Ägypten: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja/1 Ja Ja/2
Deutschland 1 Ja Ja/2
Österreich Ja Ja Ja/2
Schweiz Ja Ja Ja/2
Türkei Ja Ja Ja/2

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Personalausweise/ Identitätskarten

Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für touristische Aufenthalte auch mit einem Personalausweis (+ zwei separate biometrische Passbilder) einreisen, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Bei der Einreise mit dem Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Es empfiehlt sich dennoch aus mehreren Gründen die Einreise mit einem Reisepass, weil der Personalausweis nicht von allen Stellen (z.B.: bei Überweisungen) in Ägypten anerkannt wird:

[1] Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und Portugal (Achtung: Staatsangehörige der übrigen EU-Länder, der Schweiz und der Türkei benötigen einen Reisepass). 

Hinweis: Bei der Einreise mit Personalausweis muss eine spezielle Einreisekarte ausgefüllt werden, für die zwei biometrische aktuelle Passfotos vorgelegt werden müssen. Der Personalausweis wird jedoch nicht überall in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument akzeptiert. Die Einreise mit dem Reisepass ist einfacher und schneller.

Die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch die Anmerkung [2] zu Visa bei der Einreise).

Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visa

Ein Visum ist erforderlich für alle in der obigen Tabelle genannten Staatsbürger.

eVisum

U.a. Staatsbürger der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder können vor der Reise ein e-Visum für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen beantragen. Das eVisum sollte mindestens 7 Tage vor der Abreise beantragt werden:

(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder;

(b) Schweiz.

Visum bei der Einreise
(a) [2] Derzeit können u.a. Staatsbürger der EU-Länder, der Schweiz und der Türkei für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten (bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg ist das Visum vorab zu besorgen). Die Beantragung des Visums bei der Einreise am Flughafen ist in der Regel mit Wartezeit verbunden. Die Beantragung eines Visums vor der Einreise wird empfohlen. Das Visum bei der Einreise muss an offiziellen Bankschaltern vor der Passkontrolle bezahlt werden.

Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel bei der Einreise für Badeorte im Süden der Sinai-Halbinsel
Bei der Einreise über den Flughafen Taba, Flughafen St. Catharine und den Flughafen Sharm El-Sheikh können Touristen aus allen in der obigen Tabelle genannten Länder (außer türkische Staatsangehörige)  für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen mit Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel einreisen und sich an Badeorten im Süd-Sinai aufhalten. Der Sinai-Resort-Erlaubnis-Stempel ist kostenlos und wird am Grenzübergang ausgestellt.

Einreise mit dem Schiff
Ausländer, die mit einem Schiff in Ägypten ankommen und vom gleichen Hafen abfahren, erhalten eine Erlaubnis, sich maximal 24 Stunden in Ägypten aufhalten zu dürfen. Es gibt auch Aufenthaltserlaubnisse für 3 Tage.

Kosten

Hinweis: Diese Visumgebühren beziehen sich auf Visa, die vor der Abreise bei einer konsularischen Vertretung beantragt werden, nicht auf Visa bei der Einreise.

Deutschland:
Die Gebühren gelten für Deutsche sowie für türkische Staatsbürger mit Aufenthaltstitel für Deutschland:

Antragstellung in Berlin, Frankfurt und Hamburg

Das Konsulat in Berlin erhebt für alle Visumanträge eine zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 3 €.

Touristenvisum:

einmalige Einreise: 28 € (Deutsche) bzw. 43 € in Berlin und Frankfurt (alle anderen Nationalitäten);
mehrmalige Einreise: 57 € (mehrmalige Einreise).

Geschäftsvisum:

einmalige Einreise: 59 €,

mehrmalige Einreise: 83 €.

Visum bei der Einreise am Flughafen: 25 US$ bzw. entsprechender Gegenwert in Euro (einfache Einreise), 60 US$ bzw. entsprechender Gegenwert in Euro (mehrfache Einreise), möglichst in bar.

e-Visum: einmalige Einreise: 25 US$, mehrmalige Einreise: 60 US$

Achtung: Wenn Flug- oder Reisegesellschaften die Visumbeschaffung übernehmen, fallen durch Servicegebühren ggf. deutlich höhere Kosten an.

Visaarten

Touristenvisum, Geschäftsvisum und Transitvisum für ein- oder mehrmalige Einreise.

Gültigkeit

Touristenvisum: I. d. R. 3 Monate ab Ausstellungsdatum (einmalige Einreise). 
Geschäftsvisum: I. d. R. 3 Monaten ab Ausstellungsadatum (einmalige Einreise).

Eine Verlängerung im Land ist bei vorab besorgten Visa sowie bei Visa bei der Einreise mit Reisepass möglich.

Transit

Transitpassagiere, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.

Antragstellung an

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Kontaktadressen) oder Visum bei der Einreise oder online ein e-Visum, das mindestens 7 Tage vor der Abreise beantragt werden sollte. 

Antragsunterlagen

(a) 1 ausgefülltes Antragsformular.
(b) 2 biometrische Passfotos.
(c) Reisepass mit mindestens einer freien Seite (Restgültigkeit: 6 Monate bei der Einreise). Kopie der relevanten Seiten des Reisepasses erforderlich. (Hinweis: Ein Personalausweis wird bei der Visumbeantragung vor der Reise nicht akzeptiert.)

(d) Gebühren (bei Antragstellung in bar, in Bern auch per Postanweisung).
(e) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(f) Ggf. Hotelbuchungs- und Flugticketbestätigung.
(g) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des visierten Reisepasses.

Geschäftsvisum zusätzlich:
(h) Firmenschreiben mit Firmenstempel, genaue Adresse des Aufenthaltsorts und Aufenthaltsdauer.

Möglicherweise sind weitere Unterlagen erforderlich.

Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
(a) Reisepass (oder Personalausweis mit 2 zusätzlichen Passfotos).
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
(c) Gebühr (25 US$) in bar.

E-Visum

(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 8 Monate gültig ist.

(b) Visumgebühr.

(c) Reiseroute.

(d) Hotelreservierung.

(e) ggf. Einladungsschreiben.

Werktage

Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, mindestens jedoch 3-5 Arbeitstage, in Frankfurt für Reisende mit türkischer Staatsangehörigkeit 5 Konsulararbeitstage (Expressbearbeitung: 2 Konsulararbeitstage). In Bern je nach Nationalität und Reisezweck bis zu 6 Wochen.

Hinweis: Die Bearbeitungszeit in der Konsularabteilung der Botschaft in Berlin beträgt derzeit mindestens 1 Woche.

Aufenthaltsverlängerung

Visum bei der Einreise: Mit Reisepass (Visastempel) Verlängerung möglich; mit Personalausweis und Einreisekarte Verlängerung nicht möglich.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Bei Einreise mit Personalausweis sind zwei separate aktuelle Passfotos erforderlich. Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen genutzt werden, solange ihre Gültigkeit nicht manuell geändert wurde. Kinderreisepässe werden bei der Einreise nach Ägypten in letzter Zeit jedoch nicht immer akzeptiert).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türkei: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reist ein Minderjähriger unter 18 Jahren allein oder mit nur einem Elternteil/Sorgeberechtigten, benötigt er deren/dessen Einverständniserklärung (auf Englisch) sowie Kopien der Reisepässe der Eltern/des anderen Elternteils/Sorgeberechtigen und seiner eigenen Geburtsurkunde. Der Minderjährige sollte von einem anderen Erwachsenen begleitet werden, der in der Einverständniserklärung erwähnt sein muss.

 

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein amtstieräztliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das nicht mehr als 2 Wochen alt sein darf. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
Telefon: +41 (31) 352 80 12/13. Konsularabteilung: +41 (31) 352 80 55. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-15.30 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 10.00-14.00 Uhr.  
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
Telefon: +43 (6) 7763474130 (nur via WhatsApp). Konsularabteilung: +43 (1) 370 81 08-60/61/62 Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-13:00 Uhr und 14.00-17.00 Uhr; Konsularabteilung: Mo-Do 09.00-13.00 und 14.00-16.00 Uhr, Fr 09.00-12.00 und 14.00-15.00 Uhr.
Konsularabteilung der Botschaft

Generalkonsulate in Frankfurt/M. und Hamburg.

Telefon: +49 (0)30 477 547 0 Website: www.egyptian-embassy.de Öffnungszeiten: Mo-Fr 10.00-14.00 Uhr.
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten

Generalkonsulat in Frankfurt a.M. und in Hamburg.

Telefon: +49 (0)30 477 54 70. Website: https://egyptian-embassy.de/index.php Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr.

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