Angola: Visa- und Reisepassbestimmungen
| Passport required | Return ticket required | Visa required | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
| Deutschland | Ja | Ja | Nein |
| Österreich | Ja | Ja | Nein |
| Schweiz | Ja | Ja | Nein |
| Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und zwei leere Seiten enthalten.
Die Einreisebestimmungen können sich ändern. Die hier bereitgestellten Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Reisenden wird jedoch empfohlen, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Botschaft oder offiziellen Regierungsstellen zu informieren. Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u. a. Staatsbürger der folgenden Länder, die für touristische und private Besuche von bis zu 30 Tagen pro Aufenthalt (maximal 90 Tage pro Kalenderjahr) visumfrei einreisen dürfen:
a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;
b) Schweiz;
c) Türkei.
Wichtiger Hinweis für alle übrigen Reisezwecke und Nationalitäten:
Für visumpflichtige Einreisen (z. B. für geschäftliche Aufenthalte, Arbeit oder Aufenthalte über 30 Tage) sowie für Staatsangehörige nicht befreiter Länder muss die Vorabgenehmigung bzw. das e-Visum zwingend online über das neue offizielle Portal der Einwanderungsbehörde SME (evisa.ao) beantragt werden.
Deutschland, Österreich:
Touristenvisum: 70 € (normal) / plus 25 % für Expressausstellung in Berlin).
Arbeitsvisum: 240 € (in Berlin).
Schweiz:
Touristenvisum: 70 CHF (einmalige Einreise); 210 CHF (mehrmalige Einreise).
Arbeitsvisum: 250 CHF.
Visumarten & Kosten:
Für Staatsangehörige der EU, der Schweiz und der Türkei ist die visumfreie Einreise zu touristischen und privaten Zwecken (bis zu 30 Tage pro Aufenthalt, max. 90 Tage/Jahr) kostenlos.
Für visumpflichtige Reisezwecke (z. B. Geschäfts-, Arbeits- oder Transitvisa) stehen Visa zur einmaligen oder mehrmaligen Einreise sowie Kurzzeitvisa zur Verfügung. Die Beantragung erfolgt online über das neue offizielle e-Visum-Portal (evisa.ao). Die Visumgebühren (z. B. ca. 80 USD für ein e-Visum bzw. geschäftliches Kurzzeitvisum) variieren je nach Visumkategorie und werden direkt im Portal entrichtet.
Eine Verlängerung von Visa bzw. des visumfreien Aufenthalts kann vor Ort bei den zuständigen Einwanderungsbehörden (SME) in Angola beantragt werden.
60 Tage ab Ausstellungsdatum für maximal 30 Tage Aufenthalt.
Transitvisum: Maximal 4 Tage.
Kurzzeitvisum (Geschäftsreisen): Die Einreise muss ab Ausstellungsdatum innerhalb von 72 Std. erfolgen (Aufenthaltsdauer: 7 Tage, Verlängerung um weitere 7 Tage möglich.)
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visumbeantragung für visumpflichtige Reisezwecke (z. B. Geschäftsreisen):
Die Beantragung muss rechtzeitig – mindestens 30 Tage (in Berlin) bzw. mindestens 3 Wochen (in Bern) vor der geplanten Abreise – bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen. Im Konsulat der Botschaft von Angola in Berlin ist eine persönliche Beantragung inklusive eines verpflichtenden Interviewtermins erforderlich.
Vorabgenehmigung für Geschäftsvisa:
Für geschäftliche Visa muss vorab eine Genehmigung online über die Einwanderungsbehörde SME (www.sme.gov.ao/solicitarvisto/) beantragt werden, die anschließend bei der Botschaft vorzulegen ist.
Touristenvisum (für visumpflichtige Nationalitäten oder Aufenthalte über 30 Tage):
Hinweis: Bürger der EU, der Schweiz und der Türkei benötigen für touristische Aufenthalte bis zu 30 Tage kein Visum vorab.
(a) 2 ausgefüllte Antragsformulare (downloadbar auf den Webseiten der zuständigen konsularischen Vertretungen), ein Antragsformular in der Schweiz.
(b) 2 biometrische Passfotos mit weißem Hintergrund.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muss sowie gut lesbare Kopie der relevanten Seiten, auch von ehemaligen Visa für Angola.
(d) Persönliches Interview, für das vorab ein Termin vereinbart werden muss.
(e) Bestätigte Hotelbuchung.
(f) Kopie des Flugtickets mit Hin- und Rückflug.
(g) Impfnachweis gegen Gelbfieber (obligatorisch); weitere Impfempfehlungen (Hepatitis A/B) bzw. internationaler Impfpass je nach Konsularbezirk.
(h) Gebühr.
(i) Ggf. Kopie der noch mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(j) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (mindestens 200 USD pro Aufenthaltstag).
(k) Zusatzformular „Declaração“ mit geforderten Unterlagen.
(l) Medizinischer Nachweis darüber, dass der Antragsteller keine ansteckenden Krankheiten hat.
(m) Begleitschreiben an die Botschaft.
Arbeitsvisum:
(a) 1 Antragsformular (2 bei Beantragung in Frankfurt).
(b) 3 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 18 Monate gültig ist.
(d) Einladung des angolanischen Arbeitgebers/Geschäftspartners mit Bitte um ein Arbeitsvisum bei der Botschaft.
(e) Lebenslauf, Nachweis schulischer und beruflicher Abschlüsse (Diplomzeugnisse)*.
(f) Führungszeugnis*.
(g) Ärztliches Attest*.
(h) Arbeitsvertrag oder Arbeitsversprechen*.
(i) Eidesstattliche Erklärung (Befolgung angolanischer Gesetze)*.
(j) Angaben zum Grund der Reise. Unter Umständen können noch weitere Unterlagen verlangt werden (aktuelle Konzession der Firma, aktueller Steuerbescheid u. a.).
(k) Notariell beglaubigte Erklärung des Antragstellers, die angolanischen Gesetze zu achten.
[*] Diese Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übersetzt werden.
Vorabgenehmigung / e-Visum für Geschäftsvisa:
(a) Reisepass, der bei der Beantragung noch mindestens 12 Monate gültig ist.
(b) Aktuelles Passfoto mit weißem Hintergrund.
(c) Unterkunftsnachweis (z. B. Hotelbuchung oder Einladungsschreiben).
(d) Gültiger internationaler Impfpass (inkl. Gelbfieberimpfung).
(e) Nachweis ausreichender Geldmittel.
Ein Touristenvisum muss mindestens 30 Tage (in Berlin) bzw. mindestens 3 Wochen (in Bern) vor der Reise beantragt werden.
Konsulararbeitstage für ein Touristenvisum: Ca. 8 Tage (normal) bzw. 48 Std. (Express) in Berlin. 3 Tage in Bern.
Hinweis: Derzeit unterliegt die Bearbeitungszeit starken Schwankungen. Die Ausstellung von Visa kann u. U. Wochen, manchmal Monate, dauern.
Erforderliche Dokumente bei der Einreise an der Grenze (auch bei visumfreier Einreise):
(a) Reisepass: Muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens eine freie Seite enthalten.
(b) Gelbfieber-Impfnachweis: Ein gültiger internationaler Impfpass mit Nachweis einer Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten verpflichtend.
(c) Ausreisenachweis: Bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket.
(d) Unterkunftsnachweis & Mittel: Nachweis einer Hotelreservierung (oder einer offiziellen Einladung) sowie ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Die Reisedokumente müssen noch mindestens zwei leere Seiten enthalten.
Hinweis: Alleinreisende Personen unter 18 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Wenn nur ein Elternteil mitreist, wird die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt.
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