Cook-Inseln: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1 |
Deutschland | Ja | Ja | 1 |
Österreich | Ja | Ja | 1 |
Schweiz | Ja | Ja | 1 |
Türkei | Ja | Ja | 1 |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
[1] Touristen und Geschäftsreisende (für die Teilnahme an Geschäftstreffen, Konferenzen und Ausstellungen; keine Arbeitsaufnahme) benötigen für Aufenthalte von bis zu 31 Tagen (Touristen) bzw. 30 Tage (Geschäftsreisende) keine vorherige Einreisegenehmigung, sondern erhalten am Flughafen ein kostenloses Visum. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
(a) bestätigte Rück-/Weiterflugtickets.
(b) Ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(c) Unterkunftsnachweis.
(d) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt gültig ist.
Besucher, die die o. g. Voraussetzungen nicht erfüllen, benötigen ein Einreisevisum, das vor der Abreise bei den Einwanderungsbehörden der Cook-Inseln beantragt werden sollte (Kontaktadresse s. Ministry of Foreign Affairs and Immigration (MFAI)).
Touristen, die sich länger als 31 Tage auf den Cook-Inseln aufhalten möchten, müssen 14 Tage vor Ablauf des Aufenthaltes eine Verlängerung bei den Einwanderungsbehörden beantragen. Der touristische Aufenthalt kann um maximal 6 zusätzliche Monate gebührenpflichtig verlängert werden.
Touristen und Geschäftsreisende, die nicht länger als 31 bzw. 30 Tage auf den Cook-Inseln bleiben, können visumfrei einreisen.
Anfragen vor der Einreise an den Principal Immigration Officer, Ministry of Foreign Affairs and Immigration, PO Box 105, Rarotonga. Tel: (00 682) 293 47. (E-Mail: immigration2@cookislands.gov.ck)
Auslandskrankenversicherung empfohlen. Besucher müssen für alle medizinischen Kosten, die im Krankheitsfall entstehen, selbst aufkommen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige, die einen anderen Nachnamen als der begleitende Elternteil führen, sollten das Verwandtschaftsverhältnis über ein entsprechendes Dokument (z.B. eine Geburtsurkunde) belegen.
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