Stand - Thu, 10 Oct 2024 11:45:00 +0200
(Unverändert gültig seit: Thu, 10 Oct 2024 11:51:09 +0200)
Letzte Änderungen:
Sicherheit – Innenpolitische Lage
Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
Innenpolitische Lage
In den letzten Monaten kam es bei vereinzelten Protesten und Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Tirana zu gewalttätigen Ausschreitungen, die auch zu Verkehrsbeeinträchtigungen führten. Weitere Proteste können weder in Tirana noch in anderen Städten ausgeschlossen werden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Gewaltanwendung bei Klein- und Straßenkriminalität ist zwar selten, doch Taschendiebstähle, Auto- und Wohnmobileinbrüche sowie der Diebstahl dort aufbewahrter Dokumente haben insbesondere in der Sommerzeit z.B. an Stränden zugenommen.
- Seien Sie insbesondere in den Sommermonaten besonders vorsichtig.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt am Strand liegen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Albanien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist an der Mittelmeerküste mediterran, im östlichen Gebirge kontinental.
In den Sommermonaten kommt es in Albanien aufgrund der klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, bei heftigen Regenfällen muss mit starken Überschwemmungen gerechnet werden.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind auf albanischer Seite i.d.R. von 8-20 Uhr geöffnet. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt erkundigen, ob und wann die Grenzübergänge der Nachbarländer geöffnet sind und welche Einreisebedingungen bestehen.
Es gibt Busverbindungen zwischen den meisten Städten und lokale Taxis und Mietwagen. Überlandbusse sind oft in schlechtem Zustand.
Die Hauptverbindungsstraßen sind in der Regel gut ausgebaut. Der Zustand vieler Straßen abseits davon ist teilweise jedoch schlecht; kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Es muss mit vielen oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen gerechnet werden.
Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. Aufgrund der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke, teils sehr tiefe Schlaglöcher, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollten Überlandfahrten so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.
Es gilt auch tagsüber eine Lichtpflicht. Die Promillegrenze beträgt 0,1.
Die Grüne Versicherungskarte ist erforderlich und wird kontrolliert.
Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert unter anderem auch die Einhaltung des Tempolimits. Bei Verstößen wird der Führerschein entzogen, sodass ohne Ersatzfahrer ggf. das Fahrzeug in Albanien zurückgelassen werden muss.
Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt. Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen.
Wanderungen/Trekking-Touren
Bei Wanderungen durch die Albanischen Alpen – das Gebirgsmassiv Prokletije in Nordalbanien - muss beachtet werden, dass bei Grenzübertritt nach Albanien bzw. in ein Nachbarland eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich ist; ansonsten entsteht der Verdacht der illegalen Einreise und Aufenthalts.
Wege sind zum Teil schlecht ausgeschildert. Albanien verfügt zudem über keine professionelle Bergwacht und keine Rettungshelikopter.
- Beachten Sie, dass bei Grenzübertritt nach Albanien und in seine Nachbarländer u.U. eine sofortige Meldung bei einer Polizeistation erforderlich ist.
- Führen Sie bei nicht von Veranstaltern organisierten Wanderungen ein ausreichend geladenes Mobiltelefon mit GPS-Funktion oder ein GPS-Gerät mit.
- Hinterlegen Sie vor einer Wanderung Ihre Kontaktdaten sowie Informationen über Weg und Ziel in Ihrer Unterkunft.
- Planen Sie genügend Zeit ein, sodass die Ankunft bzw. Rückkehr vor Einbruch der Dunkelheit erfolgt.
- Beachten Sie Warnschilder. Betreten Sie keine umzäunten Gelände. Leisten Sie Folge, falls Sie zum Verlassen eines Weges oder eines Geländes aufgefordert werden.
- Versuchen Sie bei einer Begegnung mit aggressiven Hirtenhunden direkten Kontakt zu den Hirten aufzunehmen. Ziehen Sie sich ggf. langsam zurück und umgehen Sie das Gelände weiträumig.
- Der deutsche Alpenverein bietet Tipps für sicheres Bergwandern.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen stehen nicht unter Strafe; jedoch ist die Toleranz für LGBTIQ-Personen in der Bevölkerung gering.
Rechtliche Besonderheiten
Besitz, Handel und Export von Drogen ins Ausland sind strafbar. Jeglicher Kauf und Konsum von Drogen, auch von Kleinstmengen, führt zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.
Es sind Fälle bekannt, in denen auch der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln, auch wenn diese nachweislich aus medizinischen Gründen mitgeführt werden, zur Inhaftierung und Einleitung eines Strafverfahrens führten. Von einer Mitnahme nach Albanien wird daher ausdrücklich abgeraten. Es können Freiheitsstrafen von mehreren Jahren verhängt werden.
Auch das Hinterlassen von Spritzen u. ä. an öffentlichen Orten steht unter Strafe. Es drohen Haftstrafen bis zu einem Jahr.
Sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Prostitution ist in Albanien verboten und wird mit Geldstrafen bzw. mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Von scheinbaren Schnäppchen (u.a. Mobiltelefone und Luxusgüter wie Damenhandtaschen und Uhren) wird ausdrücklich abgeraten, da es sich um illegale, gestohlene oder gefälschte Ware handeln könnte.
Illegaler Handel mit Kunst und Kulturschätzen wird streng geahndet. Es können Freiheitsstrafen bis zu 15 Jahren verhängt werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der albanische Lek (ALL). Üblich sind Barzahlungen in ALL, EUR werden nur selten angenommen. Kartenzahlung ist eher die Ausnahme. Die Bargeldbeschaffung in Landeswährung ist an Geldautomaten verschiedener Bankinstitute in den größeren Städten in der Regel problemlos möglich.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet wurden, sollten nicht zur Einreise nach Albanien benutzt werden. Auch wenn der Reisepass oder Personalausweis wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, besteht keine Garantie, dass diese Information auch den albanischen Behörden bekannt ist. Die albanische Grenzpolizei zieht solche Dokumente des Öfteren ein und verweigert die Einreise.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, müssen Sie sich innerhalb der ersten 30 Tage nach Einreise bei e-Albania registrieren. Für die Beantragung ist die Vorlage von Unterlagen, u.a eines apostillierten deutschen Führungszeugnisses erforderlich. Es wird empfohlen, die notwendigen Unterlagen bereits vor Reiseantritt vorzubereiten.
Minderjährige
Minderjährige, die mit nur einem Elternteil einreisen, benötigen eine amtlich beglaubigte und apostillierte Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden anderen Elternteils.
Einfuhrbestimmungen
Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung muss ab einem Wert von 1.000.000 ALL deklariert werden. Diese können bis zum deklarierten Wert wieder ausgeführt werden. Wie auch andere Länder verbietet Albanien die Einfuhr von Drogen, Waffen und pornographischem Material. Private Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen können in Albanien für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten (180 Tage) gefahren werden. Bei längerer Nutzung werden hohe Zollgebühren fällig.
Weitergehende Informationen erteilt die albanische Zollbehörde.
Heimtiere
Für die Ein-, Weiter- und Rückreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung für alle Reisenden ab einem Alter von einem Jahr nachzuweisen.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Katzen, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen, insbesondere vor Langzeitaufenthalten. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein, da Impfstoff und das Immunglobulin bei Bedarf in Albanien in der Regel nicht zuverlässig zur Verfügung stehen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Medizinische Versorgung
Die ärztliche Versorgung ist unzureichend und entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. Flugrettungsverträge, werden empfohlen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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