Vanuatu: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | Nein |
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Visum beantragen!Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über die Dauer des Aufenthaltes hinaus gültig sein.
Zum Teil verweigern Fluggesellschaften den Transport von Passagieren nach Vanuatu, die einen Rück- oder Weiterflugschein nicht vorweisen können.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische Aufenthalte von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen (sofern nicht anders angegeben), sofern sie gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise sowie ausreichende Geldmittel nachweisen können:
(a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Länder (Achtung: Irland max. 30 Tage Aufenthalt);
(b) Schweiz;
(c) Türkei (max. 30 Tage).
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit demselben Flugzeug weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Vanuatu verfügt über kein Netz von Auslandsvertretungen; zuständig ist die Botschaft von Vanuatu in Brüssel und die deutsche Botschaft in Canberra (s. Kontaktadressen Australien).
Die erforderlichen Unterlagen sind ca. 12 Wochen vor der geplanten Reise bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen.
Ein Visum wird für 30 Tage ab der Einreise gewährt und kann im Ermessen der Einwanderungsbehörde auf bis zu 4 Monate verlängert werden.
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Alleinreisende Minderjährige im Alter von 5 bis 11 Jahren müssen bei den Fluggesellschaften als minderjährige, unbegleitete Reisende angemeldet werden. Alleinreisenden Minderjährigen im Alter von 12 bis 15 Jahren steht es frei, sich als minderjährige, unbegleitete Reisende zu melden, sie müssen sich jedoch als junge Reisende registrieren lassen.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz zuständig.)
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