Brunei: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (wenn nicht anders angegeben) u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
(b) Schweiz und
(c) Türkei (30 Tage).
Bei Visumpflicht 14 Tage Aufenthalt ab Einreise, Verlängerung vor Ort auf bis zu 3 Monate möglich.
(a) Antragsformular.
(b) Passfoto.
(c) Reisepass, der noch mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr nur in bar.
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Hin- und Rückfahrt oder Kopie des Flugtickets.
(f) Hotel-Reservierungsbestätigung.
(g) Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
(h) Geschäftsvisum: Firmenschreiben auf Englisch über Reisegrund mit Kostenübernahme von der entsendenden Firma, sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftskontakts in Brunei;.
(i) Besuchsreisen: Einladungsschreiben aus Brunei auf Englisch.
(j) Für Arbeitsaufenthalte ist ein negativer HIV-Test erforderlich. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag sowie die Gebühr in bar beigefügt sein.
Ca. 5 Tage plus Postweg. Wenn eine Genehmigung aus Brunei erforderlich ist, bis zu 4 Wochen.
Von der Visumpflicht befreite Reisende müssen bei der Einreise den Reisepass, das Rück- oder Weiterflugticket und ausreichende Geldmittel vorgelegen bzw. nachweisen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Kinder müssen mindestens mit einem Erziehungsberechtigten einreisen.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Auch für Österreich und die Schweiz zuständig.)
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