Brunei: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (wenn nicht anders angegeben) u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz und

(c) Türkei (30 Tage).

Kosten

Auf Nachfrage bei den zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Visaarten

Touristen- und Transitvisum.

Gültigkeit

Bei Visumpflicht 14 Tage Aufenthalt ab Einreise, Verlängerung vor Ort auf bis zu 3 Monate möglich.

Antragstellung an

Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

(a) Antragsformular.
(b) Passfoto.
(c) Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr nur in bar.
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückfahrt oder Kopie des Flugtickets.
(f) Hotel-Reservierungsbestätigung.

(g) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
(h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben auf Englisch über Reisegrund mit Kostenübernahme von der entsendenden Firma, sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftskontakts in Brunei;.
(i) Besuchsreisen: Einladungsschreiben aus Brunei auf Englisch.
(j) Für Arbeitsaufenthalte ist ein negativer HIV-Test erforderlich. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag sowie die Gebühr in bar beigefügt sein.

Werktage

Ca. 5 Tage plus Postweg. Wenn eine Genehmigung aus Brunei erforderlich ist, bis zu 4 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

Von der Visumpflicht befreite Reisende müssen bei der Einreise den Reisepass, das Rück- oder Weiterflugticket und ausreichende Geldmittel vorgelegen bzw. nachweisen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Kinder müssen mindestens mit einem Erziehungsberechtigten einreisen.

Einreisebeschränkungen

Inhabern von israelischen Reisepässen wird sowohl die Ein- als auch die Durchreise verweigert.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft von Brunei Darussalam

(Auch für Österreich und die Schweiz zuständig.)

Telefon: +49 (0)30 20 60 76 00. Öffnungszeiten: Mo-Do 08.30-12.30 und 13.30-16.30 Uhr, Fr 08.30-12.30 und 13.00-16.00 Uhr.
Generalkonsulat von Brunei Darussalam
Telefon: +41 (0)22 929 82 40

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