Reisen Sie nach Zürich.

Fliegen nach Zürich

Zürich-Kloten ist das Drehkreuz der Schweizer Fluggesellschaft Swiss. Nonstop-Verbindungen von Frankfurt aus bestehen u. a. mit Lufthansa und Swiss, von Wien aus u. a. mit Austrian Airlines und Swiss.

Flugzeiten

Ab Frankfurt: 1 Std. 5; ab Wien 1 Std. 20.

City Airports: 
Telephone:(043) 816 22 11.
Website:https://www.flughafen-zuerich.ch/de/passagiere
Location:

13 km nördlich von Zürich.


Money:

Geldautomaten befinden sich in den Ankunfts- und Abflugshallen und die Banken Credit Suisse (Tel: +41 44 804 37 11) im öffentlichen Check-in-Bereich 2 und die Bank UBS (Tel: +41 44 804 84 84) im öffentlichen Check-in-Bereich 1. Zudem bietet Travelex Geldwechsel-Service und Mehrwertsteuer-Rückerstattung im Airside Center, im Ankunftsbereich 2 und am Check-in 2 an. 


Luggage:

Ein Fundbüro (Tel: +41 900 57 10 15, täglich von 10:00-13:00 Uhr geöffnet) ist im Terminal 1 in der Ankunftshalle vorhanden. Rund um die Uhr zugängliche Schließfächer (Tel: +41 43 816 35 00) befinden sich im öffentlichen Airport Shopping-Bereich und beim Check-in 3 im Airport Shopping sowie eine Gepäckaufbewahrung (E-Mail: gpa@zurich-airport.com) im Parkhaus 2 direkt neben dem Service Center, das beim Durchgang zum Parkhaus 2 gelegen ist. Zwischen 06.00 und 22.30 Uhr wird die Gepäckaufbewahrung persönlich bedient, rund um die Uhr können die Schließfächer für eine kurzzeitige Lagerung bis zu 72 Stunden benutzt werden. Ein Gepäckträger- und Begleitservice kann über Tel: 43 816 67 07 oder über das Formular auf der Webseite des CGS gebucht werden. Eine Foliermaschine von Safe Bag (Tel: +41 76 578 80 60) steht im Check-in-Bereich 2 zur Verfügung. Gepäckwagen befinden sich bei den Ein- und Ausgängen des Flughafens Zürich.

Im Flughafen Zürich verlorengegangene Gegenstände können über das Swissport-Suchformular reklamiert werden. Für im Flugzeug verlorengegangene Gegenstände wendet man sich an die zuständige Fluggesellschaft

Self-Bag-Drop-Automaten stehen für Passagiere bereit, die online eingecheckt und ihre Bordkarte bekommen haben.

Wer bei der Einreise in die Schweiz, den grünen Durchgang wählen möchte, muss darauf achten, dass die folgenden Oberggrenzen der mitgeführten Waren nicht überschritten werden. Bei Überschreitung der Obergrenze ist die Einfuhr nicht mehr zollfrei:

250 Stück Zigaretten/ Zigarren oder 250 g andere Tabakwaren (Personen ab 17 J.).
5 l alkoholische Getränke bis zu 18 % Alkoholgehalt und 1 l alkoholische Getränke über 18 % Alkoholgehalt (Personen ab 17 J.);
1 kg Fleisch (ausgenommen Wild und Fisch) (nur Einfuhr aus EU-Staaten und aus Norwegen erlaubt);
1 kg Butter/Rahm;
5 kg Öle, Fette, Margarine.
 
Alle eingeführten Waren dürfen den Wert von 300 CHF nicht überschreiten.



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