Mobilität vor Ort in Jersey

Straße: 

Jersey besitzt ein gut ausgebautes Straßennetz. Eine Besonderheit sind sogenannte Green Lanes, verkehrsberuhigte Straßen, in denen Fußgänger und Radfahrer Vorfahrt haben.

Maut: Auf Jersey gibt es keine mautpflichtigen Straßen.

Campmobile und Wohnwagen dürfen nicht eingeführt werden.

Links-/Rechtsverkehr: 
Left
Straßenqualität: 

Es empfiehlt sich, vorsichtig zu fahren, da viele Straßen recht schmal und kurvig sind.

Autovermietung: 

Es gibt eine Vielzahl an Mietwagenfirmen, die meisten in St. Helier. Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein.

Taxi: 

Taxistände gibt es am Flughafen und in St. Helier.

Es gibt sogenannte Public Rank Taxis, deren Fahrpreise staatlich kontrolliert sind; erkennbar an gelben Schildern auf dem Dach und am Heck sowie Private Hire Cabs, die von Privatfirmen mit eigener Preisstruktur (bis zu 30 % teurer) betrieben werden und weiß gekennzeichnet sind.

Fahrrad-/Rollerverleih: 

Fahrräder können u.a. in St. Helier, St. Ouen und in Millbrook gemietet werden; Motorräder und Mopeds in St. Helier; für diese sind Sturzhelme obligatorisch.

Reisebus: 

LibertyBus bedient das gesamte Busnetz von Jersey, das zentral von St. Helier aus die ganze Insel umspannt. Tickets für Einzelfahrten sowie Tagestickets sind beim Busfahrer erhältlich, Tickets für 2, 3 oder 7 Tage am Busbahnhof in St. Helier. Vergünstigte Tarife gibt es für Studenten, Jugendliche unter 16 Jahren und Familien.

Bestimmungen: 

Verkehrsbestimmungen:
- Linksverkehr;
- Geschwindigkeitsbegrenzungen: außerorts: 64 km/h (40 mph); innerorts: 45 km/h (28 mph); auf Green Lanes 24 km/h (15 mph).

Abschleppdienst: 

Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49-89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49-89 76 76 76.

Unterlagen: 

Nationaler Führerschein. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen.

EU- und EFTA-Bürgern wird dennoch empfohlen, die Internationale Grüne Versicherungskarte mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuss des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die Grüne Karte die Unfallaufnahme erleichtern.