Botswana: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Achtung: Reisende, die mit einem vorläufigen Reisepass nach Botswana einreisen, benötigen in jedem Fall ein Visum.

Visa

Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen touristischen Aufenthalt von max. 90 Tagen pro Kalenderjahr sind u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz und

(c) Türkei.

Kosten

Touristen-Visum / Besuchervisum

mehrmalige Einreise: 38 € / 40,50 CHF.

 

Arbeitsvisum

einmalige Einreise: 38 € / 40,50 CHF

mehrmalige Einreise: 76 € / 81 CHF

Visaarten

Einreisevisum (einfach und mehrfach).

Gültigkeit

Maximal 90 Tage.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Flughafen nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Visumpflichtige Reisende müssen ein e-Visum online beantragen. Im Falle von technischen Problemen mit dem e-Visum-Portal Beantragung persönlich oder postalisch bei der Botschaft in Brüssel (s. Kontaktadressen). Reisepässe müssen persönlich oder von einem Boten bei der Botschaft abgeholt werden.

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular (online).
(b) 2 Passfotos.
(c) Gebühr, Kopie der Überweisung.
(d) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, sowie Kopie des Reisepasses.
(e) beglaubigte Kopie des Reisepasses.
(f) Bescheinigung des Reisebüros/der Fluggesellschaft über bezahltes Rückflugticket/bezahlte Hotelaufenthalte, Reiseroute.
(g) Kopie des Rückflugtickets.
(h) bei Geschäftsreisen Einladungsschreiben der botswanischen Firma.

(i) bei Privatbesuchen Einladungsschreiben sowie Aufenthaltserlaubnis des Gastgebers.

(j) bei Privatbesuchen legalisierte Kopie des Personalausweises / Arbeitserlaubnis / Aufenthaltsgenehmigung des Gastgebers.

Soll der visierte Reisepass postalisch zugestellt werden, ist dies nur durch einen vorab bezahlten Kurierdienst möglich.

vorübergehender Aufenthaltsort

Wer sich länger als 90 Tage im Land aufhalten möchte (sowohl bei visumpflichtigem als als bei visumfreiem Aufenthalt), muss eine Aufenthaltsgenehmigung und/oder Arbeitserlaubnis beantragen. Nähere Auskunft von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder Beantragung direkt bei: Immigration and Passport Control Officer, PO Box 942, Gaborone.

Werktage

Ca. 4 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

AchtungPersonen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine ungekürzte bzw. vollständige und beglaubigte Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, benötigt man zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird. 

 
Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, benötigen außerdem eine Zustimmungserklärung (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) des anderen Elternteils oder eine Bescheinigung darüber, dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).
 
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.
 
Allein reisende Minderjährige benötigen über die Bescheinigung / Zustimmungserklärung hinaus die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person, zu welcher der Minderjährige nach Botsuana reist.
 
Wird der/die Minderjährige nur von der Mutter begleitet und in der Geburtsurkunde des Kindes wird nur die Mutter erwähnt, wird keine Zustimmungserklärung des Vaters benötigt.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Honorarkonsulat der Republik Botsuana
Telefon: +43 (0)1 587 96 16. Öffnungszeiten: Mo, Mi, Fr 09.00-13.00 Uhr. 
Botschaft der Republik Botsuana

Honorarkonsulate in Hamburg, Köln und München.

Telefon: +49 (0)30 887 19 50 12. Website: embassyofbotswana.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Botsuana

(Mit Visumerteilung für Deutschland und Österreich.)

Telefon: +32 (0)2 735 20 70, 735 61 10. Website: botswana-brussels.com Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 und 14.15-17.00 Uhr.
Botschaft der Republik Botsuana

(Auch für Österreich zuständig.)

Telefon: +41 (0)22 906 10 60 Website: www.botswanamission.ch Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13.00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr.

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