Burundi: Visa- und Reisepassbestimmungen
| Passport required | Return ticket required | Visa required | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Ja |
| Deutschland | Ja | Ja | Ja |
| Österreich | Ja | Ja | Ja |
| Schweiz | Ja | Ja | Ja |
| Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder offiziellen Regierungsstellen zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Transitreisende, die über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Bei der Einreise am Flughafen Bujumbura oder vorab Beantragung und Bezahlung der Visumgebühr auf migration.gov.bi/Apply/step1/8.
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Unterkunftsnachweis (Hotelbuchung, Einladung bei privater Unterkunft).
(e) Touristen und Geschäftsreisende: Bestätigung des Reisebüros einer bezahlten Hin- und Rückreise.
(f) Geschäftsreisende: Schreiben der entsendenden Firma an die Botschaft mit Namen des Reisenden, Adresse der einladenden Firma in Burundi, Reisezweck und -dauer und Bestätigung der Kostenübernahme.
(g) Gebühr.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Auch Kinder müssen einen Impfpass mitführen.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(auch für Österreich zuständig)
Honorarkonsulat ohne Visumerteilung in Wien.
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