Großbritannien und Nordirland: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Nein | Nein |
Deutschland | Ja | Nein | Nein |
Österreich | Ja | Nein | Nein |
Schweiz | Ja | Nein | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Achtung: Seit dem 1. Oktober 2021 benötigen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen der EU und der Schweiz für die Einreise nach Großbritannien einen Reisepass.
Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Hinweis: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab und verlangen, dass der Reisepass bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis.
Reisedokumente, die in der Vergangenheit als gestohlen oder als verloren gemeldet waren und dann wiedergefunden und neu angemeldet wurden, sollten für die Einreise nicht benutzt werden. Oft ist der Verlusteintrag in der Interpol-Datenbank noch nicht gelöscht, weshalb sie an der Grenze eingezogen werden.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Besuchs-, Business- oder Touristenreisen von bis zu 6 Monaten:
EU-Länder und Schweiz.
Achtung: Wer plant, in Großbritannien zu arbeiten, benötigt ein Arbeitsvisum. Das gilt auch für Au-Pairs, Praktikanten, Trainees, kurzfristige Vertretungen und Selbständige.
Visafreie Geschäftsreisende benötigen u.a. eine Bestätigung eines britischen Unternehmens, dass die Aktivitäten im Rahmen der Geschäftsreise zulässig sind, einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel und einen Beleg über die gesamte, geplante Reiseroute inklusive Unterkünften.
ETA UK
Reisende aus visumfreien Ländern (u.a. alle EU-Länder wie Deutschland und Österreich sowie die Schweiz) werden ab dem 2. April 2025 für Besuchs- und Geschäftsreisen nach Großbritannien eine Einreisegenehmigung in Form des elektronischen Einreiseformulars ETA UK benötigen. Die Einreisegenehmigung ist zwei Jahre bzw. bis zum Ablauf des Reisepasses sowie für beliebig viele Einreisen gültig. Die Beantragung des ETA UK ist für Staatsangehörige von Katar, der Vereinigten Arabischen Emirate, Saudi-Arabien, Oman, Kuwait und Bahrain schon obligatorisch. Für andere Staaten wie z.B. Australien, Kanada und die USA wird das ETA UK ab dem 8. Januar 2025 Pflicht. Das ETA UK wird voraussichtlich 10 £ (ca. 12 €) kosten.
Kanalinseln: Bei direkter Einreise auf die Kanalinseln (Alderney, Guernsey, Jersey, Herm und Sark) wird das ETA UK nicht vor Ende 2025 obligatorisch.
Deutschland, Österreich und Schweiz:
Die Visagebühren für die folgenden Visaarten sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum:
Standard Visitor Visa: £115 (bis zu 6 Monate), £400 (bis zu 2 Jahren), £670 (bis zu 5 Jahren)
Hinzu kommt eine Servicegebühr der TLScontact-Visum-Antragszentren.
Unterschiedlich, Touristenvisa werden generell für 6 Monate ausgestellt. Ein Transitvisum ist 7 Tage gültig.
Zahlreiche ansonsten visumpflichtige Reisende (weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen), die mit dem Flugzeug ankommen und am selben Tag vom selben Flughafen in ein Drittland (Rep. Irland ausgenommen) weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Zunächst muss ein Account bei GOV.UK eingerichtet werden. Über den GOV.UK-Account lässt man sich für die Beantragung eines Visums registrieren, füllt online das Beantragungsformular für das Visum aus, bezahlt die Visum-Gebühr und vereinbart einen persönlichen Interview-Termin. Danach wird die Beantragung des Visums beim zuständigen TSL-Contact-Visa Application Centre in Düsseldorf, Berlin, München, Genf, Zürich oder in Wien eingereicht. Postalische Antragstellung ist nicht möglich.
Je nach Nationalität unterschiedlich. I. Allg:
Besuchervisum:
(a) 1 ausgefülltes Antragsformular (einige Nationalitäten benötigen 2 ausgefüllte Antragsformulare).
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der noch mindestens für den gesamten Aufenthalt gültig ist, und mit einer leeren Seite,. Sofern in den letzten 12 Monaten ausgestellt, eine Kopie oder das Original des vorhergehenden Reisepasses.
(d) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung).
(e) Arbeits- oder Studienbescheinigung.
(f) Hotelbuchung oder schriftliche Einladung (die Bezahlung der Unterkunft sollte erst nach der Visumerteilung erfolgen).
(g) Buchungsbestätigung über Hin- und Rückflugtickets.
(h) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigungen der letzten 6 Monate, Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch).
(i) Nachweis über den Familienstand.
Geschäftsvisum:
(j) Entsendungsschreiben der eigenen Firma sowie Einladung des britischen Geschäftspartners mit Angaben zu Reisegrund und -dauer.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als die visumfreien 6 Monate in Großbritannien aufhalten wollen, benötigen ein Visum bzw. ein Arbeitsvisum (das gilt auch für Au-Pairs, Praktikanten und Selbständige). (Britische Organisationen können nur dann Arbeitnehmer aus dem Ausland anwerben, wenn sie ein vom Innenministerium lizenzierter Sponsor sind.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Reisepass.
Türken: Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Laut den Bestimmungen des Britischen Innenministeriums müssen Erwachsene, die Minderjährige bei einer Ein- oder Ausreise begleiten, ihre Erziehungsberechtigung bzw. das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind nachweisen können und eine Kopie ihres Reisepasses vorlegen. Alleinreisende Minderjährige müssen eine von den Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung in englischer Sprache mitführen, die auch über die Unterbringung und Betreuung des Minderjährigen in Großbritannien informiert. Zudem müssen Nachweise für die Unterbringung vorgelegt werden.
Erwachsene Reisende, die ein minderjähriges Kind mit Wohnsitz in Großbritannien bei der Ausreise aus Großbritannien begleiten, müssen Nachweise über ihre Sorgeberechtigung (Geburts- oder Adoptionsurkunde, eine vom Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung, ggf. Trauungs- bzw. Scheidungsurkunden ) mit sich führen.
Hunde müssen 1-5 Tage vor der Abreise von einem Tierarzt auf Bandwürmer untersucht und behandelt werden.
Gelistete Drittstaaten: www.gov.uk/take-pet-abroad#countries-and-territories
Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht gelisteten Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Wird eine der oben genannten Anforderungen (implantierter Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, offizielles Gesundheitszeugnis, Bandwurmuntersuchung bei Hunden und darüber hinaus ein Bluttest 30 Tage der der Impfung auf vakzinale Antikörper und anschließender 3-monatiger Wartezeit) nicht entsprochen, müssen Tiere aus nicht gelisteten Drittstaaten vor der Verbringung nach GB die folgenden Bestimmungen erfüllen:
- Erbringung eines Dokumentes benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Fisheries and Food nachweist.
- 6-monatige Quarantäne, während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.
Nicht gelistete Drittstaaten: www.gov.uk/take-pet-abroad#countries-and-territories
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Großbritannien ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem Pet Travel Scheme (PETS) gelockert.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilen die britischen Generalkonsulate oder das Department for the Environment, Food and Rural Affairs (www.gov.uk/government/organisations/department-for-environment-food-rural-affairs).
Hinweis: Der Besitz der folgenden Hundetypen ist in Großbritannien verboten:
- Pit Bull Terrier
- Japanischer Tosa
- Dogo Argentino
- Fila Braziliero
- sowie alle Pit Bull-Hundetypen
Zu den Pit Bull-Hundetypen können die folgenden Züchtungen gehören:
- Amerikanische Staffordshire Terrier
- Irische Staffordshire Terrier
- Irische Blue oder Red Nose
- einige Arten der Amerikanischen Bulldogge.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Ohne Visumerteilung.)
Honorarkonsulate in Bregenz, Graz, Innsbruck und Salzburg.
Generalkonsulat in München. Honorarkonsulate in Bremen, Frankfurt/M., Hamburg, Hannover, Kiel, Nürnberg und Stuttgart.
E-Mail-Anfrage von außerhalb von Großbritannien bei UK Visas and Immigration: 5,48 £ pro Anfrage.
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