Mobilität vor Ort in Botswana
Air Botswana (BP) verbindet die Städte des Landes mit regelmäßigen Linienflügen.
Charterfluggesellschaften wie Northern Air, Helicopter Horizons und Kalahari Air Services fliegen zu Lodges in Botsuana und bieten Rundflüge an. Mack Air bedient hauptsächlich das Okavango Delta.
Im Osten und Südosten des Landes ist das Straßennetz am besten ausgebaut. Nahezu der gesamte Rest des Landes ist Wüstengebiet mit nur wenigen Straßen.
Bei Fahrten in abgelegene Gebiete sollten Benzinreserven und mindestens 20 Liter Trinkwasser mitgenommen werden. Bei Fahrten zwischen Städten ist es aufgrund der großen Entfernungen ratsam, sich bietende Tankgelegenheiten regelmäßig zu nutzen.
Auf folgenden Strecken sind die Straßen asphaltiert:
- Ramatlabama - Lobatse - Gaborone - Francistown - Kazangula;
- Francistown - Ramaquebane (Grenze nach Simbabwe); Francistown - Orapa - Maun;
- Trans-Kalahari: Lobatse - Kanye - Iwaneng - Ghansi bis zum Grenzübergang Mamuno (Namibia);
- Gaborone - Molepolole - Letlakeng;
- Serule - Selebi - Phikwe;
- Palapye - Serowe.
Die übrigen Straßen sind größtenteils Schotter- und Sandpisten. Fahrzeuge mit Allradantrieb sind auf diesen Pisten unerlässlich; bei starken Regenfälle sind sie oft gänzlich unpassierbar.
Mietwägen sind an den Flughäfen und in den Städten erhältlich. Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein (je nach Fahrzeugkategorie) und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein besitzen. Unter 25 Jahren wird vor Ort manchmal eine Jungfahrer-Gebühr fällig; 75 Jahre wird bei einigen Autovermietungen als Maximalalter angegeben.
In Botsuana gibt es eine Vielzahl an Busunternehmen; die regelmäßige Buslinien zwischen Gaborone und sämtlichen größeren Städten des Landes unterhalten. Außerdem verbindet ein gutes Minibusnetz, die größeren Orte.
Nachtfahrten werden aus Sicherheitsgründen nicht durchgeführt, da sich nachts mitunter Tiere auf der Fahrbahn befinden.
Verkehrsbestimmungen:
- Anschnallpflicht.
- Promillegrenze: 0,0 ‰; absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr.
- Über Unfälle mit Verletzten ist die Polizei innerhalb von 48 Stunden zu benachrichtigen.
- Unfälle mit Wildtieren führen oft zu langwierigen Ermittlungen.
- Auf Nachtfahrten sollte verzichtet werden; es besteht erhöhte Unfallgefahr aufgrund von Tieren auf der Fahrbahn.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 60 km/h;
- außerorts: 120 km/h;
- in Nationalparks: 30 km/h.
Geschwindigkeitsdelikte werden mit hohen Strafen belegt.
Der ADAC-Auslands-Notruf bietet ADAC-Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken‑ und ‑unfallschutzes umfangreiche Hilfeleistungen bei Fahrzeugpannen, Verkehrsunfällen, Verlusten von Dokumenten und Geld bis hin zu medizinischen Notfällen. Die Notrufnummer ist rund um die Uhr erreichbar; bei Fahrzeugschäden: Tel. +49 (0)89 22 22 22, bei Erkrankungen: +49 (0)89 76 76 76.
Bei Pannen oder Unfällen mit dem Mietwagen ist immer zunächst der Autovermieter zu benachrichtigen.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein oder eine amtliche englische Übersetzung des nationalen Führerscheins mitzuführen.
Um Städte zu erkunden haben Reisende die Wahl zwischen Taxis und Sammeltaxis, die an ihren blauen Nummernschildern zu erkennen sind sowie Minibussen, die auf festgelegten Strecken verkehren.
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