Albanien: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Nein/1 Ja Nein
Deutschland Nein/1 Ja Nein
Österreich Nein/1 Ja Nein
Schweiz Nein/1 Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Personalausweise/ Identitätskarten

[1] Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz dürfen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen grundsätzlich auch mit Personalausweis/Identitätskarte einreisen, ein Reisepass ist jedoch in jedem Falle vorzuziehen. Der Personalausweis / die Identitätskarte muss noch mindestens 3 Monate über die gestattete Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss nach Ablauf der Gültigkeit des Visums bzw. nach der gestatteten visumsfreien Aufenthaltsdauer noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Visa

Visum allgemein erforderlich, ausgenommen für eine touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen (Verlängerungsmöglichkeit vor Ort bei der Ausländerbehörde der örtlichen Polizeidienststelle u. U. möglich) sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

EU-Länder, Schweiz und Türkei.

Kosten

Unterschiedlich, je nach Nationalität des Antragstellers.

Visaarten

Geschäfts-, Touristen-, Einzel-, Zweifach- und Mehrfachvisum.

Gültigkeit

Visumfreier Aufenthalt von max. 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die am selben Tag weiterfliegen, über gültige Papiere für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich. Die Abholung des visierten Reisepasses muss ebenfalls persönlich erfolgen.

Antragsunterlagen

(a) 1 Antragsformular muss online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden.
(b) originaler Reisepass (und Kopie), muss bei Ablauf der Gültigkeit des Visums noch mindestens 3 Monate gültig ist (Vorlage bei Abholung des Visums).
(c) 1 aktuelles Passfotos.
(d) notariell beglaubigtes Schreiben der Firma bzw. der Verwandten oder Freunde mit Angabe des Namens, der Anschrift und der Reisepassnummer des Reisenden sowie der Bestätigung, dass für den Reisenden während seines Aufenthalts gehaftet wird.
(e) andere Dokumente und Unterlagen als Nachweis für den Zweck der Reise (z.B. Hotelbuchungen für Touristenvisa; Bankauszüge, um ausreichende Geldmittel zu belegen; Beschäftigungsnachweis).

(f) Ggf. gültige Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(g) Gültiger Krankenversicherungsnachweis.

(h) Rück- bzw. Weiterflugticket.

Die Antragstellung sollte ein bis zwei Monate vor der Abreise erfolgen.

vorübergehender Aufenthaltsort

Bei geplanten Aufenthalten über 90 Tagen muss bei der Ausländerbehörde der örtlichen Polizeidienststelle (Grenz- und Migrationsdirektorat) innerhalb der ersten 30 Tage nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Dafür wird u.a. ein apostilliertes Führungszeugnis von der zuständigen Behörde benötigt. Das Dokument muss nicht vorab von einer albanischen diplomatischen Vertretung legalisiert werden..

Werktage

Ca. 3 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren (empfohlen) oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass (empfohlen).

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass (empfohlen).

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen von den nicht mitreisenden Elternteilen / Sorgeberechtigten eine apostillierte Reiseerlaubnis. Das Dokument muss nicht vorab von einer albanischen diplomatischen Vertretung legalisiert werden.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Republik Albanien

Konsulate in Lugano und Zürich.

Telefon: +41 (31) 952 60 10. Website: punetejashtme.gov.al Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-14.00 Uhr.
Botschaft der Republik Albanien

Honorarkonsulate in Eisenstadt, Gössendorf, Puch (Salzburg), St. Pölten und Villach.

Telefon: +43 (1) 328 86 56.
Botschaft der Republik Albanien

Generalkonsulat in München. Honorarkonsulate in Essen und Stuttgart.

Telefon: +49 (30) 25 93 04 00. Konsularabteilung: +49 (30) 25 93 04 51. Website: ambasadat.gov.al/germany Öffnungszeiten: Mo-Do 08.30-17.00 Uhr, Fr 08.30-14.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 9.00-12.00 Uhr. 

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