Fidschi: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, denen bei Ankunft für touristische Aufenthalte eine Einreiseerlaubnis (visitor's permit) für 4 Monate (eine Verlängerung um weitere 2 Monate ist grundsätzlich möglich) bei Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets, gültiger Reisedokumente (ggf. Visa für Drittländer), eines Unterkunftsnachweises und ausreichender Geldmittel ausgestellt wird:
(a) EU-Länder;
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
Bei Geschäftsreisen wird die Einreiseerlaubnis (Business Visitors Permit) für 21 Tage erteilt.
Die Visumgebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz haben. Gebühren unterliegen den Schwankungen des Wechselkurses.
Visitors permit: 4 Monate. Verlängerung um 2 Monate für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten mittels Antrag an das Immigration Department (s. Aufenthaltsgenehmigung).
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 3 Stunden weiterreisen, gültige Flugtickets und Reisedokumente vorweisen können und die Transithalle nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Persönlich oder postalisch 1 bis 3 Monate vor der Abreise bei der Botschaft von Fidschi in Brüssel oder online beim Fijian Immigration Department.
a) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) gebuchte Flugtickets für die Rück- oder Weiterreise oder Angaben über Reisezweck-/dauer.
(e) Polizeiliches Führungszeugnis in englischer Sprache.
(f) Ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts (Kontoauszug).
(g) Unterkunftsnachweis.
(h) Nachweis über die Bezahlung der Visumgebühr.
Alle Dokumente müssen auf Englisch bzw. mit Übersetzung ins Englische vorliegen.
Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter Einschreiben-Rückumschlag und eine internationale Postanweisung über die Gebühren beigefügt werden.
Für Aufenthaltsgenehmigungen gelten strenge Vorschriften (u.a. muss der Antragsteller mindestens 60 Jahre alt und finanziell unabhängig sein). Anträge an das Immigration Department, Civic Towers, Victoria Parade, PO Box 2224, FJ-Suva (Tel: 31 26 22).
Alle Reisenden müssen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige haben eine Bestätigung der Sorgeberechtigten vorzulegen, aus welcher hervorgeht, dass diese mit der Reise des Kindes einverstanden sind und dass sie durch einen in Fidschi dazu Bevollmächtigten oder nahen Verwandten versorgt werden. Die ins Englische übersetzte Bestätigung muss den vollständigen Namen und die Adresse dieser Person sowie die Versicherung enthalten, dass ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt des Kindes bereitgestellt werden.
Hunde und Katzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht direkt nach Fiji eingeführt werden. Über die komplexen Einfuhrbestimmungen von Haustieren nach Fiji über Australien, Neuseeland oder Hawaii informiert die Fiji High Commission.
Vögel dürfen nicht eingeführt werden.
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