Gibraltar: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja/1 Nein Nein
Deutschland Ja/1 Nein Nein
Österreich Ja/1 Nein Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Ja

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Personalausweise/ Identitätskarten

[1] U.a. Staatsbürger und Staatsbürgerinnen der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis / Identitätskarte einreisen:

EU-Länder.

Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:

(a) EU-Länder;

(b) Schweiz (auch geschäftliche Aufenthalte zu bestimmten Bedingungen).

Kosten

Die Gebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz besitzen.

Antragstellung in Deutschland, Österreich und Schweiz:
117 € (einfache oder mehrfache Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten).

444 € (mehrmalige Einreise, 1-2 Jahre gültig),
 
Transitvisum: 79 €.
 
Zusätzlich: Nutzungsgebühr der TLScontact-Visum-Antragszentren.
 
Antragstellung an

Zunächst muss ein Account bei GOV.UK eingerichtet werden. Über den GOV.UK-Account lässt man sich für die Beantragung eines Visums registrieren, füllt online das Beantragungsformular für das Visum aus, bezahlt die Visum-Gebühr und vereinbart einen persönlichen Interview-Termin. Danach wird die Beantragung des Visums beim zuständigen TSL-Contact-Visa Application Centre in Düsseldorf, Berlin, München, Genf, Zürich oder in Wien eingereicht. Postalische Antragstellung ist nicht möglich.

Antragsunterlagen
(a) 1 online ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto (4,5 x 3,5 cm) in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Bestätigung des Reisebüros über gebuchte Hin- und Rückreise.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigung)
(f) Nachweis über Zweck der Reise (Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch).
(g) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung).
(h) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich/Schweiz, der noch mindestens zwei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
(i) Arbeitsnachweis, Immatrikulationsbescheinung etc.
(j) Ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag.
(k) Minderjährige: Geburtsurkunde, Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses / Erziehungsberechtigung des begleitenden Erwachsenen.
vorübergehender Aufenthaltsort

Vor der Arbeitsaufnahme muss man eine Genehmigung vom Gouverneur von Gibraltar einholen (Staatsbürger von EU-Ländern sind hiervon befreit, sie sollten sich jedoch bei der zuständigen konsularischen Vertretung nach den genauen Bestimmungen erkundigen).

Werktage

Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung i.d.R. 10-30 Tage; Langzeitvisa i.d.R. bis zu 1 Monat.

Einreisedokumente

Alle Reisende, außer Bürger der EFTA-Staaten, benötigen einen Nachweis über ausreichende Geldmittel während des Aufenthalts sowie Rück- bzw. Weiterreisetickets.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Hunden und Katzen aus EU-Ländern müssen über einen EU-Heimtierpass, einen implantierten Mikrochip und ein gültiges Tollwutimpfzertifikat verfügen. Eine Impfung gegen Tollwut muss mindestens 21 Tage zurückliegen.
Die Einfuhr von gefährlichen Hundrassen (u. a. Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier) ist verboten.

Informationen über die Einfuhr von Tieren erteilt die Umweltbehörde Environmental Agency Ltd, 37 Town Range, Main Office, Gibraltar.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Anmerkung


Die diplomatische Vertretung erfolgt durch die britischen Botschaften beziehungsweise Konsulate, bei denen auch Visa erhältlich sind.

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