Mobilität vor Ort in Tschad
Derzeit werden im Tschad keine Inlandlinienflüge durchgeführt. Chad Travel and Tours bietet jedoch Charterflüge im Land an.
Das Straßennetz ist dürftig und kaum ausgebaut.
Für sämtliche Präfekturen des Landes sind Reisegenehmigungen (Authorisation de circuler) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei einer Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden.
Vor allem im Norden und Zentrum des Landes hat die Regierung die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, da es kaum Unterkünfte, Lebensmittel und Kraftstoff gibt. Die Beschränkungen gelten auch für Fahrzeugkolonnen von der libyschen Grenze über Zouar und Faya-Largeau nach N'Djamena sowie von N'Djamena über Ati und Abéché zur sudanesischen Grenze. Fahrten in den Nordosten des Landes sind nur mit ortskundigen Führern erlaubt.
Reisen im Kovoi ist empfehlenswert. Nachtfahrten sollten nach Möglichkeiten vermieden werden.
Maut: Es gibt keine mautpflichtigen Straßen.
Tankstellen: Eine flächendeckende Versorgung mit Kraftstoff ist nicht gewährleistet. Bei Überlandfahrten ist es ratsam Kraftstoff in Kanistern mitzuführen.
Das Straßennetz ist allgemein in einem schlechten Zustand. Asphaltiert sind nur ca. 270 km; die übrigen Straßen sind Schotterpisten. Außerhalb von N'Djamena sind Autofahrten praktisch nur mit geländegängigen Fahrzeugen möglich. Insbesondere im Süden sind die Straßen während der Regenzeit (Mitte Juni bis Mitte September) oft nicht passierbar.
In ländlichen Gebieten ist mit Vieh auf der Straße zu rechnen.
Mietwagen sind in N'Djamena am Flughafen und in der Stadt erhältlich. Die Mietpreise sind hoch. Bei der Anmietung ist eine von der Botschaft ausgestellte Reisegenehmigung vorzulegen. Das Mindestalter für Fahrer liegt i.d.R. bei 25 Jahren.
Innerhalb der Städte verkehren Taxis zu Einheitspreisen. Die Taxifahrer erwarten ca. 10 % Trinkgeld.
Verkehrsbestimmungen:
- Promillegrenze: 0,8 ‰;
- Gurtpflicht ist für sämtliche Autoinsassen vorgeschrieben;
- Telefonieren am Steuer ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt;
- Helmpflicht für Motorradfahrer.
Geschwindigkeitsbeschränkungen:
- innerorts: 50 km/h.
Zusätzlich zum nationalen Führerschein ist der Internationale Führerschein erforderlich.
An der Grenze sollte eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Das Straßennetz in der Hauptstadt N'Djamena ist relativ gut. Taxis und Minibusse sind verfügbar.