Simbabwe: Visa- und Reisepassbestimmungen
Passport required | Return ticket required | Visa required | |
---|---|---|---|
Andere EU-Länder | Ja | Ja | 1/2 |
Deutschland | Ja | Ja | Ja/2 |
Österreich | Ja | Ja | Ja/2 |
Schweiz | Ja | Ja | Ja/2 |
Türkei | Ja | Ja | Ja |
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Visum beantragen!Ein Reisepass ist allgemein erforderlich, er muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und mindestens sechs freie leere Seiten, von denen jeweils zwei nebeneinanderliegende Seiten sind, sowie zusätzlich zwei freie Seiten.
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
[1] Malta und Zypern.
Visum bei der Einreise oder e-Visum:
Staatsangehörige u.a. folgender Länder können für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gebührenpflichtige Visa bei der Einreise erhalten oder vor der Reise ein e-Visum beantragen, sofern sie Rück- oder Weiterreisedokumente und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt vorweisen können:
[2] (a) EU-Länder (Ausnahmen: Kein Visum für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten benötigen u.a. Staatsbürger von Malta und Zypern);
(b) Schweiz;
(c) Türkei.
Das Touristen-Visum wird bei der Einreise an den Flughäfen in Harare, Bulawayo oder Victoria Falls und an den Grenzübergängen erteilt.
Hinweis: Staatsangehörige von Ländern, die in die Visumkategorie B fallen und somit kein Visum vor der Einreise beantragen müssen (z.B. alle EU-Länder außer Malta und Zypern), wird empfohlen, das Visum bei der Einreise zu beantragen und nicht als e-Visum. Die Beantragung eines e-Visums spare keine Zeit.
Einfachvisum (Single entry): 30 US$,
Zweifachvisum (Double entry): 45 US$.
Kaza Univisa: 50 US$.
Einfachvisum (Single entry), Zweifachvisum (Double entry) und Mehrfachvisum (Multiple entry).
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, den Flughafen nicht verlassen und über gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Die Botschaft von Simbabwe in Berlin stellt zurzeit keine Visa aus.
Staatsangehörige eines Landes der Visum-Kategorie B wie EU-Bürger, Schweizer und Staatsangehörige der Türkei können ein Visum bei der Ankunft beim Immigration Office beantragen. Reisenden, die in die Visum-Kategorie B fallen, wird empfohlen, das Visum bei der Einreise zu beantragen und nicht als e-Visum.
Staatsangehörige eines Landes der Visum-Kategorie C wie z.B. Bolivien oder Togo müssen das Visum online unter www.evisa.gov.zw vor der Abreise beantragen.
Das KAZA-Visum kann in Simbabwe an den folgenden Grenzübergängen beantragt werden: Kazungula, Viktoriafälle sowie im Harare International Airport und im Victoria Falls Airport. In Sambia kann es an den folgenden Grenzübergängen beantragt werden: Kazungula, Viktoriafälle sowie im Kenneth Kaunda Airport (Lusaka) und Harry Mwaanga Airport (Livingstone).
(a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Website der zuständigen diplomatischen Vertretung).
(b) 2 farbige Passfotos.
(c) Reisepass, der bei der Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist, und Kopie des Reisepasses.
(d) Ticket für Rück- oder Weiterreise und Nachweis über die Reiseroute.
(e) Unterkunftsnachweis (Hotelbuchungen)
(f) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
(g) Gebühr (bei Antragstellung in bar, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg)
(h) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des Blattvisums (Visa Slip).
(i) Ggf. frühere Visa von Simbabwe.
Schriftlicher Antrag an den Chief Immigration Officer, Private Bag 7717, Causeway, Harare.
Bei Visumplicht ist bei der Einreise neben dem Reisepass auch der von der Botschaft ausgestellte Visa Slip vorzulegen.
Bei Einreise aus einem Gelbfieberland muss eine gültige Gelbfieberimpfung vorgelegt werden. Ein Nachweis über eine gültige Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise aus Europa über London oder Johannesburg nicht benötigt.
Deutsche: Elektronischer Reisepass für Personen unter 24 Jahren oder noch gültiger maschinenlesbarer Kinderreisepass (dieser wird seit dem 1.1.2024 nicht mehr ausgestellt; bereits vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit entsprechend der Einreisebestimmungen der einzelnen Länder genutzt werden).
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Botschaften und Fremdenverkehrsämtern
(Auch für Österreich und die Schweiz zuständig.)
Visa werden bei der Ankunft ausgestellt.
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