Irak: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
Deutschland | Ja | Ja | Ja |
Österreich | Ja | Ja | Ja |
Schweiz | Ja | Ja | Ja |
Türkei | Ja | Ja | 1 |
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Allgemein erforderlich für u.a. die Staatsangehörigen in der obigen Tabelle genannten Länder ([1] Ausnahme: Türkische Staatsangehörige unter 15 Jahren und über 50 Jahren sind von der Visumpflicht für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ausgenommen). Ein Visum muss als E-Visum beantragt werden und es berechtigt in der Regel für einen Aufenthalt von 30 Tagen.
Ist ein Aufenthalt von mehr als 15 Tagen geplant, ist eine elektronische Registrierung vor der Einreise erforderlich.
Touristenvisum (max. 15 Tage Aufenthalt), Besuchervisum (max. 90 Tage Aufenthalt, verlängerbar). Näheres vom Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft.
Bis zu 90 Tage. Businessvisum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten oder bis zu 12 Monaten.
Privatvisum:
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung) (das Konsulat in Berlin verlangt maschinenschriftlich ausgefüllte Visumanträge).
(b) 3 Passbilder.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, mindestens eine leere Seite hat und Kopien aller relevanten Seiten.
(d) Gebühr (in bar oder per Verrechnungsscheck).
(e) Gesundheitsbescheinigung (Aktueller HIV-Test und Hepatitis-Test), nicht für Touristen vorgeschrieben.
(f) Nachweis über ausreichende Geldmittel (Kontoauszüge).
(g) Antragsteller ohne familiäre Bindung im Irak müssen bei Privatreisen ein legalisiertes Einladungsschreiben des Gastgebers bzw. der jeweiligen Firma über den Zweck der Reise beifügen.
(h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Geschäftsvisum:
(a)-(h),
(i) Einladungsschreiben des irakischen Geschäftspartners über Reiseanlass und -dauer, das vom irakischen Außenministerium in Bagdad bestätigt wurde.
(j) Gebühr.
(k) Unterstützungsschreiben des Auswärtigen Amtes/Außenministeriums des Herkunftslandes des Reisenden.
(l) Unterstützungsschreiben einer Handels- oder der Wirtschaftskammer.
(m) Entsendungsschreiben.
Alle Reisenden außer Touristen, die bei der Einreise über kein aktuelles, negatives HIV-Testergebnis verfügen, müssen dieses innerhalb von 10 Tagen nach Ankunft vorlegen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Inhaber von Touristenvisa.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulat in Frankfurt/M.
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