Deutschland: Visa- und Reisepassbestimmungen
Do you need a Visa?
Our preferred partner VisaCentral can make applying for one fast and easy.
Apply for one now!
Brauchen Sie ein Visum?
Unser bevorzugter Partner VisaCentral kann für Sie schnell und einfach ein Visum beantragen.
Visum beantragen!
¿Necesitas una Visa?
Nuestra compañía favorita, VisaCentral, puede solucionártelo fácil y rápidamente.
¡Solicita una ahora!
[1] U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit während des Aufenthalts gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein. Die Reisepässe von EU- und EFTA-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Achtung: Die Anforderungen von Fluggesellschaften können hiervon abweichen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Für alle Personen ab 16 Jahren besteht in Deutschland Ausweispflicht mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger u.a. folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten innerhalb von 180 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Nationales D-Visum: 75 €.
Einreise-, Transitvisum und Aufenthaltsgenehmigung. Auskünfte erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Einreisevisum: für ein- und mehrmalige Einreise, bis zu 3 Monaten ohne Erwerbstätigkeit.
Flughafentransitvisum: von der Nationalität abhängig; bis zu maximal 5 Tage für ein- oder mehrmalige Einreise.
Transitvisum (über Landweg): maximal 5 Aufenthaltstage bei ein- oder mehrmaliger Einreise.
Visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengenland einreisen und über die Flughäfen
Berlin Tegel (06.00-23.00 Uhr),
Düsseldorf (06.00-21.00 Uhr),
Frankfurt/Main (24 Std.),
Hamburg (04.30-23.30 Uhr),
Köln/Bonn (04.30-23.00 Uhr) oder
München (24 Std.)
ohne weitere Zwischenlandungen in Deutschland mit dem gleichen Flugzeug oder dem ersten Anschlussflug innerhalb von 24 Stunden in ein anderes Nicht-Schengenland weiterreisen und gültige Dokumente für die Weiterreise besitzen, benötigen kein Transitvisum. Der Transitbereich des Flughafens darf nicht verlassen werden.
Staatsbürger bestimmter Länder benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum.
Anmerkung für türkische Staatsangehörige: U. a. türkische Staatsbürger ohne gültigen Aufenthaltstitel für ein Schengen-Land benötigen in jedem Fall ein Transitvisum, auch wenn sie mit dem gleichen Flugzeug weiterreisen.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Das Schengen-Visum kann auch online beantragt werden.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) (a) Reisepass, der noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und über genügend freie Seiten verfügen.
(b) Ggf. alle Dokumente (im Original), die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular.
Arbeitserlaubnis
Antrag muss im Reiseland gestellt werden, Voraussetzung ist eine Aufenthaltsgenehmigung. Mit einer Bearbeitungsdauer von 6-10 Wochen muss gerechnet werden, da die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden muss. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder sowie von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und den USA gelten Ausnahmeregelungen. Staatsangehörige aller Länder, die in der Bundesrepublik Deutschland Arbeit aufnehmen, müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Visumpflichtige Staatsbürger müssen die Aufenthaltsgenehmigung vorab bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate im Land aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Verwaltungsbehörde innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise bestätigen lassen. Dazu ist der gültige Reisepass, zwei Passfotos und der Finanzierungsnachweis notwendig.
Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.
Visumpflichtige Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel und gültige Rück- oder Weiterreisetickets verfügen.
Visumpflichtige Ausländer müssen sich bei der Ausländerbehörde registrieren lassen. Dazu ist eine Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt notwendig.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder Personalausweis.
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder Kinderausweis für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisenden Minderjährigen wird empfohlen, eine schriftliche Reiseerlaubnis ihrer Eltern / Sorgeberechtigten mit sich zu führen.
Vögel aus allen Ländern benötigen eine Einfuhrgenehmigung. Davon ausgenommen sind Sittiche und bis zu drei Papageien, die keine Einfuhrgenehmigung benötigen, wenn pro Tier ein Gesundheitszeugnis in deutscher Sprache vorliegt, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier in den letzten 30 Tagen vor der Einreise keine Krankheiten hatte.
Wiedereinreisebedingungen nach Deutschland:
Bei der Rückreise aus EU-Ländern und Norwegen fordert der deutsche Zoll Heimtierausweis, implantierten Mikrochip und Tollwut-Impfung. Bei der Rückreise aus tollwutgefährdeten Drittländern wie z.B. die Türkei, Russland und Tunesien ist zusätzlich eine Bescheinigung vorzulegen, dass das Tier vor der Ausreise auf Tollwut-Antikörper untersucht wurde.
Hinweis: Verboten ist die Einfuhr der Hunderassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie von Hunden aus Kreuzungen mit diesen Rassen. Jedes Bundesland hat zudem eigene Vorschriften.
Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen für Haustiere sind beim Deutschen Zoll erhältlich.
Do you need a Visa?
Our preferred partner VisaCentral can make applying for one fast and easy.
With more than 50 years experience CIBT and its subsidiary VisaCentral have become the largest and most well-established travel visa and passport company in the world.
CIBT and its subsidiary VisaCentral has the tools, experience, and global network necessary to effectively reduce the time associated with obtaining travel documents and legalisations.
VisaCentral offer:
- Unmatched Speed.
- Full Line of Services.
- Proprietary Database.
- Travel Visa and Passport Specialists.
- Secure Process.
- Real-time Order Tracking.
Brauchen Sie ein Visum?
Unser bevorzugter Partner VisaCentral kann für Sie schnell und einfach ein Visum beantragen.
Mit über 50 Jahren Erfahrung sind CIBT und die Tochtergesellschaft VisumCentrale die größten und etabliertesten Visum- und Reisepassdienstleister der Welt.
VisumCentrale verfügt über die Kompetenz, das Knowhow und die internationalen Netzwerke, die für die schnellstmögliche Organisation von Reisedokumenten und Legalisierungen erforderlich sind.
Angebot von VisumCentrale:
- Minimale Bearbeitungszeiten.
- Komplettservice.
- Visum- und Reisepassexperten.
- Sichere Bearbeitung.
- Auftragsverfolgung in Echtzeit.
¿Necesitas una Visa?
Nuestra compañía favorita, VisaCentral, puede solucionártelo fácil y rápidamente.
Con más de 50 años de experiencia, CIBT se ha convertido en la empresa de tramitación de visados y pasaportes más importante y mejor establecida del mundo.
VisaCentral dispone de las herramientas, la experiencia y la red mundial necesarias para reducir de forma efectiva el tiempo necesario para tramitar visados y legalizaciones.
Las soluciones de VisaCentral:
- Agilidad incomparable.
- Completa línea de servicios.
- Expertos en visados y pasaportes.
- Procedimiento seguro.
- Seguimiento del pedido en tiempo real.
Do you have any Feedback about this page?
© Columbus Travel Media Ltd. All rights reserved. No part of this site may be reproduced without our written permission, click here for information on Columbus Content Solutions.
¿Tiene comentarios sobre esta página?
© Columbus Travel Media Ltd. All rights reserved. Ninguno de los contenidos de esta Web debe ser reproducido sin nuestra autorización expresa y escrita. Para más información sobre como obtener permiso para la utilización del contenido clica aquí. No part of this site may be reproduced without our written permission, click here for information on Columbus Content Solutions .
Avez-vous des commentairessur cette page?
© Columbus Travel Media Ltd. All rights reserved. Le contenu de ce site ne peut être reproduit sans autorisation écrite. Cliquez ici pour plus d'information sur notre 'des solutions de contenu’. No part of this site may be reproduced without our written permission, click here for information on Columbus Content Solutions.
Haben Sie Feedback zu dieser Seite?
© Columbus Travel Media Ltd. All rights reserved. Alle Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags genutzt werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Lizenzbestimmungen. No part of this site may be reproduced without our written permission, click here for information on Columbus Content Solutions .