El Salvador: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten in El Salvador bzw. in der CA-4-Region (El Salvador, Guatemala, Honduras und Nicaragua):
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder
(b) Schweiz und
(c) Türkei.
Touristenvisum: 30 Tage. Verlängerungen bis auf max. 90 Tage bei der Dirección General de Migración in El Salvador.
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Ausnahmen: Staatsangehörige einiger (jedoch nicht der in der obigen Tabelle aufgeführten) Länder benötigen in jedem Fall ein Transitvisum. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Ein Visum zur mehrmaligen Einreise kann jedoch nur persönlich beantragt werden.
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, mit Kopien aller mit Eintragungen versehener Seiten.
(d) Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) oder ein gültiges Visum für die USA.
(e) Arbeits- oder Studienbescheinigung.
(f) Einladung eines Verwandten/Bekannten in El Salvador.
(g) Buchungsbestätigung des Hin- und Rückflugtickets.
(h) Gebühr (in bar bei persönlicher Beantragung oder per Verrechnungsscheck oder Überweisung).
Geschäftsvisum:
Anstelle von (e) und (f): Firmenschreiben mit Angaben über Dauer des Aufenthaltes, Name und Anschrift der Firma in El Salvador.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsnachweis der Gebühren beigelegt werden.
Hinweis: Diejenigen Unterlagen, die nicht auf Spanisch, Deutsch oder Englisch sind, müssen in eine dieser Sprachen übersetzt und vom Außenministerium des Herkunftslandes beglaubigt werden.
Anträge an das Innenministerium El Salvadors, Centro de Gobierno, San Salvador.
Ca. 3 Tage plus Postweg. Für Staatsangehörige einiger Länder dauert das Antragsverfahren wesentlich länger.
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel für ihren Aufenthalt verfügen.
Alle Reisenden aus Europa (ab einem Alter von 6 Monaten) müssen bei der Einreise einen Impfnachweis gegen Masern und Röteln erbringen.
Sollte der Einreisestempel weniger als 90 Tage visumfreien Aufenthalt gewähren, ist die Beantragung einer Verlängerung bei der Einwanderungsbehörde (Dirección General de Migración, Av. Norte y 17 Calle Poniente, San Salvador) möglich.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die nur von einem Elternteil begleitet oder gänzlich unbegleitet aus El Salvador ausreisen und sich länger als 180 Tage in El Salvador aufgehalten haben, benötigen eine formelle Ausreisenehmigung der nicht nicht mitreisenden Elternteile.
Vor der Abreise müssen eine Ein- und eine Ausfuhrgenehmigung beim Quarantäneamt für Tiere in San Salvador beantragt werden. Den ausgefüllten Antragsformularen (bei der Botschaft erhältlich) muss ein Gesundheitszeugnis beigelegt werden, das die Zustimmung (Visto Bueno) des Konsuls enthält.
Bei der Einreise werden für Hunde und Katzen über 3 Monate auch ein Ursprungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis, ein internationaler Impfpass (Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose) und ein Tollwutimpfzertifikat benötigt, das bestätigt, dass das Tier mindestens 15 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde.
Das Gesundheitszeugnis muss von einem Tierarzt ausgestellt und von einem Amtsveterinärmediziner bestätigt sein.
Außerdem sollten das Ursprungszeugnis und das Gesundheitszeugnis ins Spanische übersetzt und durch die Konsularabteilung der zuständigen Botschaft beglaubigt sein.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Honorargeneralkonsulat in Salzburg. Honorarkonsulat in Wien.
Honorargeneralkonsulate in Hanau, München und Neuss. Honorarkonsulate ohne Visumerteilung in Hamburg und Kiel.
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