Zypern: Visa- und Reisepassbestimmungen
| Passport required | Return ticket required | Visa required | |
|---|---|---|---|
| Andere EU-Länder | Nein | Nein | Nein |
| Deutschland | Nein | Nein | Nein |
| Österreich | Nein | Nein | Nein |
| Schweiz | Nein | Nein | Nein |
| Türkei | Ja | Ja | Ja/1 |
Brauchen Sie ein Visum?
Unser bevorzugter Partner VisaCentral kann für Sie schnell und einfach ein Visum beantragen.
Visum beantragen!
U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Allgemein erforderlich. Muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muss der Reisepass während des Aufenthalts gültig sein.
Die Republik Zypern erkennt den Norden der Insel nicht als eigenständigen Staat an. Nach zyprischem Recht sollte die Einreise daher über die international anerkannten Einreisepunkte der Republik Zypern erfolgen, insbesondere über die internationalen Flughäfen Larnaka und Paphos sowie die Seehäfen von Larnaka, Limassol, Latsi und Paphos.
Zwischen der Republik Zypern und dem Norden der Insel kann die sogenannte Grüne Linie an den offiziell zugelassenen Übergängen überquert werden. Dabei finden in beiden Richtungen Ausweiskontrollen statt. Reisende sollten einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mitführen; ein Reisepass wird empfohlen.
Für EU-Bürger ist das Überschreiten der Grünen Linie an den zugelassenen Übergängen in der Regel problemlos möglich. Für Staatsangehörige anderer Länder können abweichende Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen gelten. Diese sollten vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden oder der zyprischen Auslandsvertretung überprüft werden.
Pass- und Visabestimmungen können sich ändern, und Fluggesellschaften können unterschiedliche Anforderungen stellen. Die Angaben sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft informieren, besonders bei einem Transit über ein Drittland. Für Unannehmlichkeiten oder Verluste, die durch Änderungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Für die Einreise in die Republik Zypern ist je nach Staatsangehörigkeit ein Visum erforderlich. Staatsbürger der EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz, Islands, Liechtensteins und Norwegens können für touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen.
Achtung: Staatsangehörige der Türkei benötigen auch dann ein Visum für die Republik Zypern, wenn sie über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung eines EU- oder Schengen-Staates oder über ein gültiges Schengen-Visum (Doppel- oder Mehrfachvisum) verfügen.
Visumgebühren u.a. für türkische Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz
Kurzzeitvisum (Kategorie C): 20 €
Transitvisum: 15 €
Langzeitvisum (Kategorie D): 60 €
Der Aufenthalt kann nur vor Ort verlängert werden. Staatsbürger mancher Länder erhalten Visa kostenlos. Gebühren können nur in bar bezahlt werden und richten sich nach dem aktuellen Wechselkurs.
Die zulässige Aufenthaltsdauer richtet sich nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit und dem Visumtyp. Für visumpflichtige Reisende gelten bei Kurzaufenthalten in der Regel die Bestimmungen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Transit: Ob ein Transitvisum erforderlich ist, hängt von der Staatsangehörigkeit, den Reisedokumenten und der Reiseroute ab. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen zyprischen Auslandsvertretung oder Botschaft informieren.
Hinweis: Für Staatsangehörige der Türkei gelten besondere Visa- und Transitbestimmungen. Auch gültige Visa oder Aufenthaltstitel anderer Staaten führen nicht automatisch zu einer visumfreien Einreise oder Transitberechtigung für die Republik Zypern. Reisende sollten sich vor der Abreise bei der zuständigen zyprischen Auslandsvertretung über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Visumanträge können bei den zuständigen zyprischen Botschaften und Konsulaten gestellt werden. In Ländern ohne zyprische Auslandsvertretung können je nach Aufenthaltsort auch andere zuständige Behörden der Republik Zypern kontaktiert werden.
Die erforderlichen Unterlagen für einen Visumantrag hängen von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus des Antragstellers sowie der Art des Visums ab. In der Regel können folgende Dokumente erforderlich sein:
- ausgefülltes Visumantragsformular;
- gültiger Reisepass;
- aktuelles Passfoto;
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel;
- Nachweis der Reiseplanung, beispielsweise Flugreservierung und Unterkunftsnachweis;
- gegebenenfalls Nachweis einer Aufenthaltsgenehmigung im Wohnsitzland;
- bei Geschäftsreisen zusätzliche Unterlagen zum Zweck der Reise.
Bei Reisen mit Minderjährigen oder bei privater Unterkunft können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Die zuständige zyprische Botschaft oder das Konsulat informiert über die im Einzelfall benötigten Unterlagen.
Die Republik Zypern ist derzeit noch nicht Teil des Schengen-Raums. Inhaber eines gültigen Schengen-Visums der Kategorie C mit zweifacher oder mehrfacher Einreise benötigen für touristische Aufenthalte oder den Transit nach Zypern kein zusätzliches zyprisches Visum. Der Aufenthalt darf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.
Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige der Türkei. Sie benötigen weiterhin ein separates Visum für die Republik Zypern.
Bei Fragen zu Visa- und Einreisebestimmungen wenden sich Reisende an die zuständige zyprische Botschaft oder das Konsulat. Die Bearbeitung von Visumanträgen erfolgt durch die zuständigen konsularischen Stellen der Republik Zypern.
Die Bearbeitungsdauer für Visumanträge hängt von der Art des Visums, der zuständigen konsularischen Vertretung und dem Einzelfall ab. Reisende sollten den Antrag rechtzeitig vor der geplanten Reise stellen und sich bei der zuständigen zyprischen Botschaft oder dem Konsulat über die aktuelle Bearbeitungszeit informieren.
Visumpflichtige Reisende müssen bei der Einreise über Rück-/Weiterreisetickets, für den Aufenthalt ausreichende Geldmittel und einen Unterkunftsnachweis verfügen. Ausgenommen sind u. a. EU-Bürger und Schweizer.
Kurzaufenthaltsvisa können in der Regel nicht verlängert werden. Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Für längere Aufenthalte müssen Reisende eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung oder einen Langzeitaufenthaltsstatus bei den zuständigen zyprischen Behörden beantragen.
EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in der Republik Zypern aufhalten möchten, müssen sich entsprechend den geltenden EU-Freizügigkeitsbestimmungen registrieren lassen. Die Registrierung erfolgt bei der zuständigen Behörde der Republik Zypern und kann zur Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung (Registration Certificate, MEU1) führen.
Nach einem ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren kann ein Antrag auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht gestellt werden. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Behörden der Republik Zypern.
Für längere Aufenthalte im Norden der Insel gelten die dortigen Regelungen der jeweiligen Verwaltung. Reisende sollten sich vorab über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Deutsche: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Österreicher: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Schweizer: Gültige Identitätskarte oder Reisepass.
Türkische Staatsbürger: Gültiger Reisepass sowie gegebenenfalls ein erforderliches Visum.
Kinder: Für Minderjährige gelten grundsätzlich die gleichen Einreise- und Visabestimmungen wie für ihre Eltern oder Begleitpersonen. Kinder benötigen ein eigenes gültiges Reisedokument.
Hinweis für alleinreisende Minderjährige: Es wird empfohlen, eine schriftliche Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Eltern oder Sorgeberechtigten sowie gegebenenfalls weitere Nachweise mitzuführen. Die Vorgaben für alleinreisende Kinder können je nach Fluggesellschaft unterschiedlich sein.
Hinweis: Reisende, die über den Norden der Insel einreisen oder entsprechende Einreisevermerke in ihren Reisedokumenten haben, sollten sich vor der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen der Republik Zypern informieren.
Für die Einreise mit Haustieren nach Zypern gelten die EU-Vorschriften für die Verbringung von Heimtieren. Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern benötigen einen EU-Heimtierausweis, eine Kennzeichnung mit Mikrochip sowie eine gültige Tollwutimpfung.
Für Tiere aus Nicht-EU-Ländern gelten je nach Herkunftsland zusätzliche Anforderungen, beispielsweise Gesundheitsbescheinigungen, besondere Einfuhrbestimmungen und gegebenenfalls ein Nachweis über eine Tollwut-Antikörperbestimmung.
Die Einfuhr ist in der Regel auf maximal fünf Heimtiere pro Person beschränkt. Die Tiere müssen die vorgeschriebenen Einreisebedingungen erfüllen und können nur über zugelassene Transportwege und Einreisestellen eingeführt werden.
Bestimmte Hunderassen dürfen nicht in die Republik Zypern eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem American Pit Bull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro.
Vor der Reise sollten sich Tierhalter über die aktuellen Bestimmungen beim Veterinärdienst der Republik Zypern informieren.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Auch für die Schweiz zuständig.)
Konsulate in Genf und Zürich.
Generalkonsulat in Hamburg. Honorargeneralkonsulat in Frankfurt/M. und Honorarkonsulat in München.
Konsulat in Zürich.
Brauchen Sie ein Visum?
Unser bevorzugter Partner VisaCentral kann für Sie schnell und einfach ein Visum beantragen.
Mit über 50 Jahren Erfahrung sind CIBT und die Tochtergesellschaft VisumCentrale die größten und etabliertesten Visum- und Reisepassdienstleister der Welt.
VisumCentrale verfügt über die Kompetenz, das Knowhow und die internationalen Netzwerke, die für die schnellstmögliche Organisation von Reisedokumenten und Legalisierungen erforderlich sind.
Angebot von VisumCentrale:
- Minimale Bearbeitungszeiten.
- Komplettservice.
- Visum- und Reisepassexperten.
- Sichere Bearbeitung.
- Auftragsverfolgung in Echtzeit.

