St. Maarten: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | Nein |
Deutschland | Ja | Ja | Nein |
Österreich | Ja | Ja | Nein |
Schweiz | Ja | Ja | Nein |
Türkei | Ja | Ja | 1 |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des visumfreien Aufenthalts gültig sein und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. Hinweis: Dennoch können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein und über mindestens zwei freie Seite verfügen.
Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.
Türkische Antragsteller: Kurzzeitvisum (für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, mehrfache Einreise): 80 €.
Das Kurzzeitvisum ist 6 Monate gültig und erlaubt mehrfache Einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage pro Einreise. Die maximale Gesamtaufenthaltsdauer beträgt beim Insel-Hopping 90 Tage.
Ansonsten visapflichtige Reisende, die Passagiere von Kreuzfahrtschiffen und Zivilschiffen sind und die innerhalb von 48 Std. weiterreisen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Ein visumfreier Flughafentransit ist auf St. Maarten nur am selben Kalendertag möglich.
(a) ein ausgefülltes Antragsformular.
(b) ein aktuelles farbiges Passbild (3,5 x 4,5 cm).
(c) Nachweis über ein gebuchtes Flug- und Rückreiseticket.
(d) Unterkunftsnachweis.
(e) Reisepass, der noch 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält, plus Kopie der relevanten Seiten.
(f) Erklärung eines Bürgen, dass es sich um einen Familienbesuch handelt oder dass der Antragsteller eine Einladung eines Einwohners oder einer Organisation erhalten hat.
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel (ca. 150 - 200 US$ pro Tag), um den Aufenthalt und ggf. die Rückreise finanzieren zu können.
(h) Ggf. Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis für ein Schengen-Land, Großbritannien oder Irland (Rep.).
(i) Auslandskrankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 15.000 US$.
(j) Geburtsurkunde von minderjährigen Antragstellern sowie die Pässe beider Elternteile. Alleinreisende Minderjährige: Notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile / Erziehungsberechtigten.
(k) Erklärung über den Zweck der Reise.
Kurzzeitvisum: In der Regel 15 Kalendertage. Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen und maximal 3 Monate vor der geplanten Abreise eingereicht werden.
Touristen müssen ggf. bei der Einreise ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen (100 - 200 US$ pro Person pro Tag je nach Art der Unterkunft (privat oder Hotel)).
Ausreichende Geldmittel (100-200 US$ pro Person pro Tag), Rückreise- oder Weiterreiseticket, ggf. Visum, Hotelreservierung oder private Einladung, Auslandsreisekrankenversicherung in Höhe von 15.000 US$ Miniumum, einschließlich Rückführung.
Anfragen an das Büro des Lieutenant Governor of the Island Territory of St. Maarten, Pondfill, Philipsburg. Niederländische Staatsbürger aus Europa dürfen sich ohne besondere Aufenthaltsgenehmigung in St. Maarten niederlassen.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Für alle Haustiere (Hunde, Katzen, Papageien und Sittiche) wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist, und das maximal 14 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde.
Katzen und Hunde brauchen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung sollte mind. 30 Tage vor der Ankunft erfolgt sein. Die Tiere müssen durch einen Microchip gekennzeichnet sein.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
Der niederländische Südteil der Insel St. Martin/St. Maarten und der französische Nordteil der Insel St. Martin/St. Maarten unterhalten keine eigenen Auslandsvertretungen. Zuständig sind die Botschaften der Niederlande bzw. Frankreichs.
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