St. Maarten: Visa- und Reisepassbestimmungen

Passport required Return ticket required Visa required
Andere EU-Länder Ja Ja Nein
Deutschland Ja Ja Nein
Österreich Ja Ja Nein
Schweiz Ja Ja Nein
Türkei Ja Ja 1

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Reisepässe

Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss während des visumfreien Aufenthalts gültig sein und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein. Hinweis: Dennoch können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Bei visumpflichtigen Aufenthalten muss der Reisepass bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein und über mindestens zwei freie Seite verfügen.

Achtung: Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Deutsche Reisende benötigen für die Einreise nach Deutschland einen mindestens gültigen Reisepass / Personalausweis. Bei Transit über Drittländer wird grundsätzlich ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten empfohlen.

Visa
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt:
 
(a) EU-Länder und Schweiz für einen Aufenthalt von bis 30 Tagen pro Einreise und bis zu 90 Tage Gesamtaufenthaltsdauer bei Besuchen von mehreren karibischen Inseln der Niederlande in einem Zeitraum von 180 Tagen (Ausnahme: Niederländer max. 180 aufeinanderfolgende Tage in einem Zeitraum von 365 Tagen).
 
(b) [1] Türkische Staatsbürger mit einem Schengen-Visum, das mehrere Einreisen gestattet, oder mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder mit einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land, mit einem Visum oder Aufenthaltstitel für Großbritannien oder Irland (Rep.) für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen pro Einreise und bis zu 90 Tage Gesamtaufenthaltsdauer in einem Zeitraum von 180 Tagen.
Kosten

Türkische Antragsteller: Kurzzeitvisum (für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen, mehrfache Einreise): 80 €.

Visaarten
Es gibt mit dem karibischen Kurzaufenthaltsvisum ein gemeinsames Visum für alle in der Karibik gelegenen Teile des Königreichs der Niederlande (Inseln Aruba, Curaçao und Sint Maarten sowie Bonaire, Sint Eustatius und Saba):
 
- Visum für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen. (Beispiel für einen maximalen Aufenthalt: 30 Tage in Aruba, 21 Tage in Curaçao, 21 Tage in Bonaire und 18 Tage in Sint Maarten.)
- Visum für einen Aufenthalt von über 90 Tagen.
Gültigkeit

Das Kurzzeitvisum ist 6 Monate gültig und erlaubt mehrfache Einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage pro Einreise. Die maximale Gesamtaufenthaltsdauer beträgt beim Insel-Hopping 90 Tage. 

Transit

Ansonsten visapflichtige Reisende, die Passagiere von Kreuzfahrtschiffen und Zivilschiffen sind und die innerhalb von 48 Std. weiterreisen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.

Ein visumfreier Flughafentransit ist auf St. Maarten nur am selben Kalendertag möglich.

Antragstellung an
Bei Visumpflicht sollte der Antrag mindestens 1 Monat und frühestens 3 Monate vor der Abreise bei der zuständigen niederländischen Botschaften gestellt werden. Die Bearbeitung dauert in der Regel 15 Tage.
Antragsunterlagen

(a) ein ausgefülltes Antragsformular.
(b) ein aktuelles farbiges Passbild (3,5 x 4,5 cm).
(c) Nachweis über ein gebuchtes Flug- und Rückreiseticket.
(d) Unterkunftsnachweis.
(e) Reisepass, der noch 3 Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält, plus Kopie der relevanten Seiten.
(f) Erklärung eines Bürgen, dass es sich um einen Familienbesuch handelt oder dass der Antragsteller eine Einladung eines Einwohners oder einer Organisation erhalten hat.
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel (ca. 150 - 200 US$ pro Tag), um den Aufenthalt und ggf. die Rückreise finanzieren zu können.
(h) Ggf. Nachweis über eine Aufenthaltserlaubnis für ein Schengen-Land, Großbritannien oder Irland (Rep.).
(i) Auslandskrankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 15.000 US$.
(j) Geburtsurkunde von minderjährigen Antragstellern sowie die Pässe beider Elternteile. Alleinreisende Minderjährige: Notariell beglaubigte Reiseerlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile / Erziehungsberechtigten. 
(k) Erklärung über den Zweck der Reise.

Werktage

Kurzzeitvisum: In der Regel 15 Kalendertage. Der Antrag sollte mindestens 4 Wochen und maximal 3 Monate vor der geplanten Abreise eingereicht werden.

Ausreichende Geldmittel

Touristen müssen ggf. bei der Einreise ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthalts nachweisen (100 - 200 US$ pro Person pro Tag je nach Art der Unterkunft (privat oder Hotel)).

Einreisedokumente

Ausreichende Geldmittel (100-200 US$ pro Person pro Tag), Rückreise- oder Weiterreiseticket, ggf. Visum, Hotelreservierung oder private Einladung, Auslandsreisekrankenversicherung in Höhe von 15.000 US$ Miniumum, einschließlich Rückführung.

Aufenthaltsverlängerung

Anfragen an das Büro des Lieutenant Governor of the Island Territory of St. Maarten, Pondfill, Philipsburg. Niederländische Staatsbürger aus Europa dürfen sich ohne besondere Aufenthaltsgenehmigung in St. Maarten niederlassen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Einreise mit Haustieren

Für alle Haustiere (Hunde, Katzen, Papageien und Sittiche) wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier gesund ist, und das maximal 14 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde.

Katzen und Hunde brauchen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat. Die Impfung sollte mind. 30 Tage vor der Ankunft erfolgt sein. Die Tiere müssen durch einen Microchip gekennzeichnet sein.

Botschaften und Fremdenverkehrsämtern

Anmerkung

Der niederländische Südteil der Insel St. Martin/St. Maarten und der französische Nordteil der Insel St. Martin/St. Maarten unterhalten keine eigenen Auslandsvertretungen. Zuständig sind die Botschaften der Niederlande bzw. Frankreichs.

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