Stand - Mon, 11 Nov 2024 13:00:00 +0100
(Unverändert gültig seit: Wed, 20 Nov 2024 11:36:14 +0100)
Letzte Änderungen:
Aktuelles - Ausfuhr von Barmitteln; Einreise mit Heimtieren
Einreise und Zoll - Heimtiere
Redaktionelle Änderungen
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Aktuelles
Grenzüberquerung zwischen Estland und der Russischen Föderation
Estland hat mit Wirkung vom 8. August 2024 an allen Grenzübergängen zu Russland eine vollständige Zollkontrolle des Grenzverkehrs eingeführt. Sie umfasst Personen-, Fahrzeug-, Waren- und Gepäckkontrollen. Es ist mit erhöhten Abfertigungszeiten zu rechnen. Weiterführende Informationen sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Grenzübertritte am Grenzübergang Narva-Ivangorod sind bis auf Weiteres nur zwischen 7 und 22 Uhr möglich.
Fahrzeuge können den Grenzübergang Narva-Ivangorod aufgrund von Bauarbeiten auf der russischen Seite nicht überqueren. Ein Grenzübertritt ist hier nur zu Fuß möglich. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.
Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa sind derzeit auch für Fahrzeuge geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der estnischen Grenzschutzbehörde.
Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge in die Russische Föderation kurzfristig zu schließen und raten daher derzeit von Reisen von Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Falle einer Schließung nicht mehr möglich.
Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Ausfuhr von Barmitteln
Die derzeit gültigen EU-Sanktionen umfassen ein Ausfuhrverbot für Barmittel auf alle amtlichen Währungen der EU-Mitgliedstaaten aus den EU-Mitgliedstaaten in die Russische Föderation. Ausnahmen bestehen für den Eigenbedarf (siehe EU-Verordnung 2022/345 vom 1. März 2022). Dieser ist auf den persönlichen Gebrauch des Reisenden und mitreisender enger Familienangehöriger begrenzt (keine Mitnahme für Dritte). Der Eigenbedarf und seine Höhe sind an der EU-Außengrenze plausibel nachzuweisen und werden durch die Grenzbehörden teils sehr restriktiv ausgelegt. Die Ausfuhr anderer Währungen wie z.B. USD ist nicht sanktioniert. Größere Mengen an Bargeld sollten vor dem Grenzübertritt entsprechend umgetauscht werden. Die Anmeldepflicht für Barmittel ab einer Höhe von 10.000 EUR gilt unabhängig von der Währung. Grenzübertritte am Grenzübergang Narva-Ivangorod sind bis auf Weiteres nur zwischen 7 und 22 Uhr möglich. Fahrzeuge können den Grenzübergang Narva-Ivangorod aufgrund von Bauarbeiten auf der russischen Seite nicht überqueren. Ein Grenzübertritt ist hier nur zu Fuß möglich. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.
Die Grenzübergänge Koidula und Luhamaa sind derzeit auch für Fahrzeuge geöffnet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der estnischen Grenzschutzbehörde.
Die estnischen Behörden behalten sich vor, Grenzübergänge zur Russische Föderation kurzfristig zu schließen, und raten daher derzeit von Reisen aus Estland in die Russische Föderation ab. Eine Rückreise über estnische Grenzübergänge aus der Russischen Föderation in die Europäische Union ist im Falle einer Schließung nicht mehr möglich.
Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Pkws nach Estland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Einreise mit Heimtieren
Bei Einreise aus Belarus und der Russischen Föderation in die EU sind seit September 2024 besondere Erfordernisse zu beachten.
- Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise unter Einreise und Zoll – Heimtiere.
Einreise aus Belarus nach Estland
Die Einreise mit in Belarus zugelassenen Pkws nach Estland ist seit Juli 2024 aufgrund Art. 1ra der EU-Verordnung 2024/1865 vom 29. Juni 2024 grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu möglichen Ausnahmen sowie weiteren Einfuhrbeschränkungen) sind bei der zuständigen Zollbehörde erhältlich.
Sicherheit
Terrorismus
Kriminalität
An touristisch frequentierten Plätzen wie insbesondere in der Altstadt von Tallinn kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen. Rucksäcke und Handtaschen können es Taschendieben besonders einfach machen. Gewaltkriminalität ist selten.
Autodiebstahl und -aufbrüche sind vielerorts möglich, insbesondere auf nicht bewachten Parkplätzen und wenn Wertsachen oder Gepäckstücke im Fahrzeug erkennbar sind.
In Bars und anderen Lokalitäten kann es vereinzelt zu Kreditkartenbetrug, überhöhten Rechnungen und seltener auch zum Einsatz von Betäubungsmitteln in Getränken kommen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher und möglichst getrennt voneinander auf und fertigen Sie (elektronische) Kopien. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Lassen Sie Gepäck, Ihre Kreditkarte und auch Getränke in Bars nie unbeaufsichtigt.
- Benutzen Sie mit dem Fahrzeug möglichst nur bewachte Parkplätze und lassen Sie keine Wertsachen oder Gepäckstücke im Auto zurück.
- Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima ist maritim bis mäßig kontinental.
Im Winter kann es zu extremer Kälte, Schneefällen und Winterstürmen kommen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Siehe Aktuelles
Es gibt Flug-, Eisenbahn- und Fährverbindungen. Die touristische Infrastruktur ist insbesondere in den Städten sehr gut ausgebaut.
In Tallin steht ein guter öffentlicher Nahverkehr mit E-Tickets zur Verfügung, Weitere Informationen erteilt Tallinn Tourism. Taxis sind zudem weit verbreitet und relativ preiswert.
In Estland ist ganzjährig auch tagsüber das Fahren mit Abblendlicht vorgeschrieben.
Es gilt eine faktische "0,0-Promille-Grenze"; polizeiliche Alkohol- und Geschwindigkeitskontrollen sind häufig.
Vom 1. Dezember bis 1. März ist die Benutzung von Winterreifen Pflicht; dieser Zeitraum kann aufgrund der jeweiligen Witterungsverhältnisse allerdings auch kurzfristig ausgedehnt werden. Die Benutzung von Spike-Reifen ist vom 15. Oktober bis 31. März gestattet.
Die großen Verbindungsstraßen entsprechen im Wesentlichen deutschen Bundesstraßen.
Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sind vor der Fahrt online beim estnischen Amt für Straßenverwaltung Mautgebühren zu entrichten.
Fußgänger und Rollstuhlfahrer sind verpflichtet, bei schlechter Sicht und während der Dunkelheit sowohl innerhalb als auch außerhalb von Ortschaften Reflektoren wie Katzenaugen bzw. eine Lichtquelle zu tragen, damit sie besonders für Autofahrer besser sichtbar sind.
Bei Polizeikontrollen muss neben der gültigen Fahrerlaubnis auch der Versicherungsschutz durch eine „Grüne Deckungskarte“, in der das Länderkürzel für Estland eingetragen ist, nachgewiesen sowie die Fahrzeugpapiere im Original vorgelegt werden, anderenfalls droht eine hohe Geldstrafe.
Bei Verlust von Führerschein oder Fahrzeugpapieren ist es nicht gestattet, ein Fahrzeug zu lenken.
Die Strafen für Verkehrsvergehen sind vergleichsweise hoch, z. B. 120 EUR für das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts. Zum Teil sind Verkehrsvergehen Straftatbestände, wie z.B. erheblich überhöhte Geschwindigkeit oder Blutalkoholgehalt.
Führerschein
Der deutsche Führerschein im EU- oder Scheckkartenformat wird in Estland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen.
LGBTIQ
Estnische Gesetze verbieten die Diskriminierung auf der Basis von Gender- und sexueller Orientierung. Die gesellschaftliche Akzeptanz variiert je nach Örtlichkeit.
Rechtliche Besonderheiten
Für das Führen eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss gelten vergleichsweise hohe Strafen. Es drohen bis zu 1.200 EUR Geldstrafe, Führerscheinentzug bis zu einem Jahr sowie Ordnungshaft.
In Estland ist jeglicher Umgang mit Drogen (wie Konsum, Erwerb, Vermittlung, Anbau – auch von Cannabis und Schlafmohn-, Sammeln, Herstellung, Bearbeitung, Verpackung, Aufbewahrung, Ein- und Ausfuhr, Transport, unentgeltliche Weitergabe an dritte Personen, Verkauf usw.) verboten und wird strafrechtlich mit deutlich höheren Strafen als in Deutschland geahndet. Für amtliche Genehmigungen für den Umgang mit Drogen ist das estnische Sozialministerium oder das estnische Medikamentenamt zuständig. Bereits der Umgang mit Kleinstmengen (auch Konsum ohne Rezept) wird strafrechtlich mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 EUR oder mit Ordnungshaft geahndet.
Einflussnahme auf Minderjährige zur Ausübung sexueller Handlungen, Kinderprostitution sowie sexuelle Nötigung stehen in Estland unter Strafe.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Bank- und Kreditkarten sind überall möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Estlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Estland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Seit dem Beitritt Estlands zum Schengener Abkommen sind die Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen Estland und den anderen Schengen-Staaten zwar eingestellt worden. Dennoch können weiterhin sowohl Polizei- als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Reisende sind gesetzlich verpflichtet, sich bei Reisen in Estland und auch bei der Nutzung der Fährverbindungen in Nachbarländer, ausweisen zu können. Eine Reise ohne gültiges Ausweisdokument stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen bis zu 800 Euro geahndet werden.
Reise in die Russische Föderation
Siehe Aktuelles
Über konkrete Informationen zu den Einreiseerfordernissen für Estland inklusive Grenzstationen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Einreiseverfahren informiert die estnische Grenzschutzpolizei. Die Grenzübergänge zwischen Estland und der Russischen Föderation sind geöffnet und passierbar. Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden, sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen. Kurzfristige Änderungen sind aufgrund der aktuellen politischen Lage möglich. Die estnische Grenzpolizei behält sich vor, ggf. weitere Dokumente zur Darlegung des Reisegrunds/Reiseziels zu verlangen. Übersetzte Unterlagen auf Englisch sind empfehlenswert.
An den drei estnischen Grenzübergängen in die Russische Föderation in Narva, Koidula und Luhamaa gibt es eine elektronische Vorbuchung für den Grenzübertritt von Fahrzeugen. Auf der auch englischsprachigen Webseite GoSwift-Queue Management Service kann das Fahrzeug bis zu 90 Tage im Voraus für den Grenzübertritt angemeldet werden. Trotz dieser elektronischen Vorbuchung kommt es gelegentlich, ohne vorherige Online-Registrierung regelmäßig zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze. Die Online-Registrierung kostet derzeit 1,50 EUR. Hinzu kommen – bspw. am Grenzübergang in Narva – Gebühren in Höhe von derzeit 1 EUR für ein Motorrad, 3 EUR für einen Pkw und 14 EUR für einen Lkw. Die Höhe der Gebühren kann, je nach Grenzübergang, unterschiedlich sein. Damit der städtische Verkehr in Narva nicht durch den Fahrzeugstau zum Grenzübergangspunkt behindert wird, bleibt das gebührenpflichtige Warteterminal (Anschrift: Rahu 4A) weiterhin bestehen.
- Bitte beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Förderation.
- Informieren Sie sich zeitnah zu den Einreiseerfordernissen für Estland inklusive Grenzstationen, Öffnungszeiten, Erreichbarkeit und Einreiseverfahren bei der estnischen Grenzschutzpolizei.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
Einfuhrbestimmungen
Siehe Aktuelles
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Estland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr bestimmter Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie daraus gewonnener Produkte ist daher verboten und strafbar.
Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei der Einreise. Die Vorlage der entsprechenden Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Bei Einreise aus Belarus und der Russischen Föderation sind besondere Erfordernisse zu beachten, z.B. hinsichtlich eines Titertests (zur Titrierung von Tollwutantikörpern).
Unter drei Monate alte Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen ebenfalls einen Mikrochip tragen und einen EU-Heimtierausweis besitzen. Sofern sie nicht gegen Tollwut geimpft sind, müssen sie klinisch gesund sein. Als Nachweis hierfür verlangen die estnischen Behörden eine formlose Bescheinigung des zuständigen Tierarztes, dass das Muttertier gegen Tollwut geimpft war (sofern das Jungtier noch von ihr abhängt) bzw. das Jungtier seit der Geburt keinen Kontakt zu infizierten Wildtieren gehabt hat.
Detaillierte Informationen bieten das estnische Veterinäramt und das estnische Agrarministerium.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen FSME, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis A, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
FSME
Landesweit kommt es von April – Oktober zur Übertragung der Frühsommer Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Bei Aufenthalten in dieser Zeit ist eine Impfung gegen FSME empfohlen. Auch an die Möglichkeit weiterer durch Zecken übertragenen Erkrankungen wie beispielsweise Borreliose oder Babesiosis muss nach einem Zeckenbiss gedacht werden.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Grundversorgung ist gewährleistet und entspricht in der Regel dem europäischen Standard.
Bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung besteht in Estland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf ärztliche Behandlung. Als Nachweis ist die von Ihrer Krankenkasse ausgestellte europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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