oder an das Außenministerium gestellt werden.

Werktage

Persönliche Beantragung: In der Regel 1-2 Wochen.  Expressbearbeitung in München: 6 Arbeitstage. Da manche Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.

Bern: 2 Wochen nach Einreichung aller Dokumente und der Referenznummer.

Visum bei der Einreise: Der Bearbeitungsprozess kann u.U. mehrere Stunden dauern, manchmal sogar bis zu 24 Stunden.

 

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Anmeldepflicht

Alle Einreisende (außer Iraner) müssen sich innerhalb von 8 Tagen beim Polizeipräsidium melden. Bei Hotelübernachtung übernimmt dies i. d. R. das Hotel.

Einreisedokumente

(a) Rück- oder Weiterreisetickets.
(b) Ausreichende Geldmittel.
(c) Empfohlen: mehrere Kopien der wichtigsten Reisepassseiten sowie mehrere Passfotos, die evtl. im Iran benötigt werden (Im Iran muss Kontakt mit Ausländern, z.B. von Hotels oder Behörden, nachweisbar sein. Dazu werden Passfotos und Kopien des Reisepasses benötigt.).

Visum bei der Einreise

(a) - (c)

(d) Nachweis einer Krankenversicherung.

(e) Einladung mit Name und Adresse des Einladenden bzw. Hotelbuchungsbestätigung.
(f) bei Geschäftsreisen dringend empfohlen: zusätzlich zum Visum eine Kopie des Einladungsschreibens aus dem Iran sowie eine Hotelbuchungsbestätigung oder die korrekte Aufenthaltsadresse.

Aufenthaltsverlängerung

Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. Über die Gültigkeitsdauer sowie die Dauer des Aufenthaltes wird von Fall zu Fall entschieden.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

 

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Iran verweigert u.a. den folgenden Personengruppen die Einreise:

(a) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen (Tschador oder Kopftuch sowie langer, nicht taillierter Mantel in zurückhaltender Farbe, blickdichte dunkle Strümpfe oder lange Hosen sowie geschlossene Schuhe).
(b) Reisenden, in deren Reisepass sich entweder ein israelisches Visum oder ein israelischer Einreisestempel befindet.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Islamischen Republik Iran
Telefon: +41 (0)31 351 08 01. Konsularabteilung: +41 (0)31 350 10 79. Website: switzerland.mfa.gov.ir/en Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 09.00-12.30 Uhr; telefonische Anfragen: Mo-Fr 14.00-16.00 Uhr.
Botschaft der Islamischen Republik Iran
Telefon: +43 (0)1 712 26 50/59. Website: austria.mfa.gov.ir/de Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.00-16.00 Uhr. Konsularabtlg.: Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr, telefonische Auskunft: 14.00-16.00 Uhr.
Botschaft der Islamischen Republik Iran

Bis auf Weiteres geschlossen: Generalkonsulate mit Visumerteilung in Frankfurt/M., Hamburg und München.

Telefon: +49 (0)30 84 35 33 99 und +49 (0)30 84 35 30. Website: germany.mfa.ir/de Öffnungszeiten: Mo-Fr 08.30-17.00 Uhr. Konsularabt.: Mo-Fr 08.30-12.00 Uhr (tel. Anfragen 14.00-16.00 Uhr).

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