Burundian drummers
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© Creative Commons / georgie mott

Burundi Reiseführer

Key Facts
Offizielle Landesbezeichnung

Republik Burundi.

Gebiet

27.834 qkm.

Bevölkerung

11.890.784 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

373 pro qkm.

Hauptstadt

Bujumbura.

Regierung

Präsidialrepublik seit 1966. Verfassung von 1992. Militärputsch 1996; seit 1998 ist eine Übergangsverfassung in Kraft. Parlament (Assemblée Nationale) mit 140 Mitgliedern; Wahl alle 5 Jahre. Seit dem Militärputsch von 1996 Übergangsparlament aus Mitgliedern des Parlaments und Vertretern aller politischen und gesellschaftlichen Gruppen. Unabhängig seit 1962 (ehemaliges belgisches Treuhandgebiet).

Staatsoberhaupt

Evariste Ndayishimiye, seit Juni 2020.

Regierungschef

Gervais Ndirakobuca, seit September 2022.

Elektrizität

220 V, 50 Hz. Eurostecker.

Burundi liegt, geografisch gesehen, im Zentrum von Afrika, aber es stand in den letzten Jahren leider auch im Mittelpunkt afrikanischer Negativschlagzeilen.
Burundi verfügt über wundervolle Landschaften: Berge, Wälder, riesige Seen und tropische Hochebenen. Diese Vielgestaltigkeit kommt aber auch in Burundis ethnischer Zusammensetzung zum Ausdruck, die zwischen den vorherrschenden Hutu- und Tutsi-Stämmen oft gewalttätig endet.
Die Situation des Landes verbessert sich allmählich. Präsident Nkurunziza, der 2005 demokratisch gewählt wurde, hat Friedensgespräche vorangetrieben und für andere Maßnahmen, wie z.B. kostenlose Schulbildung, viel Anerkennung geerntet. Wahllose Angriffe durch Rebellengruppen sind in Burundi jedoch noch immer eine ständige Gefahr. Bis diese aufhören, werden die meisten internationalen Touristen die Schönheit Burundis nicht mit eigenen Augen sehen können.
 

Reisewarnung

Stand - Thu, 12 Sep 2024 10:30:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 10 Oct 2024 15:52:50 +0200)

Letzte Änderung: 

Gesundheit - Aktuelles

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:

- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.

- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.

- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.

- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.

- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.

- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Von Reisen in das burundisch-kongolesisch –ruandische Grenzgebiet - westlich der Route Nationale (RN) 5 sowie nördlich und östlich der RN 10 (Strecke von Rugombo bis Kayanza, besonders das Kibira-Waldgebiet) - wird abgeraten.

Terrorismus

Auch in Burundi sind terroristische Anschläge nicht auszuschließen.

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage in Burundi ist weitgehend stabil. Dennoch kann es vereinzelt immer wieder zu Attacken durch Rebellengruppen bzw. Anschläge (v.a. mit Handgranaten) auch in belebten, allerdings von Ausländern in der Regel nicht frequentierten Zonen kommen.

Die Präsenz der Sicherheitskräfte im ganzen Land ist hoch.

Es finden landesweit viele Kontrollen statt, nicht immer von staatlich legitimierten Sicherheitsbehörden. Dabei kommen auch vorübergehende Festnahmen von Ausländern z.B. zur Identitätsfeststellung gelegentlich vor.

In der Nähe zur Grenze mit der Demokratischen Republik Kongo in den Provinzen Bubanza und Cibitoke kam es 2020 zu mehreren nächtlichen Überfällen von Rebellengruppen. Auf die Teilreisewarnung für angrenzende Regionen des Nachbarlands Demokratische Republik Kongo wird hingewiesen.

  • Beachten Sie die Teilreisewarnung für angrenzende Regionen des Nachbarlands Demokratische Republik Kongo.
  • Meiden Sie ab Einbruch der Dämmerung auch die westlich des Hotels Club du Lac Tanganyika verlaufende Chaussée d’Uvira (RN 4), die von Bujumbura über Gatumba zur Grenze der Demokratischen Republik Kongo führt.
  • Meiden Sie in den Städten größere lokale Märkte und Busbahnhöfe.
  • Meiden Sie Demonstrationen, Parteiversammlungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Unterlassen Sie grundsätzlich öffentliche politische Aussagen.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.

Kriminalität

Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Situation kann Gewaltkriminalität, wie Raubüberfälle und Plünderungen, nicht ausgeschlossen werden; diese richteten sich aber bislang nicht gezielt gegen Ausländer. Auch Ausländer werden aber gelegentlich Opfer von Überfällen und Diebstahl. In Bujumbura sind besonders folgende Stadtteile, vor allem nach Einbruch der Dunkelheit, betroffen: Kanyosha, Bwiza, Jabe, Buyenzi, Nyakabiga, Musaga, Kamenge, Cibitoke, Ngagara und Mutakura.

Polizei und Justiz entsprechen nicht europäischen Standards.

  • Vermeiden Sie unbedingt Autofahrten in der Nacht.
  • Verzichten Sie auf Spaziergänge bei Dunkelheit, insbesondere in den Außenbezirken, aber auch im Zentrum Bujumburas.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht ein äquatoriales Regenklima, in Höhenlagen gemäßigt.

Die Trockenzeiten gehen von Mitte Mai bis Anfang Oktober und Januar bis Februar.

In den Regenzeiten von Mitte Oktober bis Dezember und Februar bis Mitte Mai führen starke Regenfälle häufig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu unpassierbaren Straßen und Brücken und damit erheblichen Verkehrsbehinderungen.

Burundi liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

  • Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos
Grenzschließung

Alle Übergangsstellen an der Landgrenze zwischen Burundi und Ruanda wurden am 11. Januar 2024 bis auf Weiteres geschlossen. Die Flugverbindungen zwischen beiden Ländern sind bislang nicht betroffen.

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in Bujumbura kann außer reiner Nothilfe keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen. Für Rechts- und Konsularangelegenheiten wie Passausstellungen ist die deutsche Botschaft in Nairobi/Kenia zuständig.

Infrastruktur/Verkehr

Der Zustand der Straßen ist im Land sehr unterschiedlich. Strecken sind häufiger ohne Markierung oder beschädigt, schlecht beleuchtet, haben keine Verkehrszeichen. Hinzu kommt ein oft unkalkulierbares und riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer.

Verkehrsunfälle sind eine der häufigsten Todesursachen in Burundi. Bei Unfällen dürfen die beschädigten Fahrzeuge nicht vor dem Eintreffen der Polizei bewegt werden.

Insbesondere in den ländlichen Gegenden werden die Straßen in der Dunkelheit kaum noch von regulären Polizei- und Sicherheitskräften kontrolliert.

Tankstellen sind selten, die Treibstoffversorgung im Land ist teilweise schwierig. Seit Mitte 2022 kommt es immer wieder zu massiver Treibstoffknappheit, die zum Teil tagelange Wartezeiten an den Tankstellen nach sich zieht.

  • Unternehmen Sie Ausflüge und Überlandfahrten möglichst nur mit vertrauensvollen Kontaktpersonen.
  • Vermeiden Sie Fahrten im Landesinneren nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Übernachten Sie möglichst nur in den Provinzhauptstädten.
  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Stellen Sie sich auf ein riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer ein.
  • Fahren Sie stets mit genügend Treibstoffreserven und rechnen Sie mit Wartezeiten an Tankstellen.
  • Verzichten Sie auf die Benutzung von Taxis am Ort bzw. greifen Sie auf verlässliche Unternehmen bzw. vorbestellte Taxis zurück.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen sind verboten und können zu Haftstrafen zwischen drei Monaten und zwei Jahren oder Geldstrafen führen.

Rechtliche Besonderheiten

Der Flughafen, die Grenzanlagen sowie militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.

Aufgrund von Anschlagsdrohungen praktiziert die Polizei auch ein weitgehendes Fotografierverbot aller öffentlichen sowie sonstigen sensiblen Einrichtungen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Burundi-Franc (BIF). Devisen im Land sind knapp, es gibt immer wieder Engpässe in der Bargeldversorgung.

Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros getauscht werden. Mit den Kreditkarten VISA und Mastercard können Beträge in Landeswährung bei verschiedenen Banken in Bujumbura abgehoben werden. Jedoch sind Zahlungen mit Kreditkarten nur sehr selten möglich, z.B. in großen Hotels in Bujumbura. Die Bargeldversorgung über die einschlägigen international operierenden Bargeldtransferunternehmen funktioniert meist innerhalb eines Tages.

Einreise und Zoll

Bitte beachten Sie Reiseinfos – Grenzschließung.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.

Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Burundis sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das ausschließlich als Visa-on-arrival bei Ankunft am Flughafen in Bujumbura ausgestellt wird (Kosten 90 USD pro beantragtem Monat). Reisende haben entweder die Möglichkeit, den Visumantrag bereits vorab online auf der Webseite der burundischen Migrationsbehörde auszufüllen und die Gebühr per Kreditkarte zu begleichen oder die Visumsgebühr bei Ankunft am Flughafen bar in USD zu bezahlen.

Bei Nutzung des Onlineformulars erhalten Reisende nach Absenden des Antrages eine automatisierte E-Mail, in der sie zur Vorsprache bei der Migrationsbehörde am nächsten Tag aufgefordert werden. Wenig später wird eine weitere automatisierte E-Mail versandt, dass der Antrag abgelehnt wurde. Hierbei handelt es sich um einen technischen Fehler, der keinen Einfluss auf die Einreise und Visumsausstellung am Flughafen hat. Die Daten der Reisenden sind im System der burundischen Behörden gespeichert und können bei Ausstellung des Visums am Flughafen abgerufen werden. Die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbeschränkt, die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung auf 2.000 BIF beschränkt möglich.

Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornografischem Material. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u. Ä.) können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist nur eingeschränkt möglich.

Heimtiere

Heimtiere können nur über den internationalen Flughafen Bujumbura Melchior NDADAYE (BJM) eingeführt werden und benötigen neben einem Nachweis der Tollwutimpfung, die mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor Einreise erfolgt sein muss, ein amtstierärztliches Zeugnis, das maximal 15 Tage vor Einreise ausgestellt sein darf und die Gesundheit der Heimtiere bestätigt. Über die Frage, ob auch eine Importgenehmigung erforderlich ist, sollte die Botschaft der Republik Burundi in Berlin kontaktiert werden.

Gesundheit
Aktuelles

Seit dem Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationales Mpox-Geschehen überwiegend der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. In Burundi ist dies der erste gemeldete Ausbruch von Mpox. Es erfolgte der Nachweis von Mpox Klade Ib. Aktuell werden steigende Fallzahlen berichtet. Nähere Informationen zu Mpox erhalten Sie hier. 

Bei der Einreise in betroffene Länder ist ggf. vermehrt mit Mpox-Screeningmaßnahmen wie z.B. dem Ausfüllen von Fragebögen oder Temperaturmessungen zu rechnen.

Aktuell gibt es keine allgemeine Reiseimpfempfehlung zum Schutz vor Mpox seitens des AA, der DTG oder der STIKO. Weitere Informationen zum aktuell in Deutschland verfügbaren Impfstoff gegen Mpox und zu bestehenden Indikationen finden Sie hier.

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von neun Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.

Reiseimpfungen:

Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.

 

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Burundi ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Burundi gehört zu den medizinisch äußerst unzureichend versorgten Ländern in der Region Ostafrika. Fehlende Finanzen schränken die Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein. Ebenso ist der Fachkräftemangel eklatant.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen. 
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab. Hierfür können Sie z.B. einen Dienstleister aus Deutschland oder AMREF Flying Doctors verwenden.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, lymphatische Filariosen, Rift-Valley-Fieber und Zikavirus-Infektionen.

  • Schützen Sie sich tagsüber, in der Dämmerung und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E), Shigellose und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Burundi wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über vier Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder in der Katastrophenhilfe tätig sind.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

In Burundi besteht eine Risiko für Erkrankungen wie Meningokokken-Erkrankungen und Tuberkulose. Diese werden durch den engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen treten in der Trockenzeit von Mai bis September und Januar bis März auf.

  • Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
  • Beachten Sie lokale Warnungen.
  • Beachten Sie lokale Warnungen. Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Seit dem Frühjahr 2024 breitet sich das Mpox-Virus der Klade I länderübergreifend auf dem afrikanischen Kontinent weiter aus. Nachdem ein internationales Mpox-Geschehen überwiegend der Klade II seit 2022 weite Teile der Welt betrifft, handelt es sich bei dem Virus der Klade I um einen virulenteren Stamm mit einer höheren Sterblichkeitsrate. 

Das Mpox-Virus wird vorrangig durch engen Kontakt mit Erkrankten übertragen. Kontakt mit Wunden, Körperflüssigkeiten, kontaminierten Gegenständen sowie möglicherweise auch Atemtröpfchen kann ebenso zu einer Infektion führen. Bei sexuellem Kontakt besteht grundsätzlich ein hohes Mpox-Übertragungsrisiko.

  • Vermeiden Sie Hautkontakte und das Berühren von Wunden und Ausschlägen.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, sollten sich vor Reisebeginn bzgl. einer Mpox-Impfung beraten lassen.
  • Stellen Sie sich bei typischen Symptomen ärztlich vor.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Rift-Valley-Fieber wird u.a. durch den Kontakt mit Schlacht- und Milchprodukten infizierter Tiere übertragen. In Burundi leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione. Daneben kommen auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung wie z. B. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen und Hundertfüßler vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Sollten Sie von einem Hund, einer Schlange, einer Giftspinne oder von einem Skorpion gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind nur begrenzt erhältlich. Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich ist.

Weitere Gesundheitsgefahren

Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosomiasis übertragen werden.

  • Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.

Insbesondere in Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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