Britische Jungferninseln: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja 1

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (Verlängerung vor Ort i. d. R. möglich):

(a) EU-Länder und Schweiz.

(b) [1] Staatsangehörige der Türkei, die über ein gültiges Visum für Großbritannien, die USA oder Kanada verfügen, das bei Einreise noch eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten hat, benötigen für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 6 Monaten kein weiteres Visum für die Britischen Jungferninseln. 

Kosten

Deutschland, Österreich und Schweiz:
113 € (ein- und mehrmalige Einreise, bis 6 Monate gültig),
428 € (mehrmalige Einreise, 1-2 Jahre gültig),
Transitvisum: 41 € (im Transitbereich) bzw. 76 € (außerhalb des Transitbereichs).

Zusätzliche Nutzungsgebühr der TLScontact-Visum-Antragszentren.

Visaarten

Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.

Gültigkeit

Unterschiedlich, je nach Reisezeck und Nationalität.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen (auch Passagiere eines Kreuzfahrtschiffes), gültige Dokumente für die Weiterreise besitzen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Zunächst muss ein Account bei GOV.UK eingerichtet werden. Über den GOV.UK-Account lässt man sich für die Beantragung eines Visums registrieren, füllt online das Beantragungsformular für das Visum aus, bezahlt die Visum-Gebühr und vereinbart einen persönlichen Interview-Termin. Danach wird die Beantragung des Visums beim zuständigen TSL-Contact-Visa Application Centre in Düsseldorf, Berlin, München, Genf, Zürich oder in Wien eingereicht. Postalische Antragstellung ist nicht möglich.

Antragsunterlagen

(a) 1 online ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto (4,5 x 3,5 cm) in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(d) Bestätigung des Reisebüros über gebuchte Hin- und Rückreise.
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel (Bankbescheinigung)

(f) Nachweis über Zweck der Reise (Bescheinigung des Reisebüros bei Pauschalreise, Einladungsschreiben der Verwandten oder Freunde bei Privatbesuch).
(g) Gebühr (Nachweis über online erfolgte Bezahlung).
(h) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland/Österreich/Schweiz, der noch mindestens zwei Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.

(i) Arbeitsnachweis, Immatrikulationsbescheinung etc.
(j) Ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

Werktage

Ab dem persönlichen Termin der Visumbeantragung i.d.R. 2 Wochen; bis zu 3 Wochen bei zusätzlichem Interview oder nachzureichenden Unterlagen und bis zu 2 Monaten, wenn die Unterlagen zu den Britischen Jungferninseln weitergeleitet werden müssen. Langzeitvisa i.d.R. bis zu 12 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen für den Aufenthalt über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreisedokumente

(a) Rück-/Weiterreiseticket.
(c) Ausreichende Geldmittel.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Allein reisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mitführen.

 

Einreise mit Haustieren

Für die Britischen Jungferninseln benötigen Katzen und Hunde einen Microchip, ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland, das besagt, dass das Tier in gutem Gesundheitszustand ist und gegen innere und äußere Parasiten behandelt worden ist, sowie ein Tollwutimpfzertifikat (mindestens 2 Impfungen, die erste im Alter von mind. 3 Monaten, die zweite mindestens 6 Monate später).

Hunde müssen außerdem gegen Parvovirus, Hundestaupe, Hepatitis, Parainfluenza, Leptospirose und Borreliose, Katzen gegen Panleukopenia, Rhinotracheitis, Calicivirus und Leukemia geimpft sein.

Hunde/Katzen müssen sich mindestens 6 Monate im Herkunftsland aufgehalten haben. Bei Herkunft aus einem tollwutfreien Land (u.a. Irland, Großbritannien) muss nachgewiesen werden, dass in diesem Land seit mindestens 24 Monaten keine Tollwut aufgetreten ist. Die Ankunft der Tiere muss im Voraus angekündigt werden.

Außerdem ist für Hunde und Katzen eine Einfuhrerlaubnis erforderlich, die vom Landwirtschaftsministerium erhältlich ist (Department of Agriculture, Paraquita Bay, Tortola. Tel.: 495 25 32).

Weitere Informationen über aktuelle Einfuhrbestimmungen erteilen das Landwirtschaftsministerium sowie die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Anmerkung

Die Britischen Jungferninseln unterhalten keine eigenen Auslandsvertretungen, sie werden in Deutschland, Österreich und in der Schweiz von den britischen Botschaften vertreten. Visaanträge werden von den Teleperformance Ltd.-Visazentren in Düsseldorf, Berlin, München, Wien, Genf und Zürich abgewickelt.

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