Mosque in Brunei
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Brunei Reiseführer

Key Facts
Offizielle Landesbezeichnung

Brunei Darussalam.

Gebiet

5765 qkm.

Bevölkerung

437.479 (UNO Schätzung 2020).

Bevölkerungsdichte

73 pro qkm.

Hauptstadt

Bandar Seri Begawan.

Regierung

Islamische Monarchie (im Commonwealth), seit 1984. Verfassung von 1959. Ministerrat, Religiöser Rat, Staatsrat und Erbfolgerat mit beratender Funktion. Der gesetzgebende Rat ist seit 1962 aufgelöst. Unabhängig seit 1984 (ehemaliges britisches Protektorat).

Staatsoberhaupt

Sultan Haji Hassan al-Bolkiah, seit 1967.

Regierungschef

Sultan Haji Hassan al-Bolkiah, seit 1967.

Elektrizität

220/240 V, 50 Hz, dreipolige Stecker. Adapter erforderlich.

Obwohl Brunei winzig ist und eine geringe Einwohnerzahl hat, kann es sich Dank bedeutender Erdöl- und Erdgasvorkommen über einen der höchsten Lebensstandards der Welt freuen.

Brunei, ein großflächig bewaldeter Staat an der Nordküste von Borneo, bietet dem Besucher die Pracht islamischer Architektur und königlicher Traditionen. Besonders beeindruckend ist die Moschee von Sultan Omar Ali Saifuddien mit ihrer glänzenden goldenen Kuppel.

Das Land erlangte erst 1984 seine Unabhängigkeit, hat aber eine der ältesten Monarchien der Welt. An der Spitze des letzten noch existierenden malaiischen Königshauses steht der Sultan von Brunei, dessen Stammbaum mehr als 600 Jahre zurückdatiert und der einer der reichsten Männer der Erde ist.

In dem islamisch geprägten Land gelten schon seit jeher strenge Gesetzte u.a. in Bezug auf Alkohol, Pornografie und Prostitution. Doch 2014 begann mit der schrittweisen Einführung der Scharia-Gesetzgebung parallel zum bruneiischen Strafrecht eine archaische Ära. Seit April 2019 steht auf gleichgeschlechtliche Liebe und auf Ehebruch die Todesstrafe durch Steinigung. Diebstahl wird mit Amputationen bestraft. Auch für Nicht-Muslime und Minderjährige gelten diese Gesetze. In der Praxis sei jedoch laut Sultan Hassanal Bolkiah die Todesstrafe schon seit zwei Jahrzehnten ausgesetzt, was auch für Homosexuelle gelte.

Reisewarnung

Stand - Wed, 11 Sep 2024 09:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Wed, 20 Nov 2024 11:36:30 +0100)

Letzte Änderungen:

Aktuelles

Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten

Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen

Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:

- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.

- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.

- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.

- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.

- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.

- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Als Vorsorgemaßnahme gegen die Verbreitung des MPox-Virus müssen Reisende vor Einreise in Brunei Darussalam mittels der App „BruHealth“ eine Gesundheitserklärung („Travel Health Declaration“) abgeben. Die „BruHealth“-App kann kostenfrei im App Store von Apple oder über Google Play heruntergeladen werden. Alternativ kann die Erklärung auch mittels eines Online-Formulars abgegeben werden. Ausführlichere Auskünfte finden Sie auf der Webseite des Gesundheitsministeriums von Brunei Darussalam.

Sicherheit
Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist stabil, Demonstrationen sind nicht üblich.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Brunei Darussalam ist niedrig. Gewaltkriminalität kommt kaum vor.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht gegen Kleinkriminalität walten.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdgkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Brunei Darussalam liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Es herrscht tropisch-feuchtheißes Klima.

In der Regenzeit von September bis Januar und von Mai bis Juli kommt es zu monsunartigen Regenfällen und Stürmen, die zu Überflutungen und Erdrutschen führen können.

In den Gewässern Bruneis sind Krokodile heimisch. Sie wurden auch an Stränden und auf den Golfplätzen in Panaga und Pantai Mentiri gesichtet.

Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es stehen Mietwagen, und beschränkt Taxis und Busverbindungen zur Verfügung. Es herrscht Linksverkehr.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein für drei Monate gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Das Sultanat Brunei Darussalam ist eine islamisch-malaiische Monarchie, seine Gesetze entsprechen einer zunehmend konservativen islamischen Wertevorstellung.

Die Kritik an der islamischen Religion oder am Sultan (und seinen Familienangehörigen) als Privatperson wie auch als obersten Religionsführer des Landes stellt eine Straftat dar.

Der landesübliche Ethik- und Moralkodex in Bezug auf Kleidung, Verhalten, striktes Alkoholverbot in der Öffentlichkeit und weitgehendes Rauchverbot, vor allem in der Nähe von öffentlichen Gebäuden, sollte unbedingt beachtet werden.

  • Seien Sie zurückhaltend im gegenseitigen Umgang und tragen Sie eher „konservative“ Kleidung, bedecken Sie Schultern, Knie und Dekolletés und verzichten Sie als Mann auf kurze Hosen.
  • Verzichten Sie auf gelbe Kleidungsstücke, da die Farbe dem Sultan vorbehalten ist.
  • Machen Sie sich mit den landesspezifischen Gesetzen vertraut, insbesondere mit den Verschärfungen im Scharia-Strafrecht (SPC), die parallel zum „Common Law“ gelten, die der bruneiische Generalstaatsanwalt zur Verfügung stellt.

Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist auch für Nicht-Muslime das Essen, Trinken und Rauchen tagsüber untersagt, aber in privaten Räumen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit möglich. Die Zuwiderhandlung kann mit einer Geldstrafe bis zu 4.000 BND und/oder mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen, auch im Privatleben, sind strafbar.

Rechtliche Besonderheiten

Das Sultanat Brunei Darussalam hat Verschärfungen im Scharia-Strafrecht (Sharia Penal Code, SPC) umgesetzt. Es gilt parallel zum säkularen Strafrecht nach englischem Vorbild (common law).

Das SPC sieht u.a. harte Körperstrafen vor, bis hin zur Amputation von Gliedmaßen (Diebstahl) und der Todesstrafe durch Steinigung. Zahlreiche Straftatbestände im bruneiischen SPC betreffen auch Nicht-Muslime.

In der Praxis wird in Brunei die Prügelstrafe auf der Basis des säkularen Rechts (common law) und auf der Basis des SPC verhängt und durchgeführt. Die Amputation von Gliedmaßen, die auf Basis des SPC möglich wäre, wurde bisher weder verhängt noch ausgeführt.

Die Todesstrafe wird in sehr seltenen Fällen verhängt, jedoch nicht vollstreckt.Für die Vollstreckung der Todesstrafe sowohl auf Basis des säkularen Rechts wie auf Basis des SPC gilt ein zeitlich unbefristetes Moratorium.

Unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit der Person kann unter anderem für die folgenden, im SPC benannten Straftatbestände die Todesstrafe durch Steinigung verhängt werden:

  • Homosexuelle Handlungen, auch im Privatleben, wenn einer der Beteiligten Muslim oder Muslima ist,
  • Ehebruch, wenn einer der Beteiligten Muslim oder Muslima ist,
  • Vergewaltigung und Mord, wenn einer der Beteiligten Muslim oder Muslima ist,
  • Missachtung des Koran, des Propheten Mohammed oder der Worte des Propheten Mohammed.

Illegaler Aufenthalt kann nach dem „Common Law“ mit der Prügelstrafe geahndet werden. Diese Art der Körperstrafe wird regelmäßig angewandt und betrifft auch Ausländer.

Sexuelle Handlungen zwischen nicht verheirateten Personen und Prostitution stehen in Brunei unter Strafe. Die Einfuhr und der Besitz pornographischen Materials sind strikt verboten.

Behörden warnen eindringlich vor dem Konsum, dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben. Schon der Besitz relativ geringer Drogenmengen kann - ebenso wie die illegale Einfuhr und der Besitz von Waffen - zu langjährigen Freiheitsstrafen mit harten Haftbedingungen bis hin zur Todesstrafe führen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Brunei-Dollar (BND). Kreditkarten werden weitgehend als Zahlungsmittel akzeptiert, die Abhebung von Bargeld an Geldautomaten ist mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) vielerorts möglich. Der Umtausch von EUR ist problemlos möglich.

Einreise und Zoll

Siehe Aktuelles

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.

Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Brunei Darussalams sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bruneis. Alle Reisenden sind verpflichtet, vor Einreise nach Brunei eine e-Arrival-Card beim Immigration Department auszufüllen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck des Registrierungscodes mitzuführen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein, Anerkennung nur für Flughafentransit
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Brunei zu touristischen und geschäftlichen Zwecken kein Visum, wenn die Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht überschreitet.

Für Einreisen zu Studienzwecken und zur Arbeitsaufnahme gilt die Visumspflicht.

Minderjährige

Minderjährige können auch mit nur einem erziehungsberechtigten Elternteil zusammen nach Brunei einreisen.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt möglich, für hohe Summen besteht Deklarierungspflicht. Die entsprechenden Deklarierungsvorschriften auf den elektronischen Einreisekarten sind zu beachten.

Für Alkohol gilt eine Einfuhrbeschränkung für Nicht-Muslime über 17 Jahren auf zwei Liter-Flaschen Wein oder zwei Liter-Flaschen höherprozentige Getränke sowie zwölf Dosen Bier (jeweils 330 ml) pro Person. Muslime dürfen keinen Alkohol einführen. Zwischen einer erneuten Einfuhr der o.g. Getränke müssen mindestens 48 Stunden liegen. Die Ware ist vor der Einreise mittels der App „customs.bn“, die bei Apple im App Store und bei Google Play frei heruntergeladen werden kann, zu deklarieren. Sie kann auch an bei der Zollkontrolle bereitstehenden Terminals deklariert werden.

Bei exotischen Souvenirs ist Vorsicht geboten. Reisende sollten sich bereits vor Antritt ihrer Reise darüber informieren, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen und aufgrund strenger Ausfuhrbestimmungen nicht ausgeführt werden dürfen.

Heimtiere

Die Einfuhr von Haustieren bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Landwirtschaftsabteilung des bruneiischen Wirtschaftsministeriums. Diese setzt die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses des Herkunftslandes sowie eines Nachweises über die Durchführung der für Katzen und Hunde vorgeschriebenen Tollwutimpfungen voraus. Eine mehrmonatige Quarantäne (bis zu 180 Tagen) auf Kosten des Tierhalters ist unumgänglich. Die lange Quarantäne kann auf Einzelantrag und je nach Umständen eventuell durch eine Hausquarantäne mit Überwachungsbesuchen der Behörden ersetzt bzw. verkürzt werden.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist, auch im Falle des Transits, eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (insbesondere bei Aufenthalten im Hinterland) auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe auch Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Zika-Virus-Infektion

Zika-Virus-Infektionen wurden bisher nicht berichtet, allerdings aus dem unmittelbar benachbarten Malaysia auch in Grenznähe zu Brunei.

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Bei Reisen in das Hinterland mit tropischem Regenwald besteht ein geringes Risiko einer Malariaerkrankung. Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Japanische Enzephalitis

Seit Oktober 2013 wurden vereinzelte Fälle von Japanischer Enzephalitis berichtet. Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren, siehe auch Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich impfen.

Tollwut

Tollwuterkrankungen treten in Brunei in seltenen Fällen auf.

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe auch Tollwut.

Influenza

Influenzainfektionen sind während der Regenzeiten häufiger, seit 2009 hat sich im ganzen Land auch die Neue Influenza A/H1N1 verbreitet.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Infrastruktur  im Lande bietet eine gut strukturierte  stationäre Versorgung und Notfallversorgung durch Ärzte, die überwiegend aus anderen asiatischen Ländern zugezogen sind.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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