Guyana: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja 1
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Ja

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, sofern sie ein Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes besitzen:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).

Hinweis
: Österreicher benötigen prinzipiell kein Visum. Da es bei der Durchreise über Miami und Port-au-Prince aber zu Zurückweisungen von Reisenden ohne Visum gekommen ist, wird dennoch ein Visum empfohlen.

Kosten

Die aktuellen Visumgebühren sind auf Anfrage bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen erhältlich.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisa.

Gültigkeit

3 Monate ab Ausstellungsdatum. Aufenthaltsdauer und Verlängerung im Ermessen der Einreisebehörde.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 7 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. (Wenn damit gerechnet werden muss, dass der Aufenthalt länger als 7 Std. dauert, muss vorher ein Transitvisum eingeholt werden).

Achtung: Staatsangehörige mancher Länder sind hiervon ausgenommen und benötigen in jedem Fall ein Transitvisum, darunter Bulgarien, Polen, Rumänien und Ungarn.

Bürger der Slowakischen und der Tschechischen Republik können ein Transitvisum bei der Ankunft erhalten, wenn sie durch ihre Fluggesellschaften vorher angemeldet wurden.

Antragstellung an

Anträge sollten mindestens 6 Wochen vor Reiseantritt bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen) eingereicht werden.

Antragsunterlagen

(a) 3 Antragsformulare.
(b) 3 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(e) Kopie aller Reiseunterlagen (Geplanter Reiseverlauf, Flugtickets, Hotelbuchung, etc.).
(f) Gebühr (in bar bei Antragstellung oder per Überweisung).

Geschäftsvisum zusätzlich:
(g) Firmenschreiben oder Einladung einer in Guyana registrierten Firma.

Besuchsreisen zusätzlich:

(h) Einladung des Gastgebers.

Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg der Gebühren beigelegt werden.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anfragen an das Innenministerium.

Werktage

Bis zu einem Monat.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Reist ein Kind nur mit einem Elternteil, müssen bestimmte Dokumente wie eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorgelegt werden. Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Kooperativen Republik Guyana

(Auch für Deutschland und Österreich zuständig.)

Telefon: +32 (0)2 675 62 16. Website: www.embassyofguyana.be Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.30-17.30 Uhr. Konsularabtlg. Mo-Do 10.00-15.00 Uhr, Fr 10.00-13.00 Uhr.

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