Trinidad und Tobago: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja Nein

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Reisepässe

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visa

Achtung: Für Trinidad und Tobago besteht eine Einreisesperre für Reisende aus durch COVID-19 besonders betroffenen Ländern (u.a. Deutschland). 

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind u. a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie als Touristen einreisen, für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen:

(a) EU-Länder und die Schweiz;
(b) Türkei.

Kosten

Deutschland

(Beantragung bei der High Commission of Trinidad & Tobago in London)

Touristen- und Geschäftsvisum: 

30 £ (einmalige Einreise);

Die Visumgebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.

Österreich, Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 40 CHF.
Die Visumgebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.
Hinzu kommen Postgebühren in Höhe von 6 CHF (Anträge innerhalb der Schweiz) bzw. 24 £  (Anträge aus Deutschland und Österreich in London).

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Gültigkeit

3 Monate.

Antragstellung an

Persönlich oder postalisch mindestens 2 Wochen vor Abreise bei der zuständigen diplomatischen Vertretung (s. Kontaktadressen).

Antragsunterlagen

(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 aktuelle Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
(d) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(e) Nachweis eines Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Hotelbuchungsnachweis oder Einladung.
(g) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

(h) Reiseroute.
(i) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
(j) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag.

vorübergehender Aufenthaltsort

Anfragen an die zuständige diplomatische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Werktage

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers, im Allg. 3 - 21 Tage.

Ausreichende Geldmittel

Bei der Einreise müssen ein Ticket für die Rück- oder Weiterreise sowie ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts vorgelegt werden können.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden). Achtung: Hinweis: Bei An- und Abreise über die USA berechtigt nur der eigene Reisepass zur visumfreien Durchreise mit ESTA-Genehmigung. Mit Kinderreisepass ist für die Durchreise ein Visum erforderlich.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Hinweis: Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mitführen.

Einreise mit Haustieren

Haustiere müssen für mindestens 6 Monate in Quarantäne. Ausnahmen sind Hunde und Katzen, die direkt aus Anguilla, Antigua, Barbados, Großbritannien, Irland (Rep.), Jamaika, St. Kitts-Nevis oder St. Vincent kommen.

Für alle Haustiere aus allen Ländern muss vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Director of Agriculture, St. Clair in Trinidad beantragt werden. Außerdem muss ein amtliches Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat vorliegen. Mindestens 24 Std. vor der Ankunft muss die Fluggesellschaft den Transport ankündigen.
Es ist ratsam, die Einfuhrbestimmungen im Einzelfall bei der zuständigen konsularischen Vertretung zu erfragen (s. Kontaktadressen).

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Generalkonsulat der Republik Trinidad und Tobago

(mit Visumerteilung)

(Auch für Österreich zuständig.)

Telefon: +41 (0)22 918 03 80. Website: www.ttperm-mission.ch Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: 09.30-12.30 Uhr und 14.30-16.30 Uhr.
Honorarkonsulat der Republik Trinidad und Tobago

(mit Visumerteilung)
Weitere Honorarkonsulate in Bonn und Unterhaching bei München.

Telefon: +49 (0)40 220 03 96. Öffnungszeiten: Mo-Do 09.00-13.00 Uhr.
High Commission of Trinidad and Tobago

(mit Visumerteilung)

(Auch für Deutschland zuständig.)

Telefon: +44 (0)20 72 45 93 51 oder +44 (0)20 72 01 96 50. Website: foreign.gov.tt/missions-consuls/tt-missions-abroad/diplomatic-missions/high-commission-london-united-kingdom/ Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr. Konsularabt.: Di und Do 10.00-14.00 Uhr.
Botschaft der Republik Trinidad und Tobago

(Auch für die Schweiz zuständig.)

Telefon: +32 (0)2 762 94 00 oder +32 (0)2 762 94 15. Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00-17.00 Uhr.

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