Ungarn: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja/1 | Nein | Nein |
Deutschland | Ja/1 | Nein | Nein |
Österreich | Ja/1 | Nein | Nein |
Schweiz | Ja/1 | Nein | Nein |
Türkei | Ja | Ja | 2 |
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Visum beantragen![1] U. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte nach Ungarn einreisen:
EU-Länder und Schweiz.
Hinweis: Deutsche sind bei der Ein- und Ausreise nach / aus Deutschland verpflichtet, über einen mindestens gültigen Personalausweis oder Reisepass zu verfügen.
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein, wenn der Reisende kein EU-Bürger ist. Reisepässe von EU-Bürgern müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Ungarn ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen). Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr, ein Ausweisdokument ist jedoch mitzuführen.
Achtung: Visumpflichtige Personen müssen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Raum einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum mitführen.
Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land oder Monaco besitzen oder ein Langzeitvisum (Kategorie D) für ein Schengen-Land haben.
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft.
Einreisevisum: 6 Monate ab Ausstellungsdatum für bis zu 90 Tage Aufenthalt. Transitvisum: bis 5 Tage pro Durchreise.
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land innerhalb von 24 Stunden in ein anderes Nicht-Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, sowie Inhaber eines Schengen-Visums benötigen kein Transitvisum.
Anmerkung: Für den Wechsel zwischen den beiden Terminals auf dem Flughafen Budapest Ferihegy benötigen visumpflichtige Reisende ein Transitvisum.
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers. Reiseveranstalter können die Visumanträge für die Teilnehmer der organisierten Reise beantragen.
Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Schengen-Visum:
(a) Reisedokument (z. B. Reisepass), das mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses. Der Reisepass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein und mindestens zwei freie Seiten haben.
(b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z. B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
(c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer Kostenübernahmeverpflichtung.
(d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
(e) Visumgebühr.
(f) 2 aktuelle biometrische Passfotos.
(g) 1 ausgefülltes Antragsformular (downloadbar beim ungarischen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten (konzuliszolgalat.kormany.hu/visa-application-forms).
(h) Ggf. eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.
Reisende außer EU-Bürger und Schweizer müssen über Geldmittel im Gegenwert von 1.000 Ft pro Aufenthaltstag oder über eine Kreditkate mit ausreichender Deckung verfügen.
Bürger von Drittländern, die sich länger als 90 Tage in Ungarn aufhalten möchten, müssen sich innerhalb von 30 Tagen bei der Polizei melden. Meldeformulare und Gebührenmarken gibt es auf Postämtern und in Trafiken.
EWR-Bürger: Dauert der Aufenthalt eines EWR-Bürgers voraussichtlich mehr als insgesamt 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen, muss die ungarische Adresse spätestens am 93. Tag nach der Einreise bei dem zuständigen regionalen Büro des Amtes für Einwanderung und Staatsbürgerschaft angemeldet und eine Registrierungsbescheinigung („regisztrációs igazolás”) beantragt werden.
Alle Reisenden - außer EU-Bürger und Schweizer - benötigen bei der Einreise die folgenden Dokumente:
(a) Ausreichende Geldmittel (1000 Forint pro Tag) oder eine internationale Kreditkarte oder ein Einladungsschreiben einer Privatperson oder Hotelvoucher.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets.
EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 90 Tage visumfrei in Ungarn aufhalten wollen, müssen sich ihr Aufenthaltsrecht bei der zuständigen Polizeidienststelle bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass notwendig. Für eine Arbeitsaufnahme benötigen EU-Bürger und Schweizer keine Genehmigung.
Visumpflichtige Reisende können einen Antrag für langfristige Aufenthaltsbewilligung stellen. Im Falle des positiven Entscheids erhält der Antragsteller für die persönliche Abholung der Aufenthaltsbewilligung ein einmaliges, höchstens für 30 Tage gültiges Einreisevisum.
Deutsche: Personalausweis oder elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten. In öffentlichen Vekehrsmitteln haben Hunde in Ungarn Maulkorbpflicht. Auf öffentlichen Plätzen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Hunde dürfen im Balaton und im Velence-See nicht baden.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Generalkonsulate in Baar und Zürich, Konsulat in Lugano.
Honorarkonsulate in Bregenz, Eugendorf/Salzburg, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Eisenstadt, Linz und Wien.
Generalkonsulate in Düsseldorf, Stuttgart und München. Honorarkonsulate in Bremerhaven, Dresden, Erfurt, Essen, Fellbach, Hamburg, Nürnberg, Schwerin.
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