Geld & Zollfreies Einkaufen in Irak
Wechselkurse:
Iraqi Dinar€1 = ID1240.5
Geld & Währung
1 Irakischer Dinar. Währungskürzel: ID, IQD (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 25.000, 10.000, 5.000, 1.000, 500, 250, 50 ID, Münzen in den Nennbeträgen 100 und 25 ID im Umlauf.
Der neue irakische Dinar wird fälschungssicher gedruckt.
Werden im Allg. als Zahlungsmittel in zurzeit kaum akzeptiert, selbst größere Hotels verlangen in der Regel Barzahlung in Fremdwährung. Nur große internationale Hotels akzeptieren Kreditkarten.
Bankkarten
Mit der Kreditkarte und Pinnummer kann an Geldautomaten meist in größeren Städten in großen Einkaufszentren Geld abgehoben werden. Zur Sicherheit sollten Reisende stets über eine alternative Geldversorgung wie zum Beispiel Bargeld verfügen. Weitere Informationen von Banken und Geldinstituten.
Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren.
Sa-Mi 08.00-12.00 Uhr, Do 08.00-11.00 Uhr. Während des Ramadans und religiöser Feiertage schließen die Banken um 10.00 Uhr.
Die Landeswährung und Fremdwährungen dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 US$ ein- und ausgeführt werden.
(Für Iraker und im Irak wohnhafte Ausländer gelten andere Bestimmungen.)
In bestimmten Duty-free-Shops in Bagdad kann unter Vorlage des Reisepasses innerhalb von 20 Tagen nach der Einreise mit Auslandswährungen bis zum Wert von 200 US-Dollar eingekauft werden. Hotelrechnungen müssen in harter Währung (US-Dollar, Euro) bei der nächstgelegenen Rafidain-Bank beglichen werden.
Zollfreies Einkaufen in Irak
Zurzeit sind keine aktuellen Informationen zu Duty-free-Bestimmungen erhältlich. Die folgenden Mengen für die zollfreie Einfuhr im Handgepäck gelten als Richtlinien:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
Bis 2 geöffnete Flakons Parfüm (zusammen nicht mehr als 500 ml).
Achtung: Seit Februar 2023 verbietet ein Gesetz die Einfuhr, Herstellung und Verkauf alkoholischer Getränke aller Art. Zuwiderhandlung wird mit Geldstrafen von bis zu 25 Mio. IQD geahndet. Gegen dieses Gesetz wird zurzeit gerichtlich vorgegangen.
Westliche Zeitschriften, alkoholische Getränke, Drogen, Waffen, Mobiltelefone, Laptops, Ferngläser, Schreibmaschinen, Elektrogeräte, Pflanzen und Früchte aller Art, Frisch- und Trockenfleisch sowie Milchprodukte.